Premium Partner

AHV / IV

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 62
Lernende 65
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 28.11.2013 / 16.03.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/ahv_iv
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/ahv_iv/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was ist das Hauptziel der AHV und der IV?

Die AHV soll die Existenszgrundlage garantieren wenn der Lohn infolge Alter oder Tod des AN wegfällt.

Das Hauptziel der IV ist die wieder eingliederung des AN in das Erwerbsleben - Grundsatz Eingliederung vor Rente.

Versicherter Personenkreis der AHV? (5 Möglichkeiten)

- obligatorisch versicherte Personen

- freiwillig versicherte Personen

- Weiterführung der Versicherung

- Die Entsendung

- Nicht versicherte Personen

 

 

 

 



 

 



 

Wer ist obligatorisch AHV versichert?

- natürliche Personen mit Wohnsitz Schweiz, Kinder + Erwachsene
  (Auch Schweizer Grenzgänger)

- natürliche Personen welche in der Schweiz arbeiten.

- Schweizer welche im Dienst der Eidg. im Ausland arbeiten
  (Bundesangestellte, Botschafter)

Wer kann sich freiwillig bei der AHV versichern?

- CH-Bürger und Staatsangehörige der EU/EFTA Staaten, die ausserhalb
  eines Staates der EU/EFTA leben und vorher während 5 Jahren obligat.
  versichert waren.(zb. Afrika, Australien, Amerika..)
   Das Gesuch muss innert einem Jahr eingereicht werden.

- Personen mit Wohnsitz Schweiz aber nicht versichert sind. (zB CH-Grenzgänger. Es gilt grundsätzlich das Erwerbsortprinzip = im Erwerbsland
versichert und beitragspflichtig. Es befreit freiwillige Personen nicht vor Zahlung im Beschäftigungsland.

Für wen kann die Weiterführung der AHV abgeschlossen werden? 

- mind. 5 aufeinander folgende Jahre versichert sein. Sitz des AG in der Schweiz aber im Ausland tätig und von AG in der Schweiz entlöhnt.

- CH-Studenten welche im Ausland weiter studieren und vorher 5 Jahre in
  der Schweiz versichert waren. (von 25 - 30 Jahre)





 

Was heisst der Begriff Entsendung bei der AHV?

Der AN arbeitet vorübergehend für eine begrenzte Zeit für einen AG im Ausland EU/EFTA-Raum . (Max. 24 Monate, mit Ausnahe verlängerbar)

Wer sind nicht versicherte Personen der AHV?

- ausländische Diplomaten und deren Familienangehörige (Immunität)

- Personen, welche einer ausländischen staatlichen AHV angehören.

- Personen, welche nur kurze Zeit die voraussetzung erfüllen und keine
  Erwerbstätigung ausüben und keinen Wohnsitz haben.

  * zB Besuch, Kur, Ferien oder Studierende - evt. länger als 3 Monate

  * höchstens 3 Monate in der Schweiz arbeiten und Lohn vom Ausland
     beziehen

  * höchstens 3 Monate in der Schweiz selbständig arbeiten.

Wer ist AHV-beitragspflichtig und wer befreit?

Erwerbstätige und nicht erwerbstätige sind AHV-pflichtig.

Befreit sind:

- Erwerbstätige Kinder bis 31.12. im 17. Altersjahr

- Nicht erwerbstätige Ehegatten, sofern der Ehepartner Beiträge von mind.
  der doppelten Höhe des Mindestbetrags bezahlt. (Mehr als 960 pro Jahr)

- Versicherte die im Betrieb des Ehegatten mitarbeiten und keinen Barlohn
  beziehen und der Ehepartner Beiträge von mind. der doppelten Höhe des
  Mindestbetrages bezahlt. (Mehr als 960.00 pro Jahr)