Recht Wirtschaftsfachwirt
Wirtschaftsfachwirt
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Cartes-fiches
Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21).
Gutgläubiger Erwerb (§ 932 BGB) scheitert bei Abhandenkommen (§ 935 BGB). Da das Fahrrad gestohlen wurde, wird B nicht Eigentümer.
Ein Urteil gegen eine säumige Partei (§ 331 ZPO).
1. Schutzbereich eröffnet? 2. Eingriff? 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung (Schranke, Schranken-Schranken, Verhältnismäßigkeit).
Beim Dienstvertrag schuldet der Verpflichtete die Tätigkeit, nicht den Erfolg (z.B. Arztvertrag).
Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird nur die Tätigkeit geschuldet, beim Werkvertrag (§ 631 BGB) ein konkreter Erfolg.
Rücktritt (§ 323 BGB) setzt meist Pflichtverletzung voraus. Widerruf (§ 355 BGB) ist ein verbraucherschützendes Gestaltungsrecht, z.B. bei Fernabsatzverträgen.
Insbesondere bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB).
Ein Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher (§ 474 BGB). Es gelten besondere Schutzvorschriften.
Mit Übergabe der Sache (§ 446 BGB). Beim Versendungskauf § 447 BGB, außer beim Verbrauchsgüterkauf.
Übertragung einer Forderung durch Vertrag (§ 398 BGB) vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger.
Übereignung einer Sache zur Sicherung einer Forderung, meist durch Besitzkonstitut (§ 930 BGB).
Rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache ohne Wegnahme.
Wer eine durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat erlangte Sache ankauft oder absetzt.
Wenn mehrere Strafgesetze durch dieselbe Handlung verletzt werden.
Nach Ablauf bestimmter Fristen (§ 78 StGB) kann eine Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Jeder Eingriff in Grundrechte bedarf einer gesetzlichen Grundlage (Art. 20 Abs. 3 GG).
Falsche Angaben über subventionserhebliche Tatsachen (§ 264 StGB).
Richterrechtlicher Anspruch bei rechtmäßigem hoheitlichem Eingriff mit enteignungsgleicher Wirkung.
Treuepflicht gegenüber dem Staat, Neutralitätspflicht und Pflicht zur Verfassungstreue.
Kartellverbot: Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken.
Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden (§ 3 MarkenG).
Persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 UrhG), z.B. Texte, Musik, Bilder.
Eine Übereinkunft zwischen Staaten, die völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet.
Wertersatz nach § 357 BGB nur, wenn der Verbraucher über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde und der Wertverlust auf einen nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile (§ 511 ZPO), mit erneuter Tatsachen- und Rechtsprüfung.
Anfechtungsgrund (Erklärungs- oder Inhaltsirrtum), Anfechtungserklärung (§ 143 BGB) und Einhaltung der Frist (§ 121 BGB). Rechtsfolge ist Nichtigkeit ex tunc (§ 142 BGB).
Vorsätzliche Täuschung über Tatsachen, die den Getäuschten zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt. Anfechtungsfrist: 1 Jahr (§ 124 BGB).
Eigene Willenserklärung, Handeln im fremden Namen (§ 164 Abs. 1 BGB) und Vertretungsmacht.
Der Vertrag ist schwebend unwirksam (§ 177 BGB). Genehmigung möglich, sonst Haftung des Vertreters (§ 179 BGB).
Bei Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung (§ 286 BGB), außer Mahnung ist entbehrlich.
Pflichtverletzung, Fristsetzung zur Nacherfüllung und erfolgloser Ablauf der Frist.
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer (§ 449 BGB).
Bei berechtigtem Interesse, z.B. Eigenbedarf (§ 573 BGB).
Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte.
Eine Norm, die zumindest auch dem Schutz individueller Interessen dient, z.B. § 263 StGB.
Wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (§ 23 StGB). Beginn mit unmittelbarem Ansetzen (§ 22 StGB).
Wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung aufgibt oder den Erfolg verhindert (§ 24 StGB).
Eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit Geldbuße geahndet wird (§ 1 OWiG).
Eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung (§ 35 VwVfG).