Professional Judgement: SA-CH

SA-CH (Stand Juni 2026)

SA-CH (Stand Juni 2026)

Diese Lernkarten thematisieren das professionelle Urteilsvermögen von Abschlussprüfern nach ISA-CH, insbesondere zu Risikomanagement, Prüfungshandlungen und -vermerken. Sie erläutern Anforderungen an Beurteilung, Darstellung und Kontrolle, etwa bei modifizierten Prüfungsurteilen oder der Verwertung interner Prüfer und Sachverständiger. Besonders relevant sind die Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten und Kommunikationsregeln für Prüfer, die mit komplexen Sachverhalten und potenziellen falschen Darstellungen umgehen müssen.
Flashcards
146
Students
3
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
30.06.2026 / 09.07.2026

Flashcards

Wie grenzt du SA-CH, DL-CH, SER und ISQM-CH ab?

Kernaussage: SA-CH regeln Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie bestimmte Spezialprüfungen mit positivem Prüfungsurteil.Abgrenzung: DL-CH enthält Standards für Reviews, andere betriebswirtschaftliche Prüfungen und verwandte Dienstleistungen; der SER gilt für eingeschränkte Revisionen; ISQM-CH 1/2 betreffen das Qualitätsmanagement von Revisionsunternehmen.Prüfungsrelevanz: Zuerst Mandatsart und gesetzliche Grundlage bestimmen; erst danach den anwendbaren Standard festlegen.

Wie wurde die frühere Schweizer PS-Nomenklatur in der SA-CH abgelöst?

Grundsatz: Die internationalen Prüfungsstandards wurden als ISA-CH mit schweizerischen Ergänzungen übernommen; eigenständige schweizerische Anforderungen erscheinen als PS-CH.Prüfungsfalle: Nicht jede frühere PS-Ziffer besteht weiter: Der frühere PS 701 ist heute PS-CH 700; PS 290 und PS 890 sind eigenständige PS-CH.Anwendung: Bei alten Unterlagen immer Titel und aktuellen Standard prüfen, nicht nur die Nummer.

ISA-CH 200 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Prüfung eines vollständigen Abschlusses; bildet die übergeordnete Grundlage für alle ISA-CH und PS-CH.Merkmale: Risikoorientierte Prüfung mit hinreichender, nicht absoluter Sicherheit; kritische Grundhaltung und pflichtgemässes Ermessen während der gesamten Prüfung.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erfüllt berufliche Verhaltensanforderungen, plant und führt die Prüfung nach SA-CH durch und beurteilt, ob ausreichende geeignete Prüfungsnachweise vorliegen.Ziele: Hinreichende Sicherheit erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, und darüber berichten.Definitionen: Prüfungsrisiko; Risiko wesentlicher falscher Darstellungen; inhärentes Risiko; Kontrollrisiko; Entdeckungsrisiko; hinreichende Sicherheit; Abschlussprüfer.Anforderungen: SA-CH verstehen und einhalten; berufliche Verhaltensanforderungen beachten; kritische Grundhaltung wahren; pflichtgemässes Ermessen ausüben; ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen; bei Beschränkungen angemessen reagieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert insbesondere Grenzen einer Prüfung, Zusammenhang von Prüfungsrisiko und Wesentlichkeit sowie Gründe, weshalb Dolus schwerer aufzudecken ist als Irrtum.Prüfungsfokus: Immer zuerst: Ziel, hinreichende Sicherheit, Prüfungsrisiko und Begrenzungen der Prüfung sauber abgrenzen.

ISA-CH 210 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Vereinbarung und Änderung von Auftragsbedingungen bei Abschlussprüfungen; ergänzt gesetzliche Wahl und Mandatsannahme.Merkmale: Vorbedingungen der Prüfung und eindeutige schriftliche Auftragsgrundlage stehen im Zentrum.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt die Akzeptanz des Rechnungslegungsregelwerks und holt das Einverständnis des Managements zu seinen Verantwortlichkeiten ein.Ziele: Nur Prüfungsaufträge annehmen oder fortführen, wenn die Vorbedingungen erfüllt sind und ein gemeinsames Verständnis der Auftragsbedingungen besteht.Definitionen: Vorbedingungen einer Abschlussprüfung; massgebendes Rechnungslegungsregelwerk; Prüfungsauftrag; Managementverantwortung.Anforderungen: Akzeptables Rechnungslegungsregelwerk beurteilen; Einverständnis zu Aufstellung des Abschlusses, IKS und Informationszugang einholen; Auftragsbedingungen schriftlich vereinbaren; Änderungen nur bei vertretbarem Grund akzeptieren; bei gesetzlichen Konflikten angemessen reagieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert, wann das Regelwerk akzeptabel ist, wie wiederkehrende Prüfungen behandelt werden und wann eine Beschränkung nicht als Prüfungsauftrag angenommen werden darf.Prüfungsfokus: Verknüpfe ISA-CH 210 mit Wählbarkeit, Zulassung, Unabhängigkeit und Auftragsbestätigung.

ISA-CH 220 (Revised) – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Abschlussprüfungen und regelt die auftragsbezogene Qualitätsverantwortung im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der Praxis.Merkmale: Stärkerer Fokus auf aktive Steuerung der Auftragsqualität, Verantwortlichkeit des Auftragspartners, Ressourcen und Konsultation.Verantwortlichkeiten: Der Auftragspartner trägt die Gesamtverantwortung für die Qualität des Auftrags; das Prüfungsteam setzt Anforderungen um und eskaliert Qualitätsrisiken.Ziele: Auftragsqualität durch Planung, Durchführung, Leitung, Beaufsichtigung, Durchsicht und angemessene Reaktion auf Qualitätsmängel sicherstellen.Definitionen: Auftragspartner; Prüfungsteam; Ressourcen; Konsultation; auftragsbegleitende Qualitätsdurchsicht; relevante berufliche Verhaltensanforderungen.Anforderungen: Qualitätsrisiken adressieren; Unabhängigkeit beurteilen; ausreichende und geeignete Ressourcen einsetzen; Teams leiten, beaufsichtigen und durchsehen; Konsultationen angemessen nutzen; bei Meinungsverschiedenheiten und Qualitätsdurchsicht vor Datum des Vermerks abschliessen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierbarkeit, Verantwortlichkeiten innerhalb eines Netzwerks sowie den Zusammenhang mit ISQM-CH 1 und ISQM-CH 2.Prüfungsfokus: Nicht mit dem früheren QS-/ISQC-Denken vermischen: Auftragspartner bleibt für die Qualität und das Prüfungsurteil verantwortlich.

