SIA 118/380

Fragen zur SIA 118/380

Fragen zur SIA 118/380

Diese Lernkarten behandeln die SIA-Norm 118/380 und richten sich an Fachleute aus Bauwesen und Elektrotechnik. Im Fokus stehen Pflichten, Haftung und Abnahme von Bauprojekten, insbesondere bei Elektro- und Kommunikationsanlagen, inklusive Prüfungen, Dokumentation und Kosten. Bauherren, Unternehmer und Planer profitieren von präzisen Regelungen zu Inbetriebnahme, Mängelbeseitigung und Koordination.
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Créé / Mis à jour
23.01.2026 / 16.08.2026

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Was ist der Geltungsbereich der SIA 118/380

 

 

Sie enthält Vertragsbedingungen für die Ausführung von Arbeiten im Bereich der Gebäudetechnik das heisst in den Fachgebieten Elektro- und Kommunikationsanlagen, Heizungsanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Sanitäranlagen, und Gebäudeautomation (0.1)

Welche Norm geht bei keiner genauen definierung bei Wiederspruchen vor SIA 118 oder SIA 118/380 ?

SIA 118 solang nicht eindeutig im Werkvertrag gekennzeichnet wurde, dass bei Widersprüchen die SIA 118/380 vorgeht. Es muss, aber eindeutig gekennzeichnet werden. (0.2.4)

Was ist eine Inbetriebsetzung ?

Einregulierung und Kontrolle der definierten Funktionen einer Anlage, inklusive Installation der Steuerungs-, Regelungs-, Bedien- und Managmentfunktionen, zur Erreichung und Optimierung der definierten Betriebszustände. (0.3)

Was sind die Grundlagen einer Ausschreibung welcher der Bauherr zu verfügung stellen muss?

Die Grundlage bilden Pläne, Raumblätter, Beschriebe und gegebenfalls Bemusterungen, gestützt auf die Anforderungen des Bauherrn und auf die technischen und räumlichen Koordination. Der Bauherr veranlasst die Ausarbeitung, Ergänzungen und bei Bedarf die Überprüfung der Ausschreibung. (1.1.1.2)

 

Was sind bei den Ausschreibungsunterlagen zu beachten?

Der Bauherr gibt in der Auschreibung bekannt ob er Unternehmenvarianten will oder nicht (1.1.2.1)

Er muss auch die voraussichtlichen Fristen und Termine für die Arbeit und die Bauetappen (1.1.2.2)

Er muss auch alle die für das Angebot erforderlich sind angeben wie z.B Umschlagplatz, Angaben zum Lagerplatz, Einschränkungen für Lieferungen und Arbeiten, etc. (1.1.2.3)

Häufigkeit von Koordinations- und Ausführungssitzungen kann in dem Leistungsverzeichnis angegeben werden (1.1.2.4)

Die Ausführungsunterlagen sollen klarheit über Ausführungsbedinungen schaffen solange sie wesentlich für die Auschreibung gebraucht werden. (verfahrenstechnische Anforderung der Unterlagen, Systemanforderungen, Anforderungen bezüglich Energiehaushalt des Gebäudes, betriebliche Anforderungen, Arbeitsprozesse, Betriebskonzepte (1.1.2.5)

Dokumentation (Ausschreibungspläne in geeigneten Massstab, detallierte Beschreibung der Anlagenkomponenten, technische Berechnungsdaten, Prinzipschemas, Bedinungen zur Inbetriebsetzung, sowie Art und Umfang der Abnahme, allfällige Abweichungen oder Ergänzungen zu technische und/oder vertraglichen Normen, allfällige Losaufteilung (1.1.2.6)

Der Bauherr hat anzugeben, welche Beilagen er verlangt (1.1.2.7)

 

Welche Arten von Leistungsverzeichnisungen gibt es ?

 

1 als detailliertes Leistungsverzeichnis

2 als funktionale Beschreibung mit Anforderung

(1.1.3.1)

 

Detailliertes Leistungsverzeichnis mit Beschreibung des Systems

Was umfasst die Beschreibung des Systems?

