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6.0 Arbeits- u. Ruhezeit (OR 321 c, 329, Arg 9-36a)

6.1 Tages- Abend- und Nachtarbeit

6.1 Tages- Abend- und Nachtarbeit

Nicht sichtbar

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Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 22.09.2012 / 23.09.2012
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welche Gesetze enthalten Vorschriften im Zusammenhang mit der Arbeitszeit?

- Arbeitsgesetz

- GAV

- einzelarbeitsvertragliche Abmachungen

(nicht im OR)

Definiere die Arbeitszeit!

- Zeit, während sich der AN zur Verfügung des AG zu halten hat

- Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit

Was verstehen sie unter einer Bereitschaftsverpflichtung?

- vereinbarte Zeit ausserhalb des Betriebes, in der sich der AN bereit halten muss.

- ist mit 25 % des Lohnes zu vergüten (Bundesgerichtspraxis)

Wie lange ist die wöchentliche Arbeitszeit?

Art 9 von ArG

- 45 Std. für AN in industriellen Berufen, Büro-, Verkaufspersonal, techn. und andere Angestellte

- 50 Std. für alle übrigen AN, ausser für Sonderbetriebe wie: Erziehung, Unterricht, Krankenpflege

Was verstehen sie unter Tages- und Abendarbeit

(Art 10 ArG)

diese muss inkl. Pause und Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen

Erklären sie die betriebliche Arbeitszeit?

in einem Zweischichtbetrieb beträgt diese bewilligungsfrei 17 Stunden

Welche Arbeitszeiten kennen Sie, und von welcher Dauer sind sie?

- Tagesarbeit: 06.00 - 20.00

- Abendarabeit: 20.00 - 23.00, kann nur nach Anhörung der AN-Vertretung oder des AN eingeführt werden

- eine Verschiebung ist möglich: 5-22 od. 7-24

Wie kann Nachtarbeit verlangt werden?

Art 10 ArG

in einzelnen Ausnahmen

ist bewilligungspflichtig

mit Einverständnis des AN