3. agere, actio, actor, actus
I. Einstieg ins Juristenlatein
I. Einstieg ins Juristenlatein
Fichier Détails
Cartes-fiches | 31 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Latin |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 03.01.2016 / 23.09.2018 |
Lien de web |
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agere non valenti non currit praescriptio.
Dem Klagen-nicht-Könnenden läuft nicht die Verjährung.
longa possessio parit ius possidenti et tollit actionem vero domino.
Langer Besitz schafft dem Besitzenden ein Recht und hebt auf das Klagerecht dem wahren Eigentümer.
bis in eadem re ne sit actio.
Zweimal in derselben Rechtssache gibt es keine Klage
ex pactio illicito non oritur actio
Aus einem Verbotenen Geschäft gibt es keine Klage.
ex turpi causa
Aus einer Sittenwidrigkeit gibt es keine Klage.
Qui actionem habet ad rem recuperandam, ipsam rem habere videtur.
Wer den Anspruch hat, eine Sache wiederzuerlangen, wird so angesehen, als habe er die Sache selbst.
vincula pignoris durant personali actione submota.
Die Fesseln eines Pfandes überdauern das Aufgehobensein des persönlichen Anspruchs ("dingliche Haftung")
actus judicialis potentior est extrajudiciali.
eine Rechtshandlung vor Gericht ist stärker als eine aussergerichtliche.
non servata forma corruit actus.
Ist die Form nicht eingehalten, verendet das Rechtsgeschäft.
actus simulatus nullus est.
Das Scheingeschäft ist nichtig.
actus contrarius
Aufhebungsvertrag
actus me invito non est meus actus.
Ein Rechtsgeschäft, gegen meinen Willen getätigt, ist nicht mein Rechtsgeschäft, nicht mir zuzurechnen.
actio libera in causa
Handlung, die wenigstens im Ursprung frei war (vgl. Trunkenheitsdelikt)
agendum est
Was zu tun ist
agenda (Plural!)
Programm für die Aufgaben des Tages.
agere
handeln, tun
actor
der Kläger
reus
der Angeklagte
in dubio pro reo!
Im Zweifel für den Angeklagten (Beklagten).
nemo iudex sine actore; nullo actore nullus iudex
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
nemo simul actor e iudex.
Niemand kann zugleich Kläger und Richter sein.
reus excipiendo fit actor.
Wenn der Beklagte eine Einwedung erhebt (= exceptio), dann wird er als Kläger behandelt, trägt also die entsprechende Beweislast.
actori incumbit onus probandi.
Dem Kläger fällt die Beweislast zu.
actore non probante reus absolvitur.
Wenn der Kläger nicht (die Klageerheblichen Tatsachen) bewiesen (beweisen = probare) hat, wird der Beklagte freigesprochen.
cum sunt partium iura obscura, reo favendum est potius quam actori.
Wenn die Rechte der Parteien dunkel sind, ist eher dem Beklagten als dem Kläger zuzustimmen.
actor sequitur forum rei.
Der Kläger folgt dem Gericht (-sort) des Beklagten, hat ihn also an dessen Wohnort zu verklagen.
actio
die Klage
actio empti
Die Klage des Käufers (=emptor) gegen den Verkäufer (=venditor) auf Lieferung.
actio negatoria
Klage des Eigentümers auf Unterlassung oder Beseitigung von Besitzstörungen
agens sine actione a limine iudicii repellitur.
Wer Klagt ohne actio (=Anspruch) wird von der Schwelle des Gerichts (hier: iudicum) verwiesen, seine Kage ist unzulässig.
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