- Verwendungszweck und -ort

- Beschreibung und Beschaffenheit der Örtlichkeiten

- Materialisierung der Komponenten

- Anlage- und Funktionsbeschreibung

- Ausführungsart

- Art der Bearbeitung

- besondere Masstoleranzen

- Zusammenstellung der Komponenten der Gebäudeautomation

Funktionale Beschreibung mit Anforderungen

Der Bauherr beschreibt das System ohne Massenauszug. Die Elemente sind mit allen Anforderungen oder Installationsteile zu beschreiben.

Welche sind das ?

- Verwendungszweck und -ort

- Beschreibung und Beschaffenheit der Örtlichkeiten

- Anforderung an Leistungen und Eigenschaften des Systems, mechanische Beanspruchung, thermische  Bestänfigkeit, chemische Beständigkeit, Brandverhalten, Feuerwiderstandsfähigkeit, physiologische und toxikologische Unbedenklixhkeit

(1.1.3.3)

Welche Angaben sind als Beilagen zum Angebot darzustellen ?

- die Anlageteile

- Dauer der Leistungserbringungen

- Arbeitsablauf

- Liste der wichtigsten Geräte und Installation

 

Welche Unterlagen sind bei der Unternehmenvariante erforderlich ?

Sie erhalten alle Unterlagen die zu ihrer technische und finanziellen Beurteilung erforderlich sind. (1.2.3.1)

Dürfen eingereichte Unternehmervarianten von einem Unternehmen vom Bauherr beim gleichen Auschreibungsverfahren von Konkurrenten offerieren lassen ?

Nein (1.2.3.2)

 

Dürfen Unternehmervarianten welche nicht berücksichtigt wurden weiterverwendet werden ?

Nein es ist das Eigentum vom Anbieter es darf nur gemacht werden mit der zustimmung vom Anbieter. (1.2.3.3)

Was muss die Unternehmervariante bei öffentlichen Auschreibung im Vergleich zur ausgeschriebener Leistung sein ?

Sie muss technisch gleichwertig sein (1.2.3.4)

Pflichten des Bauherr

Was muss der Bauherr bei Änderung an Bau- und Koordinationsplänen machen ?

Er teilt es unverzüglich mündlich dem Unternehmer mit und bestätigt die Änderung danach schriftlich (1.3.2)

Pflichten des Bauherr

Was für es für Massaufnahmen machen ?

An genügend unveränderbaren Fixpunkten den Meteriss angeben.

(1.3.2)

 Pflichten des Bauherr

Welche und Wann müssen Unterlagen für bauseits gelieferte Baustoffe und Apparate abgegeben werden ?

Wie ist es mit den Kosten ?

Unterlagen: für Zulassungen benötigte Bestätigungen, Zertifikate, und Konformationserklärungen diese müssen spätestens mit der Lieferung abgegeben werden

Kosten: Die Kosten für den Einbau oder Anschluss sind vom Unternehmen gesondert zu vergüten

(1.3.2)

Pflichten des Bauherr

Was macht er vor Inangriffnahme der Arbeit ?

Lässt die Ausführungsstelle räumen und reinigen soweit wie erforderlich

(1.3.2)

Pflichten des Bauherr

Muss er dem Unternehmer ein Raum zu verfügung stellen ?

Was ist wenn dies nicht möglich ist aus Platz gründen ?

Ja, er muss dem Unternehmer einen abschliessbaren, trockenen und beleuchteten Lager- und Arbeitsunenentgeltlich zur Verfügung stellen.

Wenn dies nicht möglich ist muss es auf der Ausschreibung bekannt gegeben werden.

(1.3.2)

 

 

Pflichten des Bauherr

Muss er dem Unternehmen eine Steckdose in der Nähe des Arbeitsplatz zu verfügung stellen ?

Ja muss er

(1.3.2)

Pflichten des Bauherr

Wer ist für die zweckmässige Versieglung der Fenster und Türen bei kalten Jahreszeiten zuständig ?

Für diese Arbeit ist der Bauherr verantwortlich

(1.3.2)

 

Pflichten des Bauherr

Was macht er bei allfälliger Fehlersuche bei der Inbetriebssetzung ?

Er stellt bei der Fehlersuche eine Fachperson der Nebenunternehmer zur Verfügung.

(1.3.2)

Pflichten des Unternehmers

Was macht er mit den Massen ?