ISA-CH 230 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Erstellung der Prüfungsdokumentation bei einer Abschlussprüfung; zusätzliche Dokumentationspflichten anderer Standards bleiben vorbehalten.Merkmale: Dokumentation ist Beleg für die Grundlage der Schlussfolgerungen und für die ordnungsgemässe Planung und Durchführung.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erstellt zeitgerecht eine ausreichende Prüfungsdokumentation und stellt die endgültige Prüfungsakte fristgerecht zusammen.Ziele: Eine erfahrene, zuvor nicht beteiligte Fachperson soll Art, Zeitpunkt, Umfang und Ergebnisse der Arbeiten sowie die bedeutsamen fachlichen Urteile verstehen können.Definitionen: Prüfungsdokumentation; endgültige Prüfungsakte; erfahrene Fachperson; bedeutsame Sachverhalte und fachliche Urteile.Anforderungen: Zeitgerecht dokumentieren; durchgeführte Handlungen, Prüfungsnachweise und Schlussfolgerungen festhalten; Abweichungen von Anforderungen begründen; Abschluss der Akte und spätere Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Form, Inhalt, Umfang und Aufbewahrung; Dokumentation ist keine vollständige Abschrift aller Arbeitspapiere, aber ausreichend für Nachvollziehbarkeit.Prüfungsfokus: Dokumentiere nicht nur das Ergebnis, sondern warum der Schluss fachlich vertretbar ist.

ISA-CH 240 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Verantwortlichkeiten bei Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund doloser Handlungen in Abschlussprüfungen.Merkmale: Dolusrisiken betreffen insbesondere betrügerische Finanzberichterstattung und Veruntreuung von Vermögenswerten; Management Override ist stets zu adressieren.Verantwortlichkeiten: Management und Überwachungsorgane verantworten Prävention und Aufdeckung; der Abschlussprüfer erlangt hinreichende Sicherheit, nicht aber eine Garantie der Aufdeckung.Ziele: Risiken doloser Handlungen identifizieren und beurteilen sowie angemessen darauf reagieren.Definitionen: Dolose Handlung; betrügerische Finanzberichterstattung; Veruntreuung; Risikofaktoren; kritische Grundhaltung; Management Override.Anforderungen: Teamgespräch führen; Befragungen durchführen; Fraud-Risiken identifizieren; Umsatzrealisierung als Fraud-Risiko beurteilen; Management Override mit zwingenden Verfahren adressieren; Kommunikation und Dokumentation sicherstellen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert typische Fraud-Dreiecks-Faktoren, professionelle Skepsis, Unvorhersehbarkeit von Handlungen und Behandlung erkannter oder vermuteter doloser Handlungen.Prüfungsfokus: Zwingend nennen: Journal-Entry-Tests, Beurteilung von Schätzungs-Bias und ungewöhnlichen Transaktionen.

ISA-CH 250 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Berücksichtigung von Rechtsverstössen bei Abschlussprüfungen; unterscheidet direkt und indirekt auf den Abschluss wirkende Normen.Merkmale: Keine allgemeine Compliance-Prüfung: Massstab ist die Auswirkung auf den Abschluss und die Berichterstattung.Verantwortlichkeiten: Management und Überwachungsorgane sind für Compliance verantwortlich; der Abschlussprüfer berücksichtigt Verstösse, die wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss haben können.Ziele: Angemessen auf identifizierte oder vermutete Verstösse reagieren und deren Auswirkungen auf Abschluss und Bericht beurteilen.Definitionen: Gesetze mit unmittelbarer Auswirkung; andere Gesetze/Rechtsvorschriften; Verstoss; vermuteter Verstoss.Anforderungen: Rechtsrahmen verstehen; bei direkt wirkenden Normen ausreichende geeignete Nachweise erlangen; bei anderen Normen Befragungen und Prüfung von Korrespondenz vornehmen; Verstösse untersuchen, kommunizieren, dokumentieren und Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Grenzen der Prüfungsverantwortung und Fälle, in denen Beratung, Rechtsbeistand oder Rücktritt erwogen werden können.Prüfungsfokus: Immer fragen: direkte Auswirkung auf Beträge/Angaben oder nur indirekte Auswirkung über Bussgeld, Rückstellung, Fortführung und Reputation?

ISA-CH 260 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den für die Überwachung Verantwortlichen; in der Schweiz insbesondere relevant für Verwaltungsrat bzw. zuständigen Ausschuss.Merkmale: Zweiseitige, zeitgerechte Kommunikation über Prüfungsumfang, Feststellungen, Unabhängigkeit und IKS-Mängel.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer bestimmt die richtigen Adressaten, kommuniziert fristgerecht und beurteilt, ob die Kommunikation angemessen aufgenommen wird.Ziele: Eine wirksame Kommunikation ermöglichen und den für die Überwachung Verantwortlichen relevante Prüfungsinformationen bereitstellen.Definitionen: Für die Überwachung Verantwortliche; Management; Unabhängigkeit; bedeutsame Prüfungsfeststellungen.Anforderungen: Adressaten bestimmen; geplanten Umfang und zeitliche Einteilung kommunizieren; bedeutsame Feststellungen, Bilanzierungspraktiken, Schwierigkeiten, unberichtigte Falschdarstellungen und Unabhängigkeit mitteilen; Kommunikation dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierung bei kleinen Einheiten, Umgang mit Management-Überwachungs-Doppelfunktionen und Zusammenspiel mit ISA-CH 265 und PS-CH 700.Prüfungsfokus: Der umfassende Bericht an den VR ist nicht der zusammenfassende Bericht an die GV.

ISA-CH 265 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Kommunikation bedeutsamer IKS-Mängel, die der Abschlussprüfer im Verlauf einer Abschlussprüfung identifiziert hat.Merkmale: Bezieht sich auf prüfungsrelevante Mängel; keine Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung des gesamten IKS.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Bedeutsamkeit und kommuniziert angemessen; Management und Überwachungsorgane sind für Ausgestaltung und Weiterentwicklung des IKS verantwortlich.Ziele: Bedeutsame IKS-Mängel den richtigen Empfängern zeitgerecht mitteilen.Definitionen: Mangel im IKS; bedeutsamer Mangel; Kontrollumfeld; Risiko falscher Darstellung.Anforderungen: Mängel identifizieren und beurteilen; bedeutsame Mängel schriftlich an Überwachungsorgan und Management kommunizieren; weniger bedeutsame Mängel angemessen adressieren; Kommunikation dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Kriterien für Bedeutsamkeit, u. a. Wahrscheinlichkeit und potenzielle Tragweite falscher Darstellungen sowie Auswirkungen von Kontrollmängeln im Zusammenwirken.Prüfungsfokus: Abgrenzen: ISA-CH 265 = Kommunikation von Mängeln; PS-CH 890 = Existenzprüfung IKS.

