ABU Recht
Allgemeinbildung
Allgemeinbildung
-
- 1 / 44
-
Flashcards
Öffentliche Beurkundung
Der Gesetzgeber verlangt eine urkundsberechtigte Person / Notar /, die mit seiner Unterschrift und einem Stempel bezeugt
Qualifizierte Schriftlichkeit
Vertragsform zur Gültigkeit dessen wird vom Gesetzt neben der Unterschrift noch weitere Teile eigenhändig eingesetzt werden. / Testament- gesamte Inhalt von Hand geschrieben/
Registereintrag und Veröffentlichung
Registereintrag- Eintrag in Register / Hauskauf- Grundbuch, Aktiengesellschaft- Handelsregister /. Veröffentlichung- gewisse Rechtsvorgänge zu veröffentlichen / Kantonblatt, Haus oder Grundstückskauf/
Einfache Schriftlichkeit
Vertragsform, bei der im Minimum die Unterschrift von Hand sein muss
Beschränkte Handlungsunfähigkeit
Fähigkeit, nur mit Zustimmung der Eltern / Vormund /Verpflichtungen einzugehen.
Urteilsfähigkeit
- Die Fähigkeit, vernuftgemäss zu handeln / ab 13 J./, die Konsequenzen einer Handlung zu begreifen.Einschränkung durch-
- Kinderalter, geistige Behinderung, Trunkenheit, Drogeneinfluss/ ZGB 16 /
Natürliche Personen
Jeder einzelne Mensch git rechtlich gesehen als natürliche Person.
Obligationen durch unerlaubte Handlung
Wer jemanden aeinem anderem unerlaubten Schaden zufügt, muss der geschädigte Partei den Schaden ersetzen. / Haftpflichtverhältniss / .OR 41ff
Rechtsgleicheit
- 1-alle Menschen sind vor Gesetzt gleich zu behandeln.
- 2-Mann und Frau gleichberechtigte.
- 3-niemand darf diskriminiert werden. / BV 8 /
Geshriebenes Recht / Gesetze/
- 1-öffentliches Recht, privates Recht.
- 2- zwingendes Recht, nicht zwingendes Recht.
- 3- Rechtsgrundsätze
Beweislast
Derjenige, der anklagt, muss beweisen, dass der Angeschuldigte im Unrecht ist, ansonsten ist die beschuldigte Person frei zu sprechen. / ZGB 8/
Obligation
Das ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei Parteien oder zwei Personen. Kann aktiv oder passiv entstehen.
Rechtsmissbrauchsverbot
Missbraucht jemand sein Recht offensichtlich, wird dieser Missbrauch nicht geschützt. / ZGB 2.2 /
Rechtsquellen
- 1-geschriebenes Recht,
- 2-Gewohnheitsrecht,
- 3-Rechtslehre/ Rechtssprechung
Richterliches Ermessen
fehlen genaue Angaben im Gesetz, entscheidet das Gerricht nach bestem Wissen und Gewissen auf die aktuelle Situation bezogen. / ZGB 4 /
Zwingendes Recht
diese Rechtsregeln dürfen nicht angepasst werden, auch wenn beide Parteien einverstanden sind. / OR 361 /
Recht / Rechtsordnung
Recht- vom Staat erlassene Regeln / Gesetze /. Rechtsordnung- alle Rechtsregeln, die für ein Volk eines Staates gelten.
Handlungsfähigkeit
- Die Voraussetzung um durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
- / Urteilsfähigkeit (13 J.)+ Volljahrigkeit (18 J.) = Handlungsfähigkeit /
- . 1-Geschäftsfähigkeit / 34ff, 76ff, 105ff /,
- 2-Deliktsfähgkeit / 147, 188ff /,
- 3- Prozessfähigkeit
Juristische Personen
Das sind Personenverbindungen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengetan haben. / Vereine,Firma, Aktiengesellschaft, GmbH /. / ZGB 52ff/
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit Rechte und Pflichte zu haben. / ab 3. Monat/, / ZGB 11 /
Zivigesetzbuch- ZGB
- Regelt das Zusammenleben in folgenden Bereichen:
- 1.-Personenrecht,
- 2.-Familienrecht,
- 3.-Erbrecht
- ,4.-Sachenrecht / Eigentum, Besitz/,
- 5.-Obligationenrecht
Geschriebenes Recht
alle Rechtsregeln / die schriftlich in Gesetzbüchern festgehalten sind /, die von zuständigen Behörden erlassen worden. Gesetze von Parlament. Verordnungen von Regierung.
Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht sind ungeschriebene Regeln, die nach langer Zeit der Anwendung zu Recht geworden sind. / Finderlohn - ZGB 722.2 /
Mündigkeit
die Mündigkeit erreicht man am 18. Geburtstag. Sexuelle und religiöse Mündigkeit ist mit 16. Jahren / ZGB 303 /
Rechtsgrundsätze
- 1.- Rechtsgleichheit / BV 8 /,
- 2.-Reihenfolge der Rechtsquellen / ZGB 1 /
- ,3.-Richterliches Ermessen / ZGB ç /,
- 4.-Treu und Glauben / ZGb 2.1, BV 9 /,
- 5.- Rechtsmissbrauchsverbot / ZGB 2.2 /,
- 6.- Beweislast / ZGB 8 /
Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung
Erhält jemand zu Unrecht das Geld, muss er das Geld zurückerstatten. / OR 62ff /
Die drei Enstehungsmöglichkeiten für eine Obligation
- 1.-Vertrag / aktiv/,
- 2.- Unerlubte Handlung / passiv /- jemandem einen Schaden zufügen: unabsichtlich oder absichtlich,
- 3.- Ungerechtfertigte Bereicherung/ passiv /
Rechtslehre und Rechtssprechung
- Rechtslehre von Rechtsgelehrten geäusserte Meinungen, die in der rechts.. Literatur anerkannt sind.
- Rechtssprechung- wenn ein oberes Gericht ein Urteil fällt- die untergeordnete Gerichte übernehmen die Begründung des oberes Gerichts.
Handlungsunfähigkeit
fehlende Fähigkeit - Minderjährige. / ZGB 18 /
Volljährigkeit
am 18. Geburtstag. / ZGB 14 /
Reihenfolge der Rechtsquellen
- 1.- zuerst das geschriebene Recht,
- 2. - dann Gewohnheitsrecht,
- 3.- das Gesetzt urteilt nach Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. / ZGB 1 /
Nicht zwingendes Recht
diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.
Obligation durch Vertrag
eine Partei verpflichtet sich zu ene Leistung / Lieferung /, die andere Partei verpflichtet sich zu Gegenleistung / Bezahlung /. / OR 1ff /
Treu und Glauben
Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair. Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich. / ZGB 2.1, BV 9 /
Lösen von Rechtsfällen
- 1.- Sachverhalt feststellen / wer hat wann, was, wo, wie, warum getan?/,
- 2.- Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen / welche abstrakte Regeln passt zum konkreten Sachverhalt? /,
- 3.- Rechtsfolgen feststellen / welche Konsequenzen sieht die anwendbare Regel?/
- 4.- Durchsetzung / was muss ich tun um mein Recht durchzusetzen?/
Regeln welche
- nicht erzwingbare Regeln / von der Gesellschaft aufgestellt /- Brauch,Sitte- Moral
- errzwingbare Regeln / von Staat erlassen/ - Rechts, Rechtsordnung