Privatrecht G1
Anspruchsprüfung
Anspruchsprüfung
Kartei Details
Karten | 73 |
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Lernende | 36 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 18.09.2013 / 13.12.2022 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/allgemeine_rechtskunde_ft1
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Ist ein "invitation ad offerendum" eine wirksame Willenserklärung?
Nein, Rechtsbindungswille fehlt
Nur Aufforderung zu Abgabe eines Angebot
Wie ist die Anspruchsprüfung aufgebaut?
Obersatz (WER will WAS von WEM WORAUS)
1. Anspruch entstanden
A Vertrag zustande gekommen
a Tatbestandsmerkmale
b Subsumtion
c Zwischenergebnis
B Vertrag wirksam
a Tatbestandsmerkmale
b Subsumtion
c Zwischenergebnis
2. Anspruch erloschen
a Nennung der rechtsvernichtenden Einwendung
b Tatbestandsmerkmale und Subsumtion
c Zwischenergebnis
3. Anspruch durchsetzbar
a Nennung der rechtshemmenden Einwendung
b Tatbestandsmerkmale und Subsumtion
c Zwischenergebnis
4. Endergebnis
Beantwortung des Obersatzes
Wie kommt ein Vertrag zustande ?
2 Übereinstimmenden Willenserklärungen - Angebot §145 und Annahme §147
Was bedeutet "pacta sunt servanda"?
Verträge sind einzuhalten
Wann erlischt ein Angebot?
Ablehnung
nicht rechtzeitig angenommen
§146
Wann ist eine Willenserklärung rechtzeitig angenommen?
wenn Annahmefrist bestimmt - Annahme während der Frist erklärt §148
ohne Fristbestimmung - Annahme nur sofort möglich §147(1)
Wie wirkt eine verspätete Annahme n. §150(1)
als neue Angebot das angenommen werden muss
Wann gilt eine verspätet zugegangene annahmeerklärung als nicht verspätet? §149 S.2
wenn rechtzeitige Absendung der Annahmeerklärung ersicht ist (zb Poststempel)