PS-CH 290 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei der ordentlichen Revision nach schweizerischem Recht für Pflichten der Revisionsstelle bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung.Merkmale: Schweizer Sonderregelung mit gesetzlichen Handlungspflichten und Eskalationsschritten; zeitlich eng und beweisorientiert.Verantwortlichkeiten: Verwaltungsrat ist für Überwachung der Zahlungsfähigkeit, Massnahmen bei Kapitalverlust und Benachrichtigung des Gerichts bei Überschuldung verantwortlich; Revisionsstelle prüft, fordert und benachrichtigt nötigenfalls das Gericht.Ziele: Gesetzliche Handlungspflichten der Revisionsstelle bei kritischer Finanzlage erkennen, auslösen und dokumentieren.Definitionen: Drohende Zahlungsunfähigkeit; Kapitalverlust; begründete Besorgnis einer Überschuldung; offensichtliche Überschuldung; Zwischenabschluss; Rangrücktritt.Anforderungen: Indikatoren würdigen; bei begründeter Besorgnis Zwischenabschluss verlangen; bei Überschuldung prüfen, ob Rangrücktritte ausreichend und durchsetzbar sind; bei unterlassener gesetzlicher Pflicht eskalieren und gegebenenfalls Gericht benachrichtigen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Wechselwirkung mit OR, Zwischenabschlüssen zu Fortführungs- und Veräusserungswerten, Rangrücktritten sowie Berichterstattung und Dokumentation.Prüfungsfokus: Schematisch lernen: Indiz → Abklärung/Verlangen → Beurteilung → Frist/Eskalation → ggf. Gericht.

ISA-CH 300 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Planung einer Abschlussprüfung; bei Erstprüfungen sind zusätzliche Überlegungen erforderlich.Merkmale: Planung ist fortlaufend und iterativ; Gesamtprüfungsstrategie und Prüfungsplan sind zu unterscheiden.Verantwortlichkeiten: Der Auftragspartner und die Schlüsselmitglieder des Teams beteiligen sich angemessen; der Abschlussprüfer aktualisiert Planung bei Änderungen.Ziele: Eine wirksame Prüfung durch angemessene Planung ermöglichen.Definitionen: Gesamtprüfungsstrategie; Prüfungsplan; Planungstätigkeiten; Erstprüfungsauftrag.Anforderungen: Vorläufige Tätigkeiten durchführen; Strategie für Umfang, zeitliche Einteilung und Leitung festlegen; detaillierten Prüfungsplan entwickeln; Teamgespräch und Ressourcen planen; Änderungen dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierbarkeit, Verhältnis zu ISA-CH 315/320/330 und zusätzliche Erstprüfungsarbeiten wie Kommunikation mit Vorgängerprüfer.Prüfungsfokus: Strategie = Grobplanung/Leitplanken; Prüfungsplan = Detailprogramm nach Art, Zeitpunkt und Umfang.

ISA-CH 315 (Revised) – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschluss- und Aussageebene durch Verständnis von Einheit und Umfeld, einschliesslich IKS und IT.Merkmale: Modernisierter, stärker strukturierter Risikobeurteilungsprozess; inhärentes Risiko wird anhand des Spektrums inhärenter Risikofaktoren beurteilt.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer verantwortet ein ausreichendes Verständnis von Einheit, Umfeld, Rechnungslegungsprozess, IKS und IT-Umgebung sowie eine nachvollziehbare Risikobeurteilung.Ziele: Eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und für angemessene Reaktionen nach ISA-CH 330 schaffen.Definitionen: Risiko auf Aussageebene; inhärentes Risiko; Kontrollrisiko; bedeutsames Risiko; relevante Assertion; inhärente Risikofaktoren; IT-Anwendung; Risiko aus der Nutzung von IT.Anforderungen: Risikobeurteilungshandlungen durchführen; Verständnis von Einheit/Umfeld, Rechnungslegungsregelwerk, IKS und IT gewinnen; Risiken identifizieren und auf Ebene Abschluss/Aussage beurteilen; bedeutsame Risiken bestimmen; Design und Implementierung relevanter Kontrollen würdigen; Dokumentation erstellen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert das Spektrum inhärenten Risikos, Skalierbarkeit, professionelle Skepsis, IT-spezifische Risiken und die Verknüpfung von Assertions, Risiken und Kontrollen.Prüfungsfokus: Prüfungsrelevant: Risiken nicht nur nennen, sondern sauber verorten, begründen und mit ISA-CH 330 verknüpfen.

ISA-CH 320 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die angemessene Anwendung der Wesentlichkeit bei Planung und Durchführung der Abschlussprüfung.Merkmale: Wesentlichkeit ist eine prüferische Beurteilung, nicht bloss eine Prozentrechnung; Gesamtwesentlichkeit, Durchführungswesentlichkeit und ggf. besondere Wesentlichkeiten.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer bestimmt, überprüft und passt Wesentlichkeiten bei geänderten Informationen an.Ziele: Planung und Durchführung einer Prüfung mit einer angemessenen Begrenzung des Risikos, dass insgesamt wesentliche Falschdarstellungen unentdeckt bleiben.Definitionen: Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes; Durchführungswesentlichkeit; besondere Transaktionsklassen/Konten/Angaben; deutlich unter der Wesentlichkeit liegende Beträge.Anforderungen: Wesentlichkeit bei Planungsbeginn bestimmen; Durchführungswesentlichkeit festlegen; bei Änderungen revidieren; in ISA-CH 450 bei der Beurteilung unberichtigter Falschdarstellungen berücksichtigen; Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert qualitative Faktoren, geeignete Benchmarks und die Beziehung zwischen Wesentlichkeit und Prüfungsrisiko.Prüfungsfokus: Nicht verwechseln: Wesentlichkeit ist eine Nutzerperspektive; Durchführungswesentlichkeit senkt das Aggregationsrisiko.

ISA-CH 330 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Gestaltung und Durchführung von Prüfungshandlungen als Reaktion auf die nach ISA-CH 315 beurteilten Risiken.Merkmale: Reaktionen auf Abschlussebene und auf Aussageebene; Tests von Kontrollen nur bei geplanter Reliance, bei zwingender Prüfung oder wenn aussagebezogene Handlungen allein nicht genügen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer verbindet jede beurteilte Risikoeinschätzung mit angemessenen weiteren Prüfungshandlungen und beurteilt deren Nachweise.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise durch angemessene Reaktionen auf Risiken erlangen.Definitionen: Allgemeine Reaktionen; weitere Prüfungshandlungen; Funktionsprüfung; aussagebezogene Prüfungshandlung; bedeutsames Risiko.Anforderungen: Allgemeine Reaktionen festlegen; Art, Zeitpunkt und Umfang weiterer Prüfungshandlungen bestimmen; bei Reliance Kontrollen testen; für wesentliche Transaktionsklassen/Konten/Angaben stets aussagebezogene Handlungen vorsehen; bei bedeutsamen Risiken besonders überzeugende Nachweise erlangen; Ergebnisse würdigen und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Zusammenhang mit kontrollbasiertem Ansatz, Unvorhersehbarkeit, höheren Risiken und Reaktionen bei einem schwachen Kontrollumfeld.Prüfungsfokus: Jede Risikobeurteilung braucht eine sichtbare Prüfungsreaktion – keine 'leeren' Risiken in der Planung.

