NIN - 3 - Bestimmungen allgemeiner Merkmale
NIN Kapitel 3
NIN Kapitel 3
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Lernkarten
3.1.3 Stromversorgungen
3.1.3.1 Allgemeines
Welche charakteristischen Merkmale für die Stromversorgung sowie deren übliche Wertebereiche, sofern vorhanden, müssen unabhängig von der Art der Stromquelle, durch Rechnung, Messung, Befragung oder Besichtigung bestimmt werden:
- die Bemessungsspannung(en);
- die Stromart und Frequenz;
- der unbeeinflusste Kurzschlussstrom am Speisepunkt der Anlage;
-die Impedanz der Fehlerschleife des Versorgungssystems ausserhalb der elektrischen Anlage;
-die Eignung in Bezug auf die Anforderungen der Anlage, einschliesslich des maximalen Leistungsbedarfs;
- die Bauart und Bemessungsdaten der am Speisepunkt der Anlage vorhandenen Überstrom Schutzeinrichtung
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Wenn die Bereitstellung einer Sicherheitsstromversorgung vorgeschrieben ist, beispielsweise von den für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörden
oder aufgrund von Vorschriften bezüglich der Räumung von Anwesen im Notfall, und/oder wenn die Bereitstellung einer Ersatzstromversorgung durch den Planer oder Betreiber der Anlage verlangt wird,
so müssen die charakteristischen Merkmale der Stromquellen für Sicherheitsstromversorgung und/oder für Ersatzstromversorgung gesondert bestimmt werden.
Was muss bestimmt werden?
müssen eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit sowie eine für die festgelegten Betriebsbedingungen geeignete Umschaltzeit besitzen.
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Was soll die Stromversorgung für Sicherheitszwecke bewirken?
Diese soll eine Gefährdung von Personen dann ausschliessen, wenn die normale Stromversorgung ausfällt.
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Wer legt fest, ob eine Sicherheitsstromversorgung benötigt wird?
Die Festlegungen zu Sicherheitsstromversorgungen werden durch Brandschutzbehörden und von den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen festgelegt.
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Stromversorgung für Sicherheitszwecke
Diese soll eine Gefährdung von Personen dann ausschliessen, wenn die normale Stromversorgung ausfällt.
Wie werden diese Gefährundungen ausgeschlossen?
So dient die Beleuchtung für Sicherheitszwecke und die Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen im Brandfall der Rettung von Personen und der Vermeidung von Panik.
Weiter ermöglicht die Stromversorgung für Sicherheitszwecke den Weiterbetrieb von Einrichtungen, die für Personen lebenswichtig sind, wie in bestimmten medizinisch genutzten Räumen und dgl.
Schliesslich verhindert sie Arbeitsunfälle in gewissen Produktionsanlagen wie Kraftwerken, andern elektrischen Betriebsräumen, Tiefkühllagern, Hochregailagern, Raffinerien usw.
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Hinsichtlich der Stromversorgung für Sicherheitszwecke wird wie unterschieden unterschieden?
Hinsichtlich der Stromversorgung für Sicherheitszwecke wird unterschieden zwischen:
- Beleuchtung für Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen;
- Beleuchtung für Sicherheitszwecke von Räumen, Fluchtwegen und Ausgängen;
- Stromversorgung für Sicherheitszwecke anderer Verbrauchsmittel wie Feuerwehrlifte, Sprinklerpumpen, Rauchabzugsanlagen usw.
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Für was kann eine Beleuchtung für Sicherheitszwecke erforderlich sein?
Eine Beleuchtung für Sicherheitszwecke kann erforderlich sein für:
- Industrie
-, Gewerbe- und Verwaltungsbauten
- Kinos und Theater, inkl. Projektionskabinen und Bühnenhäuser
- Konzert-, Tanz- und Versammlungslokale
- Sporthallen mit Publikum
- Hallenbäder
- Verkaufsgeschäften mit mehr als 1200 m2Verkaufsfläche oder einer Personenbelegung mit über 100 Personen, wie Warenhäusern, Einkaufszentren usw.- Ausstellungshallen
- Restaurants und Hotel
s- Hallen und Bahnhöfe
- unterirdischen Fussgängerpassagen
- Tiefgaragen und Parkhäuser
- Spitäler und Sanatorien
- Heime und Anstalten
- Schulen
- Hochhäuser
- Alarmzentralen für Feuerwehr, Polizei, Sanität
- Zirkuszelte, Festhütten, Traglufthallen
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Wann muss die Stromversorgung für Sicherheitszwecke einsetzten?
Die Stromversorgung für Sicherheitszwecke darf nicht erst dann einsetzen, wenn das speisende Netz eines ganzen Gebäudes ausfällt.
Sie muss vielmehr schon dann einsetzen, wenn im betrachteten Raum, in einer Schaltgerätekombination oder beim betrachteten Verbrauchsmittel die normale Stromversorgung ausfällt.
Bei einem Gebäudebrand, der die Evakuierung des Publikums nötig macht, fällt die normale Stromversorgung in den entscheidenden ersten Minuten nie insgesamt aus, sondern nur in einzelnen Räumen oder Geschossen.
3.1.3.2 Stromversorgungen für Anlagen für Sicherheitszwecke und Ersatzstromversorgungsanlagen
Stromversorgung für Ersatzzwecke
Was soll die Stromversorgung für ersatzzwecke ermöglichen
Wer bestimmt, wo eine Stromversorgung für Ersatzzwecke eingesetzt werden soll?
Diese soll den Weiterbetrieb gewisser Einrichtungen wie Registrierkassen in Warenhäusern und dgl. beim Ausfall der normalen Stromversorgung ermöglichen.
Der Installationsinhaber bestimmt, in welchen Bereichen seines Betriebes eine Stromversorgung für Ersatzzwecke benötigt wird.
Anmerkung: Weitere Einzelheiten bezüglich Stromversorgung für Sicherheits- und Ersatzzwecke sind in den Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Brandschutz geregelt
3.1.4 Aufteilung in Stromkreise
Jede elektrische Anlage muss, soweit erforderlich, in mehrere Stromkreise aufgeteilt werden, erkläre warum:
Jede elektrische Anlage muss, soweit erforderlich, in mehrere Stromkreise aufgeteilt werden, um:
- Gefahren zu vermeiden und die Auswirkung von Fehlern möglichst klein zu halten;
- Sicherheitsabnahme, Prüfung, und Instandhaltung zu erleichtern;
- die durch einen Fehler bei nur einem einzigen Stromkreis durch Abschaltung entstehende Gefährdung zu vermeiden, beispielsweise bei Ausfall des Beleuchtungsstromkreises;
- die unerwünschte Auslösung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) aufgrund hoher Schutzleiterströme, die nicht durch Fehler verursacht sind, zu reduzieren;
- die Wirkungen von elektromagnetischen Störungen zu mindern;
- dem ungewollten «unter Spannung setzen» eines Stromkreises, der sicher getrennt sein sollte, vorzubeugen.
3.1.4 Aufteilung in Stromkreise
Warum müsse Verteilungsstromkreise für Teile der elektrischen Anlage vorgesehen werden?
Getrennte Verteilungsstromkreise müssen für die Teile der elektrischen Anlage vorgesehen werden, die getrennt überwacht werden, so dass diese Stromkreise nicht von einem Fehler in anderen Stromkreisen betroffen sind.
3.1.4 Aufteilung in Stromkreise
Warum wird jede Anlage in mehrere Stromkreise unterteilt?
Jede Anlage muss zweckdienlich in mehrere Stromkreise unterteilt werden, um die durch eine Störung in einem Stromkreis sich ergebenden Folgen zu begrenzen. Damit sollen auch die Störungsbehebung, die Messung des Isolationswiderstandes und die Ausführung von Wartungsarbeiten erleichtert werden.
