ABU Recht

Allgemeinbildung

Allgemeinbildung


M. K.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen des schweizerischen Rechts für Berufslernende, insbesondere zu Rechtsquellen, Parteien und Rechtsregeln. Behandelt werden das ZGB mit Personen-, Familien- und Obligationenrecht sowie das OR mit Vertrags- und Haftungsfragen, inklusive Rechtsgrundsätze wie Treu und Glauben oder Beweislast. Praktische Anwendung findet der Stoff bei der Lösung von Rechtsfällen und der Unterscheidung zwischen zwingendem und dispositivem Recht.
Flashcards
44
Students
97
Language
German
Category
Law
Created / Updated
23.09.2015 / 28.09.2026

Flashcards

Öffentliche Beurkundung

Der Gesetzgeber verlangt eine urkundsberechtigte Person / Notar /, die mit seiner Unterschrift und einem Stempel bezeugt

Qualifizierte Schriftlichkeit

Vertragsform zur Gültigkeit dessen wird vom Gesetzt neben der Unterschrift noch weitere Teile eigenhändig eingesetzt werden. / Testament- gesamte Inhalt von Hand geschrieben/

Registereintrag und Veröffentlichung 

Registereintrag- Eintrag in Register / Hauskauf- Grundbuch, Aktiengesellschaft- Handelsregister /. Veröffentlichung- gewisse Rechtsvorgänge zu veröffentlichen / Kantonblatt, Haus oder Grundstückskauf/

Einfache Schriftlichkeit

Vertragsform, bei der im Minimum die Unterschrift von Hand sein muss

Beschränkte Handlungsunfähigkeit

Fähigkeit, nur mit Zustimmung der Eltern / Vormund /Verpflichtungen einzugehen.

 Urteilsfähigkeit

  • Die Fähigkeit, vernuftgemäss zu handeln / ab 13 J./, die Konsequenzen einer Handlung zu begreifen.Einschränkung durch-
  • Kinderalter, geistige Behinderung, Trunkenheit, Drogeneinfluss/ ZGB 16 /

Natürliche Personen

Jeder einzelne Mensch git rechtlich gesehen als natürliche Person.

Obligationen durch unerlaubte Handlung

Wer jemanden aeinem anderem unerlaubten Schaden zufügt, muss der geschädigte Partei den Schaden ersetzen. / Haftpflichtverhältniss / .OR 41ff

Rechtsgleicheit

  • 1-alle Menschen sind vor Gesetzt gleich zu behandeln.
  • 2-Mann und Frau gleichberechtigte.
  • 3-niemand darf diskriminiert werden. / BV 8 /

Geshriebenes Recht / Gesetze/

  • 1-öffentliches Recht, privates Recht.
  • 2- zwingendes Recht, nicht zwingendes Recht.
  • 3- Rechtsgrundsätze

Beweislast

Derjenige, der anklagt, muss beweisen, dass der Angeschuldigte im Unrecht ist, ansonsten ist die beschuldigte Person frei zu sprechen. / ZGB 8/

Obligation

Das ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei Parteien oder zwei Personen. Kann aktiv oder passiv entstehen.

Rechtsmissbrauchsverbot

Missbraucht jemand sein Recht offensichtlich, wird dieser Missbrauch nicht geschützt. / ZGB 2.2 /

Rechtsquellen

  • 1-geschriebenes Recht,
  • 2-Gewohnheitsrecht,
  • 3-Rechtslehre/ Rechtssprechung

Richterliches Ermessen

fehlen genaue Angaben im Gesetz, entscheidet das Gerricht nach bestem Wissen und Gewissen auf die aktuelle Situation bezogen. / ZGB 4 /

Zwingendes Recht

diese Rechtsregeln dürfen nicht angepasst werden, auch wenn beide Parteien einverstanden sind. / OR 361 /

Recht / Rechtsordnung

Recht- vom Staat erlassene Regeln / Gesetze /. Rechtsordnung- alle Rechtsregeln, die für ein Volk eines Staates gelten.