ISA-CH 402 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt, wenn eine Einheit für die Rechnungslegung relevante Dienstleistungen eines Dienstleisters nutzt; umfasst auch Unterdienstleister.Merkmale: Der Dienstleister bleibt Teil der prüfungsrelevanten Informationsverarbeitung, obwohl er rechtlich ausserhalb der Einheit steht.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer verantwortet das Verständnis der Dienstleistung, relevanter Kontrollen und Risiken; die Verantwortung für den Abschluss verbleibt bei Management/Überwachungsorgan.Ziele: Ausreichendes Verständnis der von Dienstleistern erbrachten Leistungen und der einschlägigen Kontrollen erlangen, um Risiken zu identifizieren und zu beurteilen.Definitionen: Dienstleister; auslagernde Einheit; Bericht Typ 1; Bericht Typ 2; komplementäre Kontrollen bei der auslagernden Einheit.Anforderungen: Bedeutung der Dienstleistung beurteilen; Verträge und Prozess verstehen; Typ-1/Typ-2-Berichte würdigen; komplementäre Kontrollen identifizieren; bei unzureichenden Nachweisen zusätzliche Handlungen beim Dienstleister oder bei der Einheit durchführen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Inhalt und Grenzen von Dienstleisterberichten, Unterdienstleister, Umgang mit Berichtsperioden und Auswirkungen auf Vermerk/Kommunikation.Prüfungsfokus: Typ 1 = Design/Implementierung zu Stichtag; Typ 2 = zusätzlich Wirksamkeit über Zeitraum.

ISA-CH 450 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Beurteilung der Auswirkungen identifizierter Falschdarstellungen und nicht korrigierter Falschdarstellungen auf den Abschluss.Merkmale: Kumulierung, Kommunikation, Korrekturaufforderung und Gesamtbeurteilung sind zentral.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer kumuliert und beurteilt Falschdarstellungen; Management ist für Korrekturen und Abschlussaufstellung verantwortlich.Ziele: Beurteilen, ob unberichtigte Falschdarstellungen einzeln oder insgesamt wesentlich sind.Definitionen: Falsche Darstellung; tatsächliche, beurteilte und hochgerechnete falsche Darstellung; nicht korrigierte falsche Darstellung.Anforderungen: Nicht eindeutig belanglose Falschdarstellungen kumulieren; Management zeitgerecht informieren; Korrektur verlangen; Auswirkungen auf Planung, Wesentlichkeit und Prüfungsurteil beurteilen; schriftliche Erklärung und Dokumentation einholen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert qualitative Faktoren, Aggregation und Wechselwirkung mit ISA-CH 320, 580 und 700/PS-CH 700.Prüfungsfokus: Nicht jede Falschdarstellung ist wesentlich, aber jede nicht eindeutig belanglose ist zu kumulieren.

ISA-CH 500 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Verantwortung, bei einer Abschlussprüfung ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen.Merkmale: Eignung = Relevanz und Verlässlichkeit; Ausreichendheit = Menge. Qualität beeinflusst die erforderliche Menge.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer wählt und führt geeignete Prüfungshandlungen aus; Management stellt Informationen bereit.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Schlussfolgerungen und Prüfungsurteil erlangen.Definitionen: Prüfungsnachweise; Aufzeichnungen und Dokumente; interne/externe Informationsquellen; Verlässlichkeit; Relevanz.Anforderungen: Prüfungshandlungen angemessen konzipieren und durchführen; Informationen auf Relevanz und Verlässlichkeit beurteilen; bei widersprüchlichen oder zweifelhaften Informationen zusätzliche Handlungen vornehmen; bei Nutzung von Management-Experten Kompetenzen/Objektivität/Arbeit beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Quellen- und Artabhängigkeit der Verlässlichkeit, Originaldokumente, automatisierte Daten und die Beurteilung der Informationsqualität.Prüfungsfokus: Merksatz: extern/ursprünglich/schriftlich ist meist verlässlicher – aber immer die konkreten Umstände würdigen.

ISA-CH 501 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Ergänzt ISA-CH 500 für Vorräte, Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche sowie Segmentinformationen.Merkmale: Enthält besondere zwingende Nachweis- und Teilnahmeüberlegungen für ausgewählte prüfungsanfällige Sachverhalte.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer führt zusätzliche spezifische Verfahren durch; Management/Verwaltungsrat bleiben für Inventur, Angaben und Rechtsstreitmanagement verantwortlich.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise zu Bestand und Zustand der Vorräte, zu Rechtsstreitigkeiten/Ansprüchen und zu Segmentinformationen erlangen.Definitionen: Praktische Undurchführbarkeit; Inventurteilnahme; Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche; Segmentinformationen.Anforderungen: Bei wesentlichen Vorräten an Inventur teilnehmen, Bestandsaufnahme beurteilen und Testzählungen vornehmen; bei Drittverwahrung Bestätigungen/Prüfungshandlungen; Rechtsanwälte anfragen; Segmentangaben würdigen; bei Undurchführbarkeit Alternativhandlungen bzw. Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert zeitversetzte Inventuren, alternative Nachweise, Beschränkungen durch Management und Schweizer Bezüge zu Inventurpflichten.Prüfungsfokus: Bei Inventurteilnahme immer drei Ebenen nennen: Anweisungen beobachten, Zählung prüfen, Bewegungen zwischen Stichtag und Inventur prüfen.

ISA-CH 505 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für externe Bestätigungen als Prüfungshandlung zur Erlangung von Prüfungsnachweisen.Merkmale: Der Abschlussprüfer behält die Kontrolle über Auswahl, Gestaltung, Versand und Eingang der Bestätigungen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer plant und kontrolliert das Bestätigungsverfahren; Management kann Anfragen nicht unbegründet verhindern.Ziele: Durch externe Bestätigungen verlässliche und relevante Prüfungsnachweise erlangen oder angemessene Alternativen durchführen.Definitionen: Externe Bestätigung; positive/negative Bestätigungsanfrage; Nichtbeantwortung; Abweichung; Ausnahme.Anforderungen: Angemessene bestätigende Parteien und Informationen wählen; Anfragen gestalten und versenden; Antworten direkt erhalten; Nichtbeantwortungen nachverfolgen; Abweichungen untersuchen; bei Managementverweigerung Gründe würdigen und Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert elektronische Antworten, Verlässlichkeitszweifel, Bedingungen für negative Bestätigungen und die spezifische Würdigung bei Forderungsbestätigungen.Prüfungsfokus: Positive Bestätigung: keine Antwort ist kein Nachweis. Negative Bestätigung: nur bei tieferem Risiko und vielen homogenen Posten.

