MC Altklausurfragen

MC Altklausuren

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Karten
216
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Pädagogik
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
30.06.2026 / 09.07.2026

Lernkarten

6 Welche Evaluationsform ist folgendes:

ZAP

6 Welche Funktion(en) von Schule (nach Fend) werden im folgenden Auszug aus dem Schulgesetz NRW angesprochen?

§ 2 (4) „Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten […].“

 

6 Welche Funktion(en) von Schule (nach Fend) werden im folgenden Auszug aus dem Schulgesetz NRW angesprochen?

§ 2 (5): „Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, […] die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten […].“

6 Wodurch lässt sich das Übergangssystem charakterisieren?

6 Wodurch lässt sich die duale Berufsausbildung charakterisieren?

6 Wodurch lässt sich die schulische berufsausbildung charakterisieren?

6 Zentrale Kompetenzbereiche nennen

6 Äußere Schulangelegenheiten regeln

Nenne die zentralen Kennzeichen, mit denen Schule als Organisation aus soziologischer Perspektive definiert werden kann.

Was passt?

Aufsichts- und Weisungsrecht der höheren Behörden gegenüber der nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber Beamten

Was passt?

Bezieht sich auf fachliche und methodische Fragen des Unterrichts und der Erziehung

Was passt?

Rechtmäßigkeit des Handelns der Akteure

§1 (2) „Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.“

§1 (4): „Die Schule […] fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. SuS werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten.

§2 (4) „Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der SuS.“

§2 (5): „Die SuS sollen insbesondere lernen, […] die grundlegenden Normen des Grundgesetztes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten […].“

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