Premium Partner

§4 Kontrollfragen Prinzipien des Vertragsrechts

Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage

Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage


Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.11.2014 / 22.11.2014
Lizenzierung Keine Angabe    (Prinzipien des Vertragsrechts, Peter Böhringer / Roger Müller / Peter Münch / Alex Waltenspühl 2. Auflage)
Weblink
https://card2brain.ch/box/4_kontrollfragen_prinzipien_des_vertragsrechts
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/4_kontrollfragen_prinzipien_des_vertragsrechts/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche fünf Kernfragen stellen sich zur Präzisierung der Leistungspflicht des Schuldners?

Wer soll leisten?

Wem soll geleistet werden?

Wo soll geleistet werden?

Wann soll geleistet werden?

Was soll geleistet weden?

Darf ein Dritter anstelle des Schuldners die Vertragsleistung erbringen?

Dem Grundsatz nach ist eine persönliche Erfüllung nicht erforderlich.

Person des Leistungsempfängers: In welchen Fällen besteht beispielsweise ein Recht, an einen Dritten zu leisten, in welchen Fällen eine Pflicht?

Recht an einen Dritten zu leisten: Die Angabe eines Bankkonto.

Pflicht an einen Dritten zu leisten: Bei der Betreibung: Forderung an Betreibungsamt zu leisten

Woraus ergibt sich der Erfüllungsort für eine Schuld?

Aus dem Vertrag (ausdrücklich oder stillschweigend) oder aus dem Gesetz.

Der Begriff Erfüllbarkeit und Fälligkeit einer Forderung.

Erfüllbarkeit: Schuldner darf Leistung erfüllen, Gläubiger muss annehmen.

Fälligkeit: Gläubiger darf die Leistung einfordern und der Schulder muss die Leistung erbringen.

Was versteht man unter einem Termin, was unter einer Frist?

Termin: vereinbarter Zeitpunkt.

Frist: verinbarter Zeitraum.

Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Schuldner bei synallagmatischen Verträgen die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben kann.

  • Vollkommen zweiseitiger Vertrag
  • Fälligkeit der beidseitigen Leistungen
  • Der Gläubiger hat seine Leistung weder erbracht noch ausrechend angeboten
  • Keine Vorleistungspflicht des Schuldners

Wann besteht bei synallagmatischen Verträgen ein Leistungsverweigerungsrecht?

  • Vollkommen zweiseitiger Vertrag
  • Fälligkeit der zurückbehaltenen Leistung
  • Nachträgliche Zahlungsunfähigkeit der einen Vertragspartei
  • Der Anspruch der Gegenpartei ist gefährdet