ISA-CH 510 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei Erstprüfungsaufträgen für Eröffnungsbilanzwerte, Vergleichsinformationen und Rechnungslegungsmethoden.Merkmale: Eröffnungsbilanzwerte sind Ausgangspunkt der laufenden Prüfung und können das aktuelle Ergebnis oder die Angaben beeinflussen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erlangt Nachweise über korrekte Überträge, angemessene Bilanzierungsgrundsätze und Berücksichtigung der Vorgängerprüfung.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise darüber erlangen, dass Eröffnungsbilanzwerte keine wesentliche falsche Darstellung enthalten, die den aktuellen Abschluss beeinflusst.Definitionen: Erstprüfungsauftrag; Eröffnungsbilanzwerte; Vorgängerprüfer; Prüfungsvermerk der Vorperiode.Anforderungen: Vorjahresabschluss und Vorgängerprüferbericht würdigen; Überträge prüfen; geeignete Handlungen zu Eröffnungsbeständen durchführen; Konsistenz der Rechnungslegungsmethoden beurteilen; Berichtsfolgen bei Einschränkungen oder Modifizierungen bestimmen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert unterschiedliche Prüfungsansätze je Bilanzposten und Umgang mit Vorjahresmodifizierungen sowie fehlenden Nachweisen.Prüfungsfokus: Die Berichtsfolge richtet sich danach, ob die Auswirkung auf das laufende Ergebnis/den Abschluss wesentlich und/oder umfassend ist.

ISA-CH 520 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für analytische Prüfungshandlungen als Risikobeurteilungsverfahren, aussagebezogene Prüfungshandlungen und Gesamtbeurteilung am Ende der Prüfung.Merkmale: Vergleiche von Finanz- und Nichtfinanzdaten, Erwartungen und Abweichungsanalysen; ersetzt keine Evidenz, wenn Erwartungen nicht präzise genug sind.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer entwickelt belastbare Erwartungen, beurteilt die Datenqualität und untersucht wesentliche Abweichungen.Ziele: Geeignete analytische Handlungen für Planung, Prüfung und Abschlussbeurteilung anwenden.Definitionen: Analytische Prüfungshandlungen; Erwartungswert; tolerierbare Abweichung; Plausibilität; aussagebezogene analytische Prüfungshandlung.Anforderungen: Als Risikobeurteilung anwenden; bei aussagebezogener Verwendung Eignung, Datenverfügbarkeit, Datenverläßlichkeit, Erwartungspräzision und akzeptable Differenz beurteilen; ungewöhnliche Schwankungen untersuchen; Abschlussanalyse durchführen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Arten von Analysen, Grenzen bei volatilen oder heterogenen Daten und die Kombination mit Einzelfallprüfungen.Prüfungsfokus: Eine Analyse ist erst ein Nachweis, wenn Erwartung, Datengrundlage und Abweichungsuntersuchung nachvollziehbar sind.

ISA-CH 530 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei Anwendung von Stichprobenprüfungen und Stichprobenverfahren zur Erlangung von Prüfungsnachweisen.Merkmale: Jede Stichprobe muss eine vernünftige Auswahlchance für alle Einheiten der Grundgesamtheit gewährleisten; Beurteilung der Ergebnisse umfasst Hochrechnung und Anomalien.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer definiert Grundgesamtheit, Ziel, Risiko, Auswahlverfahren und Auswertung; er bleibt für die Schlussfolgerung verantwortlich.Ziele: Eine angemessene Grundlage für Schlussfolgerungen über die geprüfte Grundgesamtheit schaffen.Definitionen: Stichprobenrisiko; Nichtstichprobenrisiko; Grundgesamtheit; Stichprobeneinheit; Anomalie; erwartete Abweichung/falsche Darstellung.Anforderungen: Ziel und Grundgesamtheit definieren; Umfang unter Berücksichtigung des Stichprobenrisikos festlegen; Elemente auswählen; Abweichungen untersuchen; Falschdarstellungen hochrechnen; Anomalien begründen; Ergebnis auf ausreichende Grundlage beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert statistische/nicht statistische Verfahren, systematische, zufällige und bewusste Auswahl sowie Verbindung von Stichproben- und Nichtstichprobenrisiko.Prüfungsfokus: Einzelfallprüfung ist keine Stichprobe, wenn bewusst alle wesentlichen oder risikoreichen Elemente geprüft werden.

ISA-CH 540 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für geschätzte Werte und zugehörige Angaben, einschliesslich Zeitwerten; die revidierte Fassung fokussiert stärker auf Schätzunsicherheit und Management Bias.Merkmale: Eigenständiger risikoorientierter Ansatz für Methoden, Modelle, Annahmen, Daten und Angaben; inhärente Risikofaktoren sind entscheidend.Verantwortlichkeiten: Management verantwortet Schätzungen und Angaben; der Abschlussprüfer beurteilt Risiken, reagiert darauf und würdigt möglichen Management Bias.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise darüber erlangen, ob Schätzungen und Angaben im Abschluss angemessen sind.Definitionen: Geschätzter Wert; Punktwert/Intervall des Abschlussprüfers; Schätzunsicherheit; Management Bias; inhärente Risikofaktoren.Anforderungen: Verständnis des Prozesses erlangen; Risiken auf Aussageebene beurteilen; auf Risiken durch Prüfung nachträglicher Ereignisse, Managementprozess oder eigenen Punktwert/Intervall reagieren; Methoden, Annahmen, Daten und Angaben prüfen; Bias bewerten; schriftliche Erklärungen und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skala der Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität und andere inhärente Risikofaktoren sowie erhöhte Anforderungen bei bedeutsamen Risiken.Prüfungsfokus: Prüfungsfall lösen: Methode – Daten – Annahmen – Angaben – Bias. Nie nur den Endbetrag prüfen.

ISA-CH 550 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Beziehungen und Transaktionen mit nahestehenden Personen, soweit das Rechnungslegungsregelwerk entsprechende Angaben oder Bilanzierung verlangt.Merkmale: Besonders anfällig für nicht marktübliche Bedingungen, Verschleierung, unvollständige Angaben und Management Override.Verantwortlichkeiten: Management identifiziert und legt Nahestehende/Transaktionen offen; der Abschlussprüfer führt spezifische Risikobeurteilungs- und Reaktionshandlungen durch.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise über Identifizierung, Bilanzierung und Angaben zu nahestehenden Personen/Transaktionen erlangen.Definitionen: Nahestehende Person; Transaktion ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs; Management; Überwachungsorgane.Anforderungen: Befragungen und Teamgespräch; Register/Protokolle/Bestätigungen prüfen; Risikofaktoren identifizieren; bedeutsame Transaktionen ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs untersuchen; neu identifizierte Nahestehende nachverfolgen; Kommunikation und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert typische Indikatoren, Einfluss nahestehender Personen, Umgang mit nicht offen gelegten Beziehungen und Berichtsfolgen.Prüfungsfokus: Die Frage ist zweistufig: Wer ist nahestehend? Sind die Transaktionen korrekt erfasst, bewertet und offengelegt?