Er prüft sie auf Richtigkeit auf dem Bau und teilt Massabweichungen unverzüglich dem Bauherr mit

(1.3.3)

 Pflichten des Unternehmers

Was sind seine aufgaben bei bauseits gelieferten Baustoffen und Apparaten ?

Was ist mit den Kosten von den aufwendungen für Baustoffe und Materialien die nicht verwendet werden dürfen ?

Aufgaben sind die Überprüfung von den Unterlagen der Baustoffe und Apparate ob diese zulässig sind und die Unterlagen komplett sind

Kosten: Die Kosten für die Überprüfung der Unterlagen von Apparate und Baustoffe die nicht okay oder vollständig sind dürfen dem Baherrn in Rechnung gestellt werden. 

Die Kosten für allfällige Schäden auch

 

Pflichten des Unternehmers

Was macht er bei nachträglichen Änderungen von Bau und Montagenplänen ?

 

Er teilt Termin- und Preisänderung die daraus Folgen dem Bauherrn unverzüglich schriftlich mit 

(1.3.3)

Pflichten des Unternehmers

Auf was prüft er die Installtion ?

 

Er prüft die Installation auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Sicherheit und Funktionstüchtigkeit

(1.3.3)

Pflichten des Unternehmers

Was macht er vor der Abnahme ?

Was macht er zwischen der Inbetriebsetzung ?

Vor der Abnahme bringt er mit Absprache vom Bauherr alle für den Betrieb der Anlage notwendigen Anschriften in zweckmässiger und dauerhafter Form an

Zwischen der Inbetriebsetzung stellt er genügend Ressourcen zu Verfügung

(1.3.3)

Pflichten des Unternehmers

Wenn weist er er auf die Wartungsvorschriften hin ?

Den Bauherrn oder eine vom Bauherrn bestimmte Stelle.

(1.3.3)

Pflichten des Unternehmers

Was überprüft er bei der Gebäudeautomation ?

Was wird bei der Gebäudeautomation aktualisiert ?

Er überprüft die Systemtopologie

Er aktualisiert die Ausführungsunterlagen mit den Komponenten der Gebäudeautomation

(1.3.3)

Inbegriffen Leistungen 

Was ist bei ohne spezielle Beschreibung in Einheitspreisen, im Pauschalpreis oder im Globalpreis inbegriffen bei den Ausführungsunterlagen ?

- Anmelde-, Bewilligungs- und Kontrollverfahren

- Liefern der Angaben und Unterlagen für Arbeiten Dritter, welcher zur Erstellung der Anlage erforderlich sind an den Bauherrn. Solangedies nicht die Sache des Koordinationsplaners ist

- Aktualisieren von Unterlagen und überprüfen und aktualisieren von Ist und Sollwerten der Gebäudeautomation

(2.2.1)

Inbegriffen Leistungen 

Was ist bei ohne spezielle Beschreibung in Einheitspreisen, im Pauschalpreis oder im Globalpreis inbegriffen bei der Bauausführung ?

- Teilnahme an Koordinations- und Ausführungsbesprechungen

- Bohren von Löchern für die Befestigung

- Kennzeichnen aller Elemente im werkplan

- Der Korrosionsschutz von Leitungen bis zur Abnahme der Anlage

- Schutz gegen Verschmutzung der Anlage und Einhaltung der Hygienestandards bis zur Abnahme

- Entsorgung von Verpckungs-, Abfall-, und Restmaterials sowie demontierten Teilen

- Bereitstellen von speziellen Einrichtungen, speziellen Beleuchtung und Werkzeugen ab dem Bauprov

Verkleidung und Abschrankungen von Apparaten bis zur Inbetriebsetzung

(2.2.2)

Inbegriffen Leistungen 

Was ist bei ohne spezielle Beschreibung in Einheitspreisen, im Pauschalpreis oder im Globalpreis inbegriffen bei der Inbetriebssetzung

- Funktions und Einbaukontrolle sämtlicher Komponenten

- Nachtragen der Unterlagen ( Änderungen, Ergängzungen und genaue Leitungsführung) bei Abnahme abzugeben

- Liefern der Betreibs und Unterhaltsvorschriften

- Instruktion vom Bauherr oder andere bestimmter Person zum Thema Funktion, Betrieb und Unterhalt der Anlage

- Bereitstellen der Revisionsunterlagen

- Inbetriebssetzung der Anlage und Mithilfe bei der Abnahme ( vom Unternehmer verschuldeter Mehraufwand wird in Rechnung gestellt vom Bauherr)

- Prüfungen, Messungen und Proben für die Abnahme

- Einregulierung und Inbetriebssetzung, die eine reibungslose Abnahme des Gesamtwerkes ermöglicht

(2.2.3)

Nicht inbegriffene Leistungen

Ausführungsunterlagen ?