Handlungsfähigkeit

  • Die Voraussetzung um durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
  • / Urteilsfähigkeit (13 J.)+ Volljahrigkeit (18 J.) = Handlungsfähigkeit /
  • . 1-Geschäftsfähigkeit / 34ff, 76ff, 105ff /,
  • 2-Deliktsfähgkeit / 147, 188ff /,
  • 3- Prozessfähigkeit

Juristische Personen

Das sind Personenverbindungen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengetan haben. / Vereine,Firma, Aktiengesellschaft, GmbH /. / ZGB 52ff/

Rechtsfähigkeit

Fähigkeit Rechte und Pflichte zu haben. / ab 3. Monat/, / ZGB 11 /

Zivigesetzbuch- ZGB

  • Regelt das Zusammenleben in folgenden Bereichen:
  • 1.-Personenrecht,
  • 2.-Familienrecht,
  • 3.-Erbrecht
  • ,4.-Sachenrecht / Eigentum, Besitz/,
  • 5.-Obligationenrecht

Geschriebenes Recht

alle Rechtsregeln / die schriftlich in Gesetzbüchern festgehalten sind /, die von zuständigen Behörden erlassen worden. Gesetze von Parlament. Verordnungen von Regierung.

Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht sind ungeschriebene Regeln, die nach langer Zeit der Anwendung zu Recht geworden sind. / Finderlohn - ZGB 722.2 /

Mündigkeit

die Mündigkeit erreicht man am 18. Geburtstag. Sexuelle und religiöse Mündigkeit ist mit 16. Jahren / ZGB 303 /

Rechtsgrundsätze

  • 1.- Rechtsgleichheit / BV 8 /,
  • 2.-Reihenfolge der Rechtsquellen / ZGB 1 /
  • ,3.-Richterliches Ermessen / ZGB ç /,
  • 4.-Treu und Glauben / ZGb 2.1, BV 9 /,
  • 5.- Rechtsmissbrauchsverbot / ZGB 2.2 /,
  • 6.- Beweislast / ZGB 8 /

Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung

Erhält jemand zu Unrecht das Geld, muss er das Geld zurückerstatten. / OR 62ff /

Die drei Enstehungsmöglichkeiten für eine Obligation

  • 1.-Vertrag / aktiv/,
  • 2.- Unerlubte Handlung / passiv /- jemandem einen Schaden zufügen: unabsichtlich oder absichtlich,
  • 3.- Ungerechtfertigte Bereicherung/ passiv /

Rechtslehre und Rechtssprechung

  • Rechtslehre von Rechtsgelehrten geäusserte Meinungen, die in der rechts.. Literatur anerkannt sind.
  • Rechtssprechung- wenn ein oberes Gericht ein Urteil fällt- die untergeordnete Gerichte übernehmen die Begründung des oberes Gerichts.

Handlungsunfähigkeit

fehlende Fähigkeit - Minderjährige. / ZGB 18 /

Volljährigkeit

am 18. Geburtstag. / ZGB 14 /

Reihenfolge der Rechtsquellen

  • 1.- zuerst das geschriebene Recht,
  • 2. - dann Gewohnheitsrecht,
  • 3.- das Gesetzt urteilt nach Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. / ZGB 1 /

Nicht zwingendes Recht

diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.

Obligation durch Vertrag

eine Partei verpflichtet sich zu ene Leistung / Lieferung /, die andere Partei verpflichtet sich zu Gegenleistung / Bezahlung /. / OR 1ff /

Treu und Glauben

Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair. Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich. / ZGB 2.1, BV 9 /

Lösen von Rechtsfällen

  • 1.- Sachverhalt feststellen / wer hat wann, was, wo, wie, warum getan?/,
  • 2.- Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen / welche abstrakte Regeln passt zum konkreten Sachverhalt? /,
  • 3.- Rechtsfolgen feststellen / welche Konsequenzen sieht die anwendbare Regel?/
  • 4.- Durchsetzung / was muss ich tun um mein Recht durchzusetzen?/

Regeln welche

  • nicht erzwingbare Regeln / von der Gesellschaft aufgestellt /- Brauch,Sitte- Moral
  • errzwingbare Regeln / von Staat erlassen/ - Rechts, Rechtsordnung

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