ISA-CH 560 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Ereignisse zwischen Abschlussstichtag und Datum des Vermerks sowie für nach dem Vermerksdatum bekannt gewordene Tatsachen.Merkmale: Unterscheidet wertbegründende und wertaufhellende Aspekte sowie Zeitpunkte der Kenntniserlangung.Verantwortlichkeiten: Management passt Abschluss oder Angaben an; der Abschlussprüfer führt bis Vermerksdatum geeignete Handlungen durch und reagiert bei später bekannt werdenden Tatsachen angemessen.Ziele: Angemessen auf Ereignisse reagieren, die eine Anpassung des Abschlusses oder Angaben erfordern.Definitionen: Nachträgliches Ereignis; Datum des Vermerks; Herausgabe des Abschlusses; Anpassung; Angaben.Anforderungen: Verfahren bis Vermerksdatum durchführen; Management befragen; Protokolle und Zwischenabschlüsse prüfen; bei Ereignissen nach Vermerksdatum Anpassung/Neuvermerk oder geeignete Massnahmen beurteilen; Kommunikation und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Zeitachsen, Umstände nach Herausgabe und die Bedeutung von Rechts-/Verwaltungsorganen für den Umgang mit dem Abschluss.Prüfungsfokus: Zeichne die Zeitachse: Bilanzstichtag → Vermerksdatum → Herausgabe → GV; je Abschnitt gelten andere Pflichten.

ISA-CH 570 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit und zugehörigen Angaben.Merkmale: Grundsatz ist Managementannahme; der Abschlussprüfer prüft Angemessenheit und wesentliche Unsicherheiten, nicht die Zukunftsgarantie.Verantwortlichkeiten: Management/VR beurteilen Fortführung und machen angemessene Angaben; der Abschlussprüfer beurteilt Annahme, Nachweise, Unsicherheiten und Berichtsfolgen.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise über Angemessenheit der Fortführungsannahme und das Bestehen/Fehlen einer wesentlichen Unsicherheit erlangen.Definitionen: Fortführung der Geschäftstätigkeit; wesentliche Unsicherheit; Ereignisse/Gegebenheiten; Angemessenheit der Annahme.Anforderungen: Managementbeurteilung würdigen; Ereignisse/Gegebenheiten identifizieren; bei Risiko zusätzliche Handlungen durchführen; Pläne, Liquiditätsprognosen und Rangrücktritte prüfen; Angaben beurteilen; mit Überwachungsorgan kommunizieren; Bericht anpassen falls nötig.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zwischen angemessener Annahme mit wesentlicher Unsicherheit, unangemessener Annahme, unzureichenden Angaben und fehlender Beurteilung des Managements.Prüfungsfokus: Auswirkung auf Bericht immer nach Matrix lösen: Annahme angemessen/unangemessen × Angaben angemessen/unangemessen.

ISA-CH 580 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für schriftliche Erklärungen des Managements und gegebenenfalls der für die Überwachung Verantwortlichen als Prüfungsnachweis.Merkmale: Schriftliche Erklärungen ergänzen, ersetzen aber keine anderen ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise.Verantwortlichkeiten: Management verantwortet Abschluss, Vollständigkeit der Informationen und offengelegte Sachverhalte; der Abschlussprüfer fordert, beurteilt und dokumentiert die Erklärungen.Ziele: Schriftliche Erklärungen als notwendige Ergänzung anderer Prüfungsnachweise erlangen und angemessen auf Verweigerung oder Zweifel reagieren.Definitionen: Schriftliche Erklärung; Management; Überwachungsorgan; Datum der Erklärung; Erklärung über Vollständigkeit.Anforderungen: Erklärungen zu Verantwortlichkeiten und Vollständigkeit einholen; weitere spezifische Erklärungen verlangen; Kompetenz und Integrität beurteilen; Datum nahe beim Vermerksdatum; bei Verweigerung oder fehlender Verlässlichkeit weitere Handlungen/Urteilsfolgen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Form, Adressat, Bestandteile, Wirkung von Einschränkungen und Zusammenhang mit ISA-CH 450, 540 und 550.Prüfungsfokus: Merksatz: Die Vollständigkeitserklärung ist notwendiger Nachweis, aber nie Ersatz für Prüfungshandlungen.

ISA-CH 600 (Revised) – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Prüfung eines Konzernabschlusses bzw. einer Jahresrechnung, die Finanzinformationen von mehr als einer Einheit oder einem Geschäftsbereich durch einen Konsolidierungsprozess einschliesst; auch bei Einbindung von Teilbereichsprüfern.Merkmale: Risikoorientierter Top-down-Ansatz; das Konzernprüfungsteam ist ein einheitliches Team und trägt die Alleinverantwortung für das Prüfungsurteil.Verantwortlichkeiten: Konzernprüfungsteam leitet, beaufsichtigt und würdigt Arbeiten von Teilbereichsprüfern; Teilbereichsprüfer unterstützen, ersetzen aber nicht die Verantwortung des Konzernprüfungsteams. Konzernmanagement verantwortet Konzernabschluss und Konsolidierung.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu Finanzinformationen der Einheiten/Geschäftsbereiche und zum Konsolidierungsprozess erlangen, um ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung zu bilden.Definitionen: Konzernabschluss; Konzernprüfung; Konzernprüfungsteam; Teilbereich; Teilbereichsprüfer; Konzernmanagement; gruppenweite Kontrollen; Konsolidierungsprozess.Anforderungen: Annahme/Fortführung und Ressourcen beurteilen; Verständnis von Konzern und IKS gewinnen; Risiken auf Gruppen- und Komponentenebene identifizieren; Wesentlichkeit festlegen; Teilbereichsprüfer instruieren und involvieren; Kommunikation, Review und Dokumentation sicherstellen; Konsolidierungsprozess und Ereignisse nach Bilanzstichtag prüfen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierbarkeit, Definition eines Teilbereichs, Zusammenarbeit/Kommunikation, Nutzung zentraler Funktionen/Shared Service Centres und Verbindung mit ISA-CH 220R, 315R und 330.Prüfungsfokus: Kein 'Abschieben' an Teilbereichsprüfer: Das Konzernprüfungsteam trägt die alleinige Verantwortung für das Urteil.

ISA-CH 610 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei Nutzung der Tätigkeit der Internen Revision oder bei direkter Unterstützung durch interne Revisoren, soweit zulässig.Merkmale: Unterscheidet Nutzung bereits durchgeführter Arbeiten und direkte Unterstützung; externe Prüfung bleibt unabhängig und verantwortlich.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Objektivität, Kompetenz und systematischen/geordneten Ansatz der Internen Revision; Management/Überwachungsorgan verantworten deren Einrichtung.Ziele: Angemessen bestimmen, ob, in welchen Bereichen und in welchem Umfang die Tätigkeit interner Revisoren genutzt werden kann.Definitionen: Interne Revision; Objektivität; Kompetenz; systematischer und geordneter Ansatz; direkte Unterstützung.Anforderungen: Tätigkeit beurteilen; Art/Umfang der Nutzung festlegen; ausreichend Arbeiten nachprüfen; direkte Unterstützung nur mit angemessener Leitung/Beaufsichtigung/Durchsicht und nicht bei hohen Risiken oder wesentlichen Urteilen einsetzen; Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Faktoren, die Objektivität beeinträchtigen können, und Abgrenzung zu ISA-CH 220/330.Prüfungsfokus: Je höher das Risiko und je stärker das fachliche Urteil, desto geringer die zulässige Nutzung.

ISA-CH 620 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt, wenn der Abschlussprüfer für ausreichende geeignete Prüfungsnachweise die Tätigkeit eines eigenen Sachverständigen nutzt.Merkmale: Sachverständiger unterstützt den Abschlussprüfer, ersetzt aber nicht dessen berufliches Urteil oder Verantwortung.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Kompetenz, Fähigkeiten, Objektivität sowie Angemessenheit von Arbeit und Ergebnissen des Sachverständigen.Ziele: Bei Nutzung eines Sachverständigen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise über die Angemessenheit seiner Arbeit erlangen.Definitionen: Sachverständiger des Abschlussprüfers; Fachgebiet; Kompetenz; Fähigkeiten; Objektivität; Arbeit des Sachverständigen.Anforderungen: Bedarf und Aufgaben bestimmen; Kompetenz/Fähigkeiten/Objektivität beurteilen; schriftliche Vereinbarung treffen; Angemessenheit von Methoden, Annahmen, Daten und Schlussfolgerungen würdigen; bei Mängeln Zusatzhandlungen; Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zu Management-Sachverständigen, externe/interne Experten und Berichterstattung: Standardmässig kein Verweis im Vermerk.Prüfungsfokus: Prüfer prüft nicht selbst Versicherungsmathematik, aber prüft, ob der Experte kompetent, objektiv und seine Arbeit brauchbar ist.

ISA-CH 700 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Prüfungen vollständiger Abschlüsse für allgemeine Zwecke ausserhalb des zusammenfassenden Berichts einer ordentlichen Revision nach OR, für den PS-CH 700 massgebend ist.Merkmale: Urteilsbildung und standardisierte Berichtsstruktur mit Prüfungsurteil im ersten Abschnitt; berücksichtigte Schweizer Anpassungen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Abschluss als Ganzes und erteilt einen sachgerechten Vermerk; Management verantwortet Aufstellung und Angaben.Ziele: Ein Prüfungsurteil darüber bilden, ob der Abschluss in allen wesentlichen Belangen nach dem massgebenden Regelwerk aufgestellt ist, und dies klar berichten.Definitionen: Sachgerechte Gesamtdarstellung; Regelwerk zur Einhaltung; nicht modifiziertes Prüfungsurteil; Abschluss; Vermerk.Anforderungen: Schlussfolgerung auf ausreichende geeignete Nachweise stützen; qualitative Aspekte der Rechnungslegungspraktiken beurteilen; Art des Urteils bestimmen; Mindestbestandteile und Reihenfolge des Vermerks beachten; zusätzliche Informationen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Unterschiede zwischen True-and-Fair- und Compliance-Regelwerken, Berichtsvorlagen und Zusammenspiel mit ISA-CH 701/705/706/720.Prüfungsfokus: Abgrenzung: ISA-CH 700 für allgemeine Abschlussprüfungen; PS-CH 700 für den gesetzlichen zusammenfassenden Bericht der ordentlichen Revision.

PS-CH 700 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für den zusammenfassenden Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung nach Art. 728b Abs. 2 OR bei ordentlicher Revision; nicht für den umfassenden Bericht an den VR.Merkmale: Schweizer Berichtsnorm mit Prüfung des Abschlusses und weiterer gesetzlicher Prüfungsgegenstände; verbindet ISA-CH-Logik mit OR-Berichtspflichten.Verantwortlichkeiten: Revisionsstelle bildet das Urteil und berichtet an die GV; VR verantwortet Jahres- bzw. Konzernrechnung, IKS-Ausgestaltung und Gewinnverwendungsantrag.Ziele: Ein Prüfungsurteil zum Abschluss und zu den gesetzlichen weiteren Prüfungsgegenständen bilden sowie einen rechtskonformen Vermerk erteilen.Definitionen: Zusammenfassender Bericht; ordentliche Revision; Vermerk; weitere gesetzliche Anforderungen; Rechnungslegungsgrundsätze; IKS-Existenz.Anforderungen: Abschluss beurteilen; Art des Urteils bestimmen; Mindestinhalte/Reihenfolge des Vermerks einhalten; IKS-Existenz nach PS-CH 890 berichten; Gewinnverwendung prüfen; bei Modifikationen auch die schweizerischen gesetzlichen Berichtsteile würdigen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Berichtsbeispiele, Formulierungspflichten, zusätzliche Abschlussinformationen, Verhältnis zu ISA-CH 701/705/706/720 und Abgrenzung umfassender VR-Bericht.Prüfungsfokus: Prüfungsurteil am Anfang. In der Schweiz zusätzlich IKS-Existenz und Gewinnverwendungsantrag im Berichtsteil 'sonstige gesetzliche Anforderungen'.

ISA-CH 701 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Kommunikation von Key Audit Matters im Vermerk, insbesondere bei börsenkotierten Unternehmen oder wenn gesetzlich/vertraglich gefordert.Merkmale: KAM sind keine separaten Prüfungsurteile; sie werden aus den mit Überwachungsorgan kommunizierten Sachverhalten bestimmt.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer bestimmt und beschreibt KAM; Überwachungsorgan und Management verantworten Abschluss und Kommunikation, nicht aber die Auswahl der KAM.Ziele: Kommunikativen Wert des Vermerks durch grössere Transparenz über besonders bedeutsame Prüfungssachverhalte erhöhen.Definitionen: Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt; für die Überwachung Verantwortliche; kein gesondertes Prüfungsurteil.Anforderungen: Sachverhalte aus ISA-CH 260-Kommunikation auswählen; relative Bedeutsamkeit bestimmen; beschreiben, warum Sachverhalt KAM ist und wie er geprüft wurde; gesetzliche Geheimhaltung und äusserst seltene Ausnahmefälle würdigen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Auswahlkriterien wie höhere Risiken, bedeutsame Managementurteile und wesentliche Ereignisse/Transaktionen sowie Verhältnis zu Modifizierungen und Going Concern.Prüfungsfokus: KAM ≠ Modifikation, ≠ Hervorhebung, ≠ separate Meinung. Erst Berichtskategorie richtig wählen.

ISA-CH 705 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt, wenn der Abschlussprüfer ein eingeschränktes oder versagtes Prüfungsurteil abgibt oder die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils erklärt.Merkmale: Entscheidungsmatrix nach Art des Sachverhalts (Falschdarstellung oder fehlende Nachweise) und Umfang der Auswirkungen (wesentlich/nicht umfassend vs. wesentlich/umfassend).Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Ursache, Wesentlichkeit und Umfassendheit sowie formuliert Grundlage und Urteil korrekt.Ziele: Angemessen über einen Abschluss berichten, der wesentlich falsch dargestellt ist, oder wenn ausreichende geeignete Nachweise nicht erlangt werden können.Definitionen: Eingeschränktes Prüfungsurteil; versagtes Prüfungsurteil; Erklärung der Nichtabgabe; wesentlich und umfassend; Grundlage für das modifizierte Urteil.Anforderungen: Falschdarstellungen und Prüfungshemmnisse beurteilen; mit Management/Überwachungsorgan kommunizieren; Modifikationsart bestimmen; Bericht korrekt strukturieren; Wechselwirkung mit KAM, sonstigen Informationen und Schweizer Berichtspflichten beachten.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Umfassendheit, Angabenmängel, begrenzte und umfassende Nachweishemmnisse sowie Beispiele für ordentliche Revision/PS-CH 700.Prüfungsfokus: Matrix: Falschdarstellung → eingeschränkt/versagt; fehlender Nachweis → eingeschränkt/Nichtabgabe.

