6.0 Arbeits- u. Ruhezeit (OR 321 c, 329, Arg 9-36a)
6.1 Tages- Abend- und Nachtarbeit
6.1 Tages- Abend- und Nachtarbeit
Kartei Details
Karten | 12 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 22.09.2012 / 23.09.2012 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Welche Gesetze enthalten Vorschriften im Zusammenhang mit der Arbeitszeit?
- Arbeitsgesetz
- GAV
- einzelarbeitsvertragliche Abmachungen
(nicht im OR)
Definiere die Arbeitszeit!
- Zeit, während sich der AN zur Verfügung des AG zu halten hat
- Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit
Was verstehen sie unter einer Bereitschaftsverpflichtung?
- vereinbarte Zeit ausserhalb des Betriebes, in der sich der AN bereit halten muss.
- ist mit 25 % des Lohnes zu vergüten (Bundesgerichtspraxis)
Wie lange ist die wöchentliche Arbeitszeit?
Art 9 von ArG
- 45 Std. für AN in industriellen Berufen, Büro-, Verkaufspersonal, techn. und andere Angestellte
- 50 Std. für alle übrigen AN, ausser für Sonderbetriebe wie: Erziehung, Unterricht, Krankenpflege
Was verstehen sie unter Tages- und Abendarbeit
(Art 10 ArG)
diese muss inkl. Pause und Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen
Erklären sie die betriebliche Arbeitszeit?
in einem Zweischichtbetrieb beträgt diese bewilligungsfrei 17 Stunden
Welche Arbeitszeiten kennen Sie, und von welcher Dauer sind sie?
- Tagesarbeit: 06.00 - 20.00
- Abendarabeit: 20.00 - 23.00, kann nur nach Anhörung der AN-Vertretung oder des AN eingeführt werden
- eine Verschiebung ist möglich: 5-22 od. 7-24
Wie kann Nachtarbeit verlangt werden?
Art 10 ArG
in einzelnen Ausnahmen
ist bewilligungspflichtig
mit Einverständnis des AN