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Erstellt / Aktualisiert 22.04.2014 / 28.01.2023
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1 Exakte Antworten 54 Text Antworten 0 Multiple Choice Antworten
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1 Kommentare

  • 10.05.2018
    Art. 2 BVG
    + vollendetes 17. Altersjahr
    Arbeitslose nur für Risiken Tod und Invalidität
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Wer ist in der BVG versichert?

  1. Arbeitnehmende in einem über 3 Monate dauernden befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis, die einen jährlichen AHV/IV-pflichtigen Mindesjahreslohn von über CHF 21'060.- erzielen.
  2. Arbeitslose, solange sie Taggelder der ALV beziehen (diese sind über die Auffangeinrichtung dem BVG angeschlossen)
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  • 10.05.2018
    1) Alle AN, kummulativ: 2) ab 1. Januar nach Vollendung 17. Altersjahr für Tod und Invalidität und ab vollendetem 24. Altersjahr f. Risiko Alter, 3) Jahreseinkommen über 21'150 (Art. 2 BVG) und 4) der AHV Leistungspflicht unterstehen (Art. 5 BVG)
  • 10.05.2018
    Kommentar gelöscht
  • 10.05.2018
    Kommentar gelöscht
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Wann beginnt und Endet der Versicherungsschutz?

Ab dem 1. Januar des Jahres nach dem 17. Geburtstag und dauert bis zur Pensionierung

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  • 10.05.2018
    Art. 10 Abs. 3 BVG Nachdeckung
    Art. 2 Abs. 1 FZG Austrittsleistung
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Was steht einem Mitarbeiter zu welcher aus der Firma austritt und nicht sofort einen neuen AG hat?

Er geniesst bei der bisherigen Pensionskasse für die Risicken Tod und Invalidität eine Nachdeckung von 1 Monat.

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  • 10.05.2018
    1. Weiterversicherung des bisherigen Lohnes (Art. 33a BVG)
    2. Über das ordentliche Rentenalter hinaus (Art. 33b BVG) max. bis Vollendung 70. Altersjahr
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Welche Massnahmen gibt es um den Verbleib von ältere Mitarbeitende auf dem Arbeitsmarkt zu begünstigen?

  1. Weiterversicherung des bisherigen Verdiensts (ab dem 58.  Altersjahr sein Pensum um max. 50% reduziert, kann den bisherigen Versicherter Verdienst weiterversichern)
  2. Weiterversicherung nach dem Erreichen des Rücktrittsalters (Auf den Bezug der Altersleistung verzichten)
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  • 10.05.2018
    Arbeitnehmende eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland = ANobAG

    Liste von der obligatorischen Versicherung ausgenommene Arbeitnehmer in Art. 1j BVV2
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Welche Personen sind nicht BVG-Versichert?

  • nicht erwerbstätige
  • Personen welche zu 70% Invalid sind
  • ANobAG
  • befristeter AV bis 3 Monate
  • Nebenerwerb
  • Selbständige
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  • 10.05.2018
    Art. 44 f BVG
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Wer kann sich freiwillig Versichern?

  • Selbständig Erwerbende
  • Arbeitnehmende welche nicht nicht obligatorisch dem BVG unterstellt sind
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  • 10.05.2018
    Art. 44 BVG
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Welche Möglichkeiten haben selbständig Erwerbende um sich dem BVG anzuschliessen?

  1. Pensionskasse Ihres Personals
  2. Vorsorgeeinrichtung ihres Branchenverbands
  3. Auffangeinrichtung

Für die Risiken Tod und Invalidität darf eine Pensionskasse bei Selbständigerwerbnden während längstens 3 Jahren einen Vorbehalt aus gesundheitlichen Gründen anbringen. D.h., gewisse Leistungen sind eingeschränkt oder werden nicht erbracht

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  • 10.05.2018
    Art. 4 und
    46 BVG
    Abs. 1 Wenn Jahreslohn gesamt 21'150 übersteigt bei einer VE, *sofern Reglement es vorsieht*
    Sowie:
    Abs. 2 Wenn Jahreslohn bei einem AG 21'150 übersteigt kann er Lohn der anderen AG versichern, *sofern Reglement es nicht ausschliesst*

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Wie sind Personen versichert die gleichzeitig bei mehreren AG angestellt sind aber bei keinem das Mindesteinkommen erreichen?

Wenn das Mindesteinkommen beim zusammenzählen alles Löhne erreicht, muss die Person selber aktiv werden um sich freiwillig dem BVG anzuschliessen.

  1. Anschluss an die Auffangeinrichtung
  2. Bei der Pensionskasse eines Arbeitgebers (sofern dies das Reglement zulässt). Die AG sind gesetzlich verpflichtet sich anteilsmässig an den Beiträgen zu beteiligen