ISA-CH 706 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für zusätzliche Absätze im Vermerk, wenn diese für das Verständnis der Nutzer wesentlich sind, aber keine Modifikation nach ISA-CH 705 erforderlich ist.Merkmale: Hervorhebung = im Abschluss ordnungsgemäss dargestellt; sonstiger Sachverhalt = ausserhalb Abschluss, aber für Verständnis des Berichts/Prüfers relevant.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer entscheidet über Notwendigkeit, Formulierung und Platzierung; Management verantwortet Abschlussangaben.Ziele: Die Aufmerksamkeit der Nutzer angemessen auf wesentliche Sachverhalte lenken, ohne das Prüfungsurteil zu modifizieren.Definitionen: Hervorhebung eines Sachverhalts; sonstiger Sachverhalt; nicht modifiziertes Prüfungsurteil.Anforderungen: Nur verwenden, wenn Sachverhalt fundamental für Nutzerverständnis ist; bei Hervorhebung auf die relevante Angabe verweisen; klare Aussage über fehlende Modifikation; bei sonstigem Sachverhalt geeignete Platzierung und Adressat berücksichtigen; kommunizieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zu KAM, Going-Concern-Abschnitt und modifizierten Urteilen sowie restriktiven Einsatz.Prüfungsfokus: Hervorhebung ist kein 'Hinweis auf Problem': Der Abschluss muss den Sachverhalt bereits angemessen darstellen.

ISA-CH 710 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Vergleichsinformationen im Abschluss; unterscheidet Vergleichsangaben und Vergleichsabschlüsse.Merkmale: Berichtsfolgen hängen davon ab, ob eine Meinung zur aktuellen Periode allein oder zu beiden Perioden erteilt wird.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erlangt Nachweise, dass Vergleichsinformationen nach Regelwerk dargestellt sind; Management verantwortet korrekte Darstellung.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise über die Angemessenheit der Vergleichsinformationen und eine sachgerechte Berichterstattung erlangen.Definitionen: Vergleichsangaben; Vergleichsabschlüsse; Vorgängerprüfer; nicht geprüft; modifiziertes Vorjahresurteil.Anforderungen: Prüfen, ob Vergleichsinformationen korrekt dargestellt/konsistent sind; Vorjahresmodifikationen und Nichtprüfung würdigen; bei Vergleichsabschlüssen getrennte Urteile; Berichtsform und Hinweise korrekt gestalten.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert praktische Berichtsbeispiele, Wechsel von Vorgängerprüfer und Auswirkungen von Korrekturen früherer Perioden.Prüfungsfokus: Zuerst bestimmen: Vergleichsangaben oder Vergleichsabschlüsse – davon hängt der Bericht ab.

ISA-CH 720 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für sonstige Informationen in Dokumenten, die den geprüften Abschluss und Vermerk enthalten; nicht für den geprüften Abschluss selbst.Merkmale: Lesen und Würdigen statt eigenständige Prüfung: Ziel ist die Identifikation wesentlicher Unstimmigkeiten oder offensichtlich wesentlicher Falschangaben.Verantwortlichkeiten: Management verantwortet die sonstigen Informationen; der Abschlussprüfer liest sie, reagiert auf Unstimmigkeiten und berichtet nach Vorgaben.Ziele: Angemessen auf sonstige Informationen reagieren, die die Glaubwürdigkeit des Abschlusses oder Vermerks beeinträchtigen könnten.Definitionen: Sonstige Informationen; Jahresbericht; wesentliche Unstimmigkeit; offensichtlich wesentliche Falschangabe.Anforderungen: Sonstige Informationen beschaffen/lesen; mit Abschluss und Prüfungswissen vergleichen; bei Unstimmigkeit Management zu Korrektur auffordern; Überwachungsorgan einbeziehen; bei Nichtkorrektur Berichts- oder weitere Massnahmen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zu geprüften Abschlussangaben, Zeitpunkt der Verfügbarkeit, Berichtstext und Umgang mit nachträglich erhaltenen Informationen.Prüfungsfokus: Keine Prüfungssicherheit über sonstige Informationen, aber klare Reaktionspflicht bei erkannten Unstimmigkeiten.

PS-CH 890 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei ordentlicher Revision zur Prüfung, ob ein nach Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes IKS für die Aufstellung der Jahres-/Konzernrechnung existiert.Merkmale: Schweizer gesetzliche Existenzprüfung, nicht allgemeines Wirksamkeitsurteil; risikoorientiert und auf Finanzberichterstattung ausgerichtet.Verantwortlichkeiten: VR gestaltet IKS und überwacht dessen Existenz; GL implementiert; Revisionsstelle prüft Existenz und berichtet im zusammenfassenden Bericht gemäss PS-CH 700.Ziele: Eine hinreichende Grundlage für die Aussage zur Existenz des IKS in der Finanzberichterstattung erlangen.Definitionen: IKS; Existenzprüfung; Kontrollen auf Unternehmensebene; Prozesskontrollen; generelle IT-Kontrollen; Wurzelstichprobe/Walkthrough.Anforderungen: IKS-Verständnis gewinnen; relevante Risiken/Prozesse bestimmen; angemessene Kontrollen identifizieren; Design und Implementierung beurteilen; Existenz durch Walkthroughs und Nachweise prüfen; Mängel kommunizieren; Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zwischen Existenzprüfung und Wirksamkeitsprüfung, Bedeutung der IT sowie Skalierung für kleinere Einheiten.Prüfungsfokus: PS-CH 890 verlangt keine Aussage zur dauernden Wirksamkeit. Prüfe: Gestaltung + Implementierung + Existenz.

Was ist der Kern von ISA-CH 220 (Revised)?

Zielbild: Qualität wird auf Auftragsebene aktiv gesteuert: Der Auftragsverantwortliche trägt die Gesamtverantwortung für die Qualitätssteuerung der Abschlussprüfung.Merkmale: Der Standard verknüpft Ressourcen, Kompetenz, Aufsicht/Review, Konsultation, Informations- und Kommunikationsflüsse sowie die Würdigung von Qualitätsrisiken.Prüfungsfalle: Qualitätssicherung ist nicht bloss Schlussreview; sie beginnt mit Annahme/Fortführung und begleitet alle Prüfungsphasen.

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