7 Partnerschaft und gesellschaft
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Kartei Details
Karten | 21 |
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Lernende | 13 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Mechatronik |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 26.05.2014 / 19.01.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Was versteht man unter dem Begriff „Konkubinat“?
Zusammenleben ohne verheiratet zu sein
Bett-,Tisch- und Wohngemeinschaft ohne Eheschein/Trauschein
Ehe ohne Eheschein/Trauschein
Probe-Ehe
Da in einem Konkubinat rechtlich wenig geregelt ist, ist es ratsam, zu wichtigen Lebensbereichen
in guten Zeiten Abmachungen zu treffen. Diese können in einem Konkubinatsvertrag festgehalten
werden. Beschreiben Sie drei Punkte, die in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden sollten:
Wem gehört was
Wer bezahlt wieviel an die Lebenshaltungskosten; wer beteiligt sich wie an Hausarbeiten
Wie regelt man eine allfällige Trennung
Wie werden Neuanschaffungen finanziert
Wer darf eine Ehe eingehen (Ehevoraussetzungen)?
Wer handlungsfähig ist (urteilsfähig und mündig)
Wird nichts anderes vereinbart, gilt in der Ehe folgender Güterstand:
Die Errungenschaftsbeteiligung