Premium Partner

AHV

Grundlagen AHV und AHV-pflichtige Lohnbestandteile Fachmann Finanz- und Rechnungswesen

Grundlagen AHV und AHV-pflichtige Lohnbestandteile Fachmann Finanz- und Rechnungswesen


Kartei Details

Karten 33
Lernende 74
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 15.10.2014 / 07.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/ahv5
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/ahv5/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche sozialpolitische Aufgabe hat die AHV?

Den wegen Alter und Tod verminderten oder ausfallenden Verdienst teilweise zu ersetzen.

Wer ist bei der AHV obligatorisch versichert?

  • Alle natürlichen Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz (somit auch in der Schweiz wohnende Ausländer)
  • Alle natürlichen Personen, die Wohnsitz im Ausland haben, Erwerbstätigkeit aber in der Schweiz ist
  • Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber (Sitz CH) in ein Land entstandt werden, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Wer ist nicht bei der AHV obligatorisch versichert?

  • Ausländer, mit diplomatischen Vorrechten oder besonderer steuerlicher Vergünstigungen stehen
  • Schweizer und Ausländer, die bereits einer ausländischen staatlichen AHV angehören (sofern es für sie eine unzumutbare Doppelbelastung bedeutet)
  • Künstler, Artisten, Techniker die die Voraussetzungen für die AHV nur für kurze Zeit erfüllen

Wer kann sich freiwillig bei der AHV versichern?

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA

Voraussetzung: mussten unmittelbar vorher während mindestens 5 Jahren versichert sein

Wann endet die Beitragspflicht eines AHV-pflichtigen?

Mann: mit 65 Jahren

Frau: mit 64 Jahren

Was ist die Bemessungsgrundlage der AHV bei Nichterwerbstätigen sowie Erwerbstätigen?

Nichterwerbstätige: Vermögen und Renteneinkommen

Erwerbstätige: Einkommen

Erläutern Sie die Beitragsdauer der AHV (und IV)-Pflicht detailliert.

  • Geburt bis 31. Dezember des 17. Altersjahres: nicht pflichtig
  • Ab 18. Altersjahr bis 31. Dezember des 20. Altersjahres: pflichtig mit Erwerbseinkommen
  • Ab 21. Altersjahr bis Erreichen des Rentenalters: in jedem Fall pflichtig
  • Rentenalter bis Tod: Erwerbseinkommen über dem Freibetrag (CHF 1'400/Mt.) pflichtig

Wie verhält es sich bei nichterwerbstätigen Studierenden für die Beitragsdauer der AHV-Pflicht?

Sie leisten noch bis zum 31. Dezember des 25. Altersjahr den Mindestbeitrag (CHF 480/Jahr). Ab 26 Jahren zählen die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige.