Ausländerrecht
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Flashcards
Welche materiellen Voraussetzungen müssen für ein Schengenvisum erfüllt sein?
Gemäß Art. 21 VK i.V.m. Art. 6 Abs. 1 SGK müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gültiges Reisedokument
- Nachweise des Reisezwecks und der Umstände (z.B. Lebensunterhaltssicherung)
- Keine Eintragung zur Einreiseverweigerung (im Schengener Informationssystem SIS)
- Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Rückkehrbereitschaft
Wer ist für die Erteilung eines nationalen Visums zuständig?
- Beantragung grundsätzlich vor Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung (§ 71 Abs. 2 AufenthG)
- Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde grundsätzlich erforderlich (§ 31 Abs. 1 AufenthV)
- Zuständig ist diejenige Ausländerbehörde des Ortes der Wohnsitznahme des Ausländers
- Zuständig ist diejenige Ausländerbehörde des Ortes der Wohnsitznahme des Ausländers
- Erteilung oder Ablehnung des Visums durch die Auslandsvertretung nach Entscheidung der Ausländerbehörde
- Aufenthaltserlaubnis wird nach Einreise von der Ausländerbehörde erteilt
[Fälle zum Ausländerrecht]
Besteht für Studierende die Möglichkeit, nach dem Abbruch des Studiums in eine Ausbildung zu wechseln?
Ja, denn § 16b Abs. 4 AufenthG ermöglicht bereits vor dem Abschluss des Studiums einen Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel, wenn dessen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei Unterbrechung, Abbruch oder erfolgloser Beendigung des Studiums muss zu einem anderen Aufenthaltszweck gewechselt werden.
Der Abbruch des Studiums ist auch der Eintritt der auflösenden Bedingung gemäß § 16b Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (= Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts).
Wer noch im Besitz einer AE ist, sollte versuchen, in die AE zur Berufsausbildung nach § 16a AufenthG zu wechseln.
Der Wechsel aus einer AE zum Studium nach § 16b AufenthG in eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG ist dann relevant, wenn
- nach dem Studienabbruch keine andere aufenthaltsrechtliche Perspektive mehr besteht und
- der Status Duldung (= ausreisepflichtig) erlangt wird.
Voraussetzung ist in beiden Fällen das Vorliegen einer qualifizierten Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 12a AufenthG.
Was versteht man unter einer qualifizierten Berufsausbildung?
Nach § 2 Abs. 12a AufenthG ist eine Berufsausbildung dann eine qualifizierte, wenn es sich um einen
- staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (oder vergleichbare Regelung)
- mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
handelt.
[Fälle zum Ausländerrecht]
Benötigt ein Flüchtling für die Einreise nach Deutschland ein Visum, wenn er einen Asylantrag stellen will?
Nein, für die Einreise nach Deutschland zum Zweck der Asylantragstellung ist kein Visum erforderlich. Es existiert auch kein Visum, das hierfür erteilt werden würde. Selbst wenn, wäre es unzumutbar für Schutzsuchende, dies zu verlangen, und würde dem Schutzgedanken widersprechen. Bei einer Flucht geht es in der Regel um eine schnelle Abfolge von Ereignissen unter Zeitdruck.
Wer ohne gültige Einreisepapiere einreist, muss gemäß § 13 Abs. 3 AsylG sofort an der Grenze oder unverzüglich nach der Einreise um Asyl nachsuchen. Das Verfahren wegen unerlaubter Einreise wird solange ausgesetzt, bis über den Asylantrag entschieden ist.
Wodurch unterscheiden sich die Bestimmungen zum Kindernachzug gem. § 32 AufenthG?
Je nach Alter der Kinder werden unterschiedliche Anforderungen gestellt.
Bei Kindern unter 16 Jahren besteht ein Anspruch auf Nachzug, wenn beide Eltern oder allein sorgeberechtigte Elternteil einen qualifizierten Aufenthaltstitel besitzen (§ 36 Abs. 1 AufenthG).
Es bestehen hier keine zusätzlichen Integrations- oder Sprachanforderungen.
Bei Kindern ab 16 Jahren kommen die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 AufenthG zum Tragen.
Hier muss das Kind die deutsche Sprache beherrschen (C1-Niveau nach § 2 AufenthG) oder es gewährleistet erscheinen, dass es sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in Deutschland integrieren kann.
Ausnahmen werden in § 32 Abs. 2 Nr. 1-3 AufenthG genannt.
In "Fälle zum Ausländerrecht" habe ich das eine Kind jünger gemacht, um lieber eine zusätzliche Karte zu erstellen. Im Originalfall ist das zweite Kind eigentlich über 16.
