AHV
Grundlagen AHV und AHV-pflichtige Lohnbestandteile Fachmann Finanz- und Rechnungswesen
Grundlagen AHV und AHV-pflichtige Lohnbestandteile Fachmann Finanz- und Rechnungswesen
Kartei Details
Karten | 33 |
---|---|
Lernende | 74 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 15.10.2014 / 07.04.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/ahv5
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/ahv5/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Welche sozialpolitische Aufgabe hat die AHV?
Den wegen Alter und Tod verminderten oder ausfallenden Verdienst teilweise zu ersetzen.
Wer ist bei der AHV obligatorisch versichert?
- Alle natürlichen Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz (somit auch in der Schweiz wohnende Ausländer)
- Alle natürlichen Personen, die Wohnsitz im Ausland haben, Erwerbstätigkeit aber in der Schweiz ist
- Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber (Sitz CH) in ein Land entstandt werden, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Wer ist nicht bei der AHV obligatorisch versichert?
- Ausländer, mit diplomatischen Vorrechten oder besonderer steuerlicher Vergünstigungen stehen
- Schweizer und Ausländer, die bereits einer ausländischen staatlichen AHV angehören (sofern es für sie eine unzumutbare Doppelbelastung bedeutet)
- Künstler, Artisten, Techniker die die Voraussetzungen für die AHV nur für kurze Zeit erfüllen
Wer kann sich freiwillig bei der AHV versichern?
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA
Voraussetzung: mussten unmittelbar vorher während mindestens 5 Jahren versichert sein
Wann endet die Beitragspflicht eines AHV-pflichtigen?
Mann: mit 65 Jahren
Frau: mit 64 Jahren
Was ist die Bemessungsgrundlage der AHV bei Nichterwerbstätigen sowie Erwerbstätigen?
Nichterwerbstätige: Vermögen und Renteneinkommen
Erwerbstätige: Einkommen
Erläutern Sie die Beitragsdauer der AHV (und IV)-Pflicht detailliert.
- Geburt bis 31. Dezember des 17. Altersjahres: nicht pflichtig
- Ab 18. Altersjahr bis 31. Dezember des 20. Altersjahres: pflichtig mit Erwerbseinkommen
- Ab 21. Altersjahr bis Erreichen des Rentenalters: in jedem Fall pflichtig
- Rentenalter bis Tod: Erwerbseinkommen über dem Freibetrag (CHF 1'400/Mt.) pflichtig
Wie verhält es sich bei nichterwerbstätigen Studierenden für die Beitragsdauer der AHV-Pflicht?
Sie leisten noch bis zum 31. Dezember des 25. Altersjahr den Mindestbeitrag (CHF 480/Jahr). Ab 26 Jahren zählen die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige.