Steuern
Wirtschaftsfachwirt Thema Steuern
Wirtschaftsfachwirt Thema Steuern
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Ja, teilweise bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern (§ 35 EStG).
Eine Ermäßigung der Einkommensteuer um einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer (§ 35 EStG).
Die Körperschaftsteuer ist eine Personensteuer, die Gewerbesteuer eine Realsteuer und gemeindliche Steuer (§ 1 KStG, § 1 GewStG).
Sie stellt eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Gemeinden dar (§ 1 GewStG).
Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt besteuert (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Ein Umsatz ist steuerbar, wenn er im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt wird (§ 1 Abs. 1 UStG).
Eine Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand (§ 3 Abs. 1 UStG).
Alle Leistungen, die keine Lieferungen sind, z. B. Dienstleistungen (§ 3 Abs. 9 UStG).
Ein Leistungsaustausch liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem direkten Zusammenhang stehen (§ 1 UStG).
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG).
Der Ort der Lieferung bestimmt, in welchem Staat die Umsatzsteuer anfällt (§ 3 Abs. 6 UStG).
Der Ort der sonstigen Leistung richtet sich nach dem Sitz des Leistungsempfängers oder Leistenden (§ 3a UStG).
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 % (§ 12 Abs. 1 und 2 UStG).
Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Heilbehandlungen oder Vermietung von Wohnraum (§ 4 UStG).
Unternehmer können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 UStG).
Ordnungsgemäße Rechnung, Leistung für das Unternehmen und keine Steuerbefreiung ohne Vorsteuerabzug (§ 15 UStG).
Eine Rechnung mit allen Pflichtangaben, z. B. Steuernummer, Leistungsbeschreibung und Umsatzsteuerbetrag (§ 14 UStG).
Einkauf 1.190 €, darin 190 € Umsatzsteuer → Vorsteuerabzug 190 € (§ 15 UStG).
Monatliche oder vierteljährliche Erklärung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (§ 18 UStG).
Umsatzsteuer aus Ausgangsumsätzen minus abziehbare Vorsteuer (§ 16 UStG).
Umsatzsteuer 5.700 €, Vorsteuer 2.850 € → Zahllast 2.850 € (§ 16 UStG).
Unternehmer mit geringen Umsätzen können von der Umsatzsteuer befreit sein (§ 19 UStG).
Vorjahresumsatz bis 22.000 € und laufendes Jahr voraussichtlich bis 50.000 € (§ 19 UStG).
Umsatzsteuer auf Warenimporte aus Drittländern (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
Erwerb eines Gegenstands aus einem EU-Mitgliedstaat (§ 1a UStG).
Steuerfreie Lieferung in einen anderen EU-Staat (§ 4 Nr. 1b UStG).
Lieferung an Unternehmer, USt-IdNr. des Abnehmers und Nachweis der Warenbewegung (§ 6a UStG).
Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (§ 13b UStG).
Bauleistung an Unternehmer → Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger (§ 13b UStG).
Der Nettopreis ist der Preis ohne Umsatzsteuer, der Bruttopreis enthält die Umsatzsteuer (§ 10 UStG).
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen mit 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG).
Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen (§ 20 EStG i. V. m. § 32d EStG).
Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (§ 32d EStG).
Ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.000 € pro Person (§ 20 Abs. 9 EStG).
Kapitalerträge 2.000 €, abzüglich Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, steuerpflichtig 1.000 € → Steuer 250 € (§ 32d EStG).
Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge, die direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten wird (§ 43 EStG).
Bescheinigung, mit der Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt werden können (§ 44a EStG).
Eine Steuer auf den Erwerb von inländischen Grundstücken (§ 1 Abs. 1 GrEStG).
In der Regel der Käufer eines Grundstücks (§ 13 Nr. 2 GrEStG).
Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und beträgt derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 % (§ 11 GrEStG).