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ABU Grundwissen Thema 1

Thema 1 Persönlichkeit und Lehrbeginn

Thema 1 Persönlichkeit und Lehrbeginn


Set of flashcards Details

Flashcards 16
Students 86
Language Deutsch
Category General Education
Level Vocational School
Created / Updated 10.05.2016 / 09.06.2024
Licencing Not defined    (Deborah Triggiano)
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Sie können... 

den Begriff Moral definieren.

Alle Werte und Normen, die das zwischenmenschliche Verhalten in einer Gesellschaft bestimmen, bezeichnet man als Moral.

Sie können...

die Begriffe beschränkte Handlungsunfähigkeit und Handlungsfähigkeit erklären.

beschränkte Handlungsunfähigkeit (ZGB 19)

Personen, die urteilfähig, jedoch noch nicht mündig sind, sind beschränkt handlungsunfähig.

 

Handlungsunfähigkeit (ZGB12/13)

Fähigkeit, durch seine eigenen Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. Voraussetzung: Urteilsfähigkeit und Mündigkeit.

Sie können...

fünf wichtige Grundrechte aus der BV nennen, die ethische Werthaltungen wiedergeben.

– Menschenwürde (BV7)

– Rechtsgleichheit (BV8)

– Recht auf Leben und persönliche Freiheit (BV10)

– Glaubens- und Gewissensfreiheit

– Meinungs- und Informationsfreiheit

Sie kennen...

den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht.

Öffentliches Recht

regelt die Beziehung der Person zur Staatsgewalt. z.B Bundesverfassung (BV), Strafgesetzbuch (StGB), Strassenverkehrsgesetz (SVG), Steuerrecht.

 

Privates Recht

regelg die Beziehung zwischen gleich geordneten Personen. z.B Zivilgesetzbuch (ZGB), Obligationenrecht (OR), Konsumkreditgesetz (KKG), Partnerschaftsgesetz (PartG).

Sie kennen...

die Bedeutung des Begriffs Ethik.

Die Ethik ist die Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des Menschen in verschiedenen Lebenssituationen.

Sie können...

den Begriff Rechtsfähigkeit erklären.

Rechtsfähigkeit (ZGB11)

Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben; alle Menschen sind rechtsfähig.

Sie können...

den Begriff Urteilsfähigkeit erklären.

Urteilsfähigkeit (ZGB 16)

Fähigkeit, die Folgen der eigenen Handlungen abschätzen zu können.

Sie können...

den Begriff Mündigkeit erklären.

Mündigkeit (ZGB 14)

Mit vollendetem 18. Altersjahr wird man mündig.