 

- Durchführen und Bezahlen von Bewilligungs-, Konzessions-, Baukontroll- und Abnahmeverfahren für die der Bauherr verantwortlich ist

- Erstellen von Plänen, welche über der vereinbarter Leistung ist

- Organisation, Terminierung und Durchführung von technischer und räumlicher Koordination

(2.3.1)

 

Nicht inbegriffene Leistungen

Bauausführung

- Bauliche Arbeiten wie Durchbrüche, Zumauern und Zuputzen von Schlitzen für Leitungen sowie Durchbrüchen, Erstellen von Sockel von Apparaten, Schall und Brandschutz Massnahmen beim schliessen von Durchbrüchen, Brandabschottungen

- Nachweisbare Kosten durch Arbeitsunterbrüche welche nicht angekündigt wurden oder verspätungen welche das Unternehmen kein Verschulden trifft. Die folgen unbedingt dem Bauherrn schriftlich anzeigen

- Magazin wechsel welche nicht durch das Unternehmen verursacht wurden

- Zeit und Materialaufwand für provisorische Anlagen

- Einrichten und Betreiben von Bauheizungen

- Musteranlagen

- Witterungschutz

- Arbeitsgerät für Arbeiten in der Höhe von über 3.5m

(2.3.2)

Nicht inbegriffene Leistungen

Inbetriebnahme ?

- zusätzliche Spezielle Abnahmeverfahren welche im Leistungsverzeichnis nicht beschrieben werden

- Provisorischer Betreib vor Abnahme und Übergabe

(2.3.3)

Wie sollen die Anlageteile disponiert sein ?

Wann dürfen Durchbrüche, Kernbohrungen, Löcher und Schlitze erstellt werden ?

Sie soll so disponiert werden, dass Revisions, Wartungs und Reperaturarbeiten mit vertretbaren Aufwand ausführbar sind.

Nur auf Anweisung des Bauherr oder nach dessen Anweisung.

(4.1)

Nach was müssen die Prüfungen des Elektro und Kommunikationsanlagen gemacht werden ?

Nach NIV Art 24 und 35/ NIN SN 1000:2005, Teil 6. Diese Prüfungen müssen laufend gemacht werden und protokolliert

(4.2.2.1)

Darf man bei Einheitspreisen zuschläge vermessen ?

Nein bei Einheitspreisen darf man keine Zuschläge vermessen wenn sie gemäss Leistungsverzeichnis oder aufgrund verbindlicher Plänen aufgeführt sind.

(5.1.1.2)

Was misst man nach Stück aus ?

- Schalter, Steckdosen, Leuchten, Energieverbaucher, SGK und Verteilerschränke

- Durchbrüche, Lampendübel, AZD, Richtungsänderungen sowie Formstücke für Rohre und Kanäle

Was misst man nach Länge aus ?

Wie genau wird gerundet ?

Allgemein wird auf +/- 10 cm gerundet

- Rohre, Kanäle 

Drähte:

Anschluss für Kleinapparate +30cm

FL Lampen +70cm

bekannte Klemmenlagen +30cm am freien Ende (die Innerhalb eines Gehäuse oder derselben befindenenden Leitung z.B AZD)

unbekannte Klemmenlage 1h und 2b des Feldes der SGK

Kabelbögen werden bis 0.5m Radius in die Ecken gemessen danach tatsächliche Länge

Bei UKV gibt es eine Zuschlag von 2x H und 3x Breites des Anschlussfeldes

(5.1.1.3.2)

 

 

Welche Unterlagen muss man bei der Abnahme dem Bauherr übergeben ?

- SINA
- Messresultate von der UKV Messung

- revidierte Pläne und Schemas

- revidierte Ausführungsunterlagen

- Betriebs und Wartungsvorschriften

(6.1)

Étudier