Bankausbildung (BBL2)

Lernstoff für die Berufsschule

Lernstoff für die Berufsschule


M. A.
Diese Lernkarten bieten eine umfassende Übersicht über rechtliche Grundlagen und deren Anwendung in der Berufslehre, insbesondere im Kontext von Betreuung und Vermögenssorge. Sie behandeln Themen wie Willenserklärungen, Vertragsrecht, rechtliche Personen und deren Rechtsfähigkeit, sowie die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht. Ideal für angehende Bankfachleute, die ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen benötigen, um ihre Aufgaben im Umgang mit Betreuten und deren Vermögen kompetent zu bewältigen.
Cartes-fiches
54
Utilisateurs
2
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
29.12.2012 / 22.07.2014

Flashcards

Was müssen KIs mit den entsprechenden Anlagekonten des Betreuten machen, wenn eine Betreuung angeordnet wurde?

es muss Sperrvermerke anbringen!

Bekommt der Betreuer auch eine Bankkarte für das Konto des Betreuten?

Können Betreuer auch am Online Banking für ihre Betreuten teilnehmen?

Kann der Betreuer von normalen Girokonten ohne Genehmigung verfügen?

Was benötigt der Betreuer für die Abhebung von gesperrten Konten? (Anlagen / Depot)

eine (Dauer) Freigabe

Worin kann man Rechtsobjekte unterteilen?

in Sachen (körperliche) und Rechte (nicht körperliche)

Wem gegenüber bestehen absolute Rechte?

jedermann

Wem gegenüber bestehen relative Rechte?

zwischen bestimmten Personen

Was versteht man unter einem einseitigen Rechtsgeschäft?

Rechtswirkung tritt durch die WE einer Person ein.

Was versteht man unter einem zweiseitigen Rechtsgeschäft?

Rechtswirkung tritt durch die übereinstimmenden WE der beteiligten Personen ein.

Was versteht man unter einem Vertrag?

er begründet ein Schuldverhältnis, z. B. ein Mietvertrag, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag

Wann wird eine WE gegenüber Anwesenden wirksam?

Sofort bei Abgabe

Wann wird einer WE gegenüber Abwesenden wirksam?

mit dem Zeitpunkt des Zugangs, Z. B. sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt -> Briefkasten usw.

Wann werden WE wirksam, die nicht empfangsbedürftig sind?

bei Abgabe der WE!

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