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Begrifflichkeiten aus Buchhaltung und Bank DA

Begrifflichkeiten aus Buchhaltung und Bank für Dentalassistentinnen im Administrations Unterricht

Begrifflichkeiten aus Buchhaltung und Bank für Dentalassistentinnen im Administrations Unterricht


Kartei Details

Karten 25
Lernende 136
Sprache Deutsch
Kategorie Informatik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 09.07.2015 / 03.10.2023
Lizenzierung Keine Angabe    (Nadja Senn)
Weblink
https://card2brain.ch/box/begrifflichkeiten_aus_buchhaltung_und_bank_da1
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Kontokorrent:

Das Konto kann bis zur Höhe der angesetzten Kreditgrenze überzogen werden, d.h. man kann Schulden machen. (Zins!)

Darlehen:

Ausleihen von Geld für eine bestimmte Zeit gegen Verpflichtung von Rückzahlungen und Zinszahlungen.

Zins:

Entschädigung für die Überlassung von Kapital. Je länger die Laufzeit, d.h. je länger die Bank das Geld behalten kann, desto höher ist der Zinsfuss.

Spesen:

Gebühren, die für das Führen eines Kontos verlangt werden.

Vollmacht:

Rechtsgeschäftlich erteilte Ermächtigung. Kann sich als Spezialvollmacht auf einzelne Geschäfte (Konto, Kasse) beziehen oder als Generalvollmacht auf eine Vielzahl von Rechtsgeschäften. Eine Vollmacht kann selbstverständlich jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

Bargeldlos:

Als bargeldlos bezeichnet man Zahlungen, die nicht mit Banknoten und Münzen geleistet werden, sondern durch Verrechnung von Guthaben auf Bank- oder Postkonten.

Giro:

Überweisungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr, wenn Absender und Empfänger ein Post- oder Bankkonto haben.

Buchhaltung:

Verbuchen und Festhalten von Einnahmen und Ausgaben zum Zwecke der Erfolgsrechnung.