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2 | Bewertung und stille Reserven

Bewertung und stille Reserven

Bewertung und stille Reserven


Kartei Details

Karten 13
Lernende 17
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 16.11.2013 / 30.03.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/2_%7C_bewertung_und_stille_reserven
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Welche 3 Vorsichtsprinzipen werden bei der Bewertung nach aktienrechtlichen Vorschriften angewendet?

Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst bei Verkauf mit Gewinn ausgewiesen werden. (OR 666, Abs. 1)

Niederstwertprinzip
Von mehreren für die Bewertung zur Verfügung stehenden Werten muss der niedrigste genommen werden. (OR 666, Abs. 2)

Imparitätsprinzip (Ungleichheitsprinzip)
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch den Verkauf erzielt worden sind; Verluste müssen dagegen schon gezeigt werden, wenn deren EIntritt möglich ist.

 

An wen richti sich die Buchhaltung einer Unternehmung?

Interne Adressaten, Externe Adressaten

Interne Adressaten
Geschäftsleitung, Verwaltungsrat

Externe Adressaten
Aktionäre, Gläubiger, Arbeitnehmer, Kunden, Öffentlichkeit

Wie ist die schweizer Wirtschaftspraxis im Bezug auf die Bewertung bei der Abschlussrechnung?

Die AKtiven werden in der Regel unterbewertet und die Passiven überbewertet.

Eine Regel für die Verbuchung von stillen Reserven.

Im Soll wird immer ein Aufwand oder eine Ertragsminderung gebucht.

Im Haben immer eine Aktivminderung oder eine Schuldenzunahme.

–> Der externe ausgewiesene Gewinn ist folglich zu tief.