Berufliche Vorsorge Teil 2 (25.4.16)
BErufliche Vorsorge Teil 2
BErufliche Vorsorge Teil 2
Kartei Details
Karten | 102 |
---|---|
Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 15.04.2016 / 29.09.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/berufliche_vorsorge_teil_2
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/berufliche_vorsorge_teil_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Nenne die gesetzlichen Grundlagen des BVG:
- BV Art. 111 - 113
- Bundesgesetz ber die berufl. Alters-Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
- Verordnung über berufliche Alters-. Hinterlassenen- Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung)
- Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)
- Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV)
- Verordung über die Anlagestiftungen (ASV)
Die berufliche Vorsorge leistet unterschiedliche Zahlungen in verschiedenen Situationen, welche? (3)
1. Versicherungsleistungen
Altersleistungen
Hinterlassenleistungen
Invalidenleistungen
2.Austrittsleistung
bei Stellenwechsel, oder
Unterbruch oder Aufgabe der Erwerbstätigkeitvor dem Rentenalter
3. Barauszahlung
bei endgültigenm Verlassen der SChweiz, oder
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
bei geringer Austrittsleistung
Invalidität ohne Versicherung
4. Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Teilung/Splitting der Altersguthaben
5. Wohneigentumsförderung
mittels Vorbezug oder Verpfändung
Welche Lesitungen zählen im BVG zu den Versicherungsleistungen? (3)
- Altersleistungen
- Hinterlassenenlesitungen
- Invalidenleistungen
Aus was setzt sich das Altersguthaben im BVG zusammen?
aus den Altersgutschriften und den Zinsen.
Wann trat die 1.BVG Revision in Kraft?
1. Januar 2005
Wie berechnet sich die Altersrente und was spielt der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % dabei für eine Rolle?
bei Altersguthaben 300'000.-
wenn kan die Altersrente berechnet, wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben umgerechnet mit dem Mindestumwandlugssatz.
Bsp. Altersguthaben 300'000 d.h.
Umwandlungssatz 6,8% von 300'000 = 20'400.- jährliche Altersrente .12 = 1700.- monatliche Altersrente
Woruber wird in der AHV Revision 2020 diskutiert, bezgl. des Umwandlungssatzes?
Da die Altersrente ein Leben lang ausgerichtet wird und die Lebenserwartungen der Menschen stetig steigt ist es für die Pensionskassen eine grosse Herausforderung und es wird darüber diskutiert ob man den Umwandlungsatz von 6,8% senken soll....
Wie schaut es aus wenn jemand Kapital aus dem Obligatorium hat und Kapital aus dem Überobligatorium?
Bsp. Aus Obligatorium Kapital 200'000.-
Aus Überobligatorium Kapital 200'000.-
Umwandlungssatz im BVG Obligatotorium --> 6,8% (gesetzlich vorgeschrieben)
Umwandlungssatz im BVG Überoblig. --> 5.6% (von der PK vorgeschrieben)
200'000 : 100 x 6,8 = 13'600.- Rente aus BVG Obligatoium
200'000 : 100 x 5,6 = 11'200.- Rente aus BVG-Überobligatorium
Total Altersrente 24'800.- entsprechen einem Durchschnittsrentensatz des von 6,2 (6,8+5,6=12,4 : 2= 6,2)des gesamten Alterskapitals von 400'000.-