Welche Formen des Familiennachzugs existieren nach AufenthG?
- Grundsatz des Familiennachzugs § 27 AufenthG
- zu Deutschen § 28 AufenthG
- zu Ausländern § 29 AufenthG
- Ehegatten § 30 AufenthG
- Kinder § 32 AufenthG
- Sonstige Familienangehörige § 36 AufenthG
- zu subsidiär Schutzberechtigten § 36a AufenthG
Große Damen antworten eher kritisch, selten sanft.
Was versteht man unter ausreichendem Wohnraum nach dem AufenthG?
Als ausreichender Wohnraum gilt gemäß § 2 Abs. 4 AufenthG,
- was für die Unterbringung eines Wohnungssuchenden in einer Sozialmietwohnung genügt.
Nicht ausreichend ist der Wohnraum,
- wenn er auch den für Deutschen geltenden Vorschriften bzgl. Beschaffenheit und Belegung nicht genügt.
Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres zählen nicht mit.
Faustregel für ausreichenden Wohnraum ist, dass
- eine Person über sechs Jahren 12m² benötigt,
- eine Person unter sechs Jahren 10m².
Wie lautet das Prüfschema für die Erteilung einer AE?
I. Zuständigkeit
=> Visumserteilung durch die zuständige Auslandsvertretung (§ 71 Abs. 2 AufenthG)
=> Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich (§ 31 Abs. 1 AufenthV)
=> Erteilung der AE durch Ausländerbehörde
II. Erteilungsvoraussetzungen
1. Besondere Erteilungsvoraussetzungen gemäß einschlägiger RGL (§§ 9, 16a, 16b, 27ff. ... AufenthG)
=> z.B. Zulassung zu einer Hochschule, ... gemäß § 16b Abs. 1 AufenthG
=> z.B. Zustimmung der Agentur für Arbeit bei AE zum Zweck der Aus- und Weiterbildung gemäß § 16a Abs. 1 AufenthG
2. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1, 2 AufenthG
=> nach § 5 Abs. 1 AufenthG: insb. Lebensunterhalt, Passpflicht
III. Rechtsfolge
=> in der Regel gebundene Entscheidung bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen
=> gebundenes Ermessen z.B. bei § 16a Abs. 1, 2 AufenthG
=> Ausnahme z.B. § 36 Abs. 2 AufenthG, AE für sonstige Familienangehörige eines Ausländers
Warum existiert der Familiennachzug für ausländische Familienangehörige?
Gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG wird die AE zur
- Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft
- und zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1, 2 GG
erteilt und verlängert.
Art. 6 Abs. 1 GG schützt das Recht auf ein eheliches Zusammenleben und die Eheschließungsfreiheit, also
- die Verbindung zweier Personen
- zu einer gegenseitigen und umfassenden
- von rechtlicher Verantwortung und Achtung
- gekennzeichneten Lebensgemeinschaft
Art. 6 Abs. 2 GG schützt die familiäre Lebens- und Erziehungsgemeinschaft. Hier steht das Zusammenleben der Eltern mit ihren Kindern und das Recht zur Erziehung der Kinder im Mittelpunkt.
Welche der folgenden Aussagen über die studentische Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG sind richtig?
Welche der folgenden Aussagen über den Ehegattennachzug nach § 30 AufenthG sind richtig?
Welche der folgenden Aussagen über den Kindernachzug nach § 32 AufenthG sind richtig?
Welche der folgenden Aussagen rund um die Dublin III-Verordnung sind richtig?
Welche der folgenden Aussagen rund um Asyl sind richtig?
Welche der folgenden Aussagen über den Familiennachzug zu Ausländern sind richtig?
Welche der folgenden Aussagen rund um die Staatsangehörigkeit sind richtig?
[Fälle zum Ausländerrecht]
Die 61-jährige Partnerin eines Deutschen ist australische Staatsangehörige und möchte nach Deutschland ziehen.
Welche Möglichkeiten hat sie?
- Als australische Staatsangehörige ist sie von der Visumspflicht nach § 41 Abs. 1 AufenthV befreit.
- Sie kann visumsfrei nach Deutschland einreisen und einen Aufenthaltstitel nach der Einreise vor Ort beantragen.
- Für den Daueraufenthalt ist ein Aufenthaltszweck erforderlich. Hier bietet sich die Eheschließung mit dem deutschen Partner an.
- Die zuständige Ausländerbehörde erteilt die entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach der Hochzeit.
- Erteilungsvoraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung und Sprachkenntnisse sind zu beachten.
Welche der folgenden Aussagen rund um die Fiktionsbescheinigung sind richtig?