Premium Partner

AUG Arbeits und Gesundheitsschutz

III. Technische Arbeitsmittel

III. Technische Arbeitsmittel


Kartei Details

Karten 17
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 14.03.2013 / 22.06.2022
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/aug_arbeits_und_gesundheitsschutz3
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/aug_arbeits_und_gesundheitsschutz3/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

An wen wendet sich das Gesetz über technische Arbeitsmittel?

An Hersteller und Importeure

Welche Rangreihenfolge ist bei der Planung und Konstruktion von technischen Arbeitsmitteln zu beachten?

 

1.       Gefahrstellen -/Quellen vermeiden
(sichere Konstruktion)

2.       Gefahrstellen -/Quellen sichern
(Einsatz von Schutzeinrichtungen)

3.       Auf Restgefahren hinweisen (Kennzeichnung von Gefahrstellen -/Quellen)

4.       Über Restgefahren informieren (Betriebsanleitung)

 

Was verstehen Sie unter einem „CE“-Zeichen

Das „CE“-Zeichen ist ein Übereinstimmungszeichen für Produkte aus dem EG-Raum hinsichtlich der Anforderungen an Bau- und Ausrüstung von Produkten

Welche Beschränkungen gelten für das selbständige Bedienen von Hebebühnen?

Nur unterwiesene und schriftlich beauftragte Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, dürfen Hebebühnen bedienen. 

Was versteht man unter einer „Verkleidung“ einer Gefahrenstelle?

Allseitiges Umschließen der Gefahrenstelle durch Schutzeinrichtungen

Beim Lichtbogenschweißen ist mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Vor welcher Strahlung muß der Schweißer sich selbst und andere besonders schützen?

Vor UV-Strahlung

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind vor Beginn von Reinigungsarbeiten an Maschinen / Anlagen zu treffen?

 

1.       Hauptschalter ausschalten

2.       Gegen unbefugtes Einschalten sichern

3.       Persönliches Sicherheitsvorhängeschloss einhängen

 

Dürfen bei Arbeiten an Bohrmaschinen Handschuhe getragen werden?

Nein