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Allg. VR

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Kartei Details

Karten 176
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 26.05.2014 / 18.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist ein Realakt?

Informelles Verwaltungshandeln

→ Handlung die die unmittelbare Gestaltung der Faktenlage bezweckt

→ formungebunden, verfügungsfrei

Bsp.: Auskünfte, Berichte, Kerichtabfuhr, pol. Kontrollen

Def. Verfügung

einseitig, hoheitliche individueller-konkrete Anordnung in Anwendung von öff. Recht

  • hoheitlich (anders als privatr. Handeln des Staates)
  • einseitig (ander als bei verw. Vertrag)
  • individuell-konkret (anders als Rechtssatz)

Zusatz:

  • Anordnung, welche auf Rechtswirkungen ausgerichtet ist (anders als Realakt)
  • Verbindlichkeit und Erzwingbarkeit (Vollstreckung möglich)

→ einseitig und empfangsbedürftig

Wie erfolgt Abgrenzung Realakt/Rechtsakt?

Frage: werden Rechte und Pflichten der Beteiligten betroffen?

Was hat Grundsatz des einmaligen Rechtsschutzes für Konsequenz betr. Vollstreckungsvfg.? Welche Ausnahmen vom Grds. gibt es?

  • Sachverfügung (Baubewilligung mit feuerpol. Auflagen)
  • Vollstreckungsverfügung (Forderung der Brandschutzauflagen)

→ Im Rechtsmittelverfahren gegen die Vollstreckungsverfügung kann die Rechtmässigkeit der zu vollstreckenden Verfügung nicht mehr überprüft werden

Ausnahme: wenn unverzichtbare und unverjährbare GR betroffen

Besonderheiten Allgemeinverfügung (5)

  1. Wie Individualvfg. anfechtbar --> RMittelbelehrung notwendig; BeschwerdeR verlangt schutzwürdiges, aktuelles und praktisches Interesse (virtuelle Betroffenheit genügt nicht)
  2. akzessorisch überprüfbar wie Erlass für Adressat:innen, denen direkte Anfechtung im ErlassZP nicht möglich/zumutbar war
  3. kein Anspruch auf vorgängige, indv. Anhörung
  4. keine indv. Mitteilung erforderlich, erfolgt durch Erlass in amtlichen Organ
  5. Wie Individualvfg. direkt vollstreckbar

Was kann akzessorisch überprüft werden?

  • Erlasse, die sind generell-abstrakt und es ist somit für den Betroffenen nicht ersichtlich, was für Folgen im konkreten Fall
  • Sachverfügung im Zsmh. mit einer Vollzugsverfügung, wenn unverzichtbare und unverjährbare GR betroffen eine
  • Allgemeinverfügung, wenn offener Adressatenkreis (kommen künftig neue Adressaten hinzu)

Wie erfolgt Rechtsschutz bei Realakten?

Gestützt auf VwVG 25 kann, wer in seiner Rechtstellung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, eine gewisse Verhaltensweise verlangen, wobei die Behörde mittels Vfg. darüber entscheidet (bspw. Gesuch um Einstellung der Helikopterflüge wurde mittels Verfügung abgelehnt)

Def. verwaltungsrechtl Vertrag

auf die übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehreren Rechtssubjekten beruhende Vereinbarung, welche die Regelung von konkreten Verwaltungsrechtsverhältnissen zum Gegenstand hat