3.1.4 Aufteilung in Stromkreise
Wer entscheidet, in welchem mas eine Anlage in einzelne Stromkreise unterteilt wird?
Was kann durch einer zu grossen Aufteilung der Stromkreise passieren?
Es ist grundsätzlich Sache des Anlagebesitzers, im Hinblick auf die Art des Betriebes zu entscheiden, in welchem Masse seine Anlage unterteilt sein soll.
Eine zu grosse Unterteilung kann im Verhältnis zu dem zu erreichenden Ziel übermässige Kosten verursachen.
Eine zweckmässige Lösung besteht darin, einerseits die Betriebssicherheit und andererseits die Erstellungskosten in Erwägung zu ziehen.
3.3 Verträglichkeit
3.3.1 Verträglichkeit von Merkmalen
Die Eigenschaften von Betriebsmitteln, die sich möglicherweise nachteilig auf andere elektrische Betriebsmittel oder Dienste auswirken können oder die voraussichtlich die Qualität der Stromversorgung beeinträchtigen können, müssen zwecks Koordinierung mit den beteiligten Stellen diesbezüglich beurteilt werden.
Solche Eigenschaften können beispielsweise welche sein?
- transiente Überspannungen (Schalthandlungen);
- Unterspannungen;
- Lastunsymmetrien;
- schnelle Lastwechsel; ~ Einschalt- und Anlaufströme;
- Oberschwingungsströme;
- DC-Rückleiterströme;
- hochfrequente Ströme (Stossströme);
- Ableitströme gegen Erde;
- Notwendigkeit zusätzlicher Erdverbindungen (Funktionserdung);
- hohe Schutzleiterströme, die nicht durch Fehler verursacht sind (betriebsbedingte Schutzleiterströme).
3.3.2 Elektromagnetische Verträglichkeit
Was müssen Elektrische Anlagen im bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen/genügen und auf was muss beim Planen und errichten gegebenenfalls berücksichtigt werden?
-Alle elektrischen Betriebsmittel müssen den einschlägigen Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) entsprechen und mit den entsprechenden EMV-Normen übereinstimmen.
-Alle elektrischen Installationen müssen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung O NISV (SR 814.710) genügen.
-Planer und Errichter elektrischer Anlagen müssen gegebenenfalls Massnahmen berücksichtigen, welche die Wirkung induzierter Überspannungen und elektromagnetischer Störungen (EMI) verringern.
3.4 Instandhaltbarkeit
Was muss in hinsichichtlich der Instandhaltung einer el. Anlage beurteilt werden?
Es muss beurteilt werden, wie häufig und mit welcher Güte eine Instandhaltung der elektrischen Anlage während der Zeit ihrer vorgesehenen Lebensdauer erwartet werden kann.
Ist eine Behörde für den Betrieb der elektrischen Anlage zuständig, so muss diesbezüglich die Behörde hinzugezogen werden.
3.4 Instandhaltbarkeit
Im Rahmen der Anwendung der NIN Teile 4 bis 6 müssen diese Gesichtspunkte so berücksichtigt werden, dass bei der erwarteten Häufigkeit und Güte der Instandhaltung, was alles vorgesehen/erfüllt ist?
- die regelmässige Besichtigung, Prüfung, Wartung und Instandsetzung, die während der Lebensdauer der elektrischen Anlage erwartet werden kann, leicht und sicher ausgeführt werden kann; und
- die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit während der vorgesehenen Lebensdauer der elektrischen Anlage sichergestellt ist; und
- die Zuverlässigkeit der Betriebsmittel im Hinblick auf den ordnungsgemässen Betrieb der elektrischen Anlage über die vorgesehene Lebensdauer ausreichend ist.
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.1 Allgemeines
Wer fordet die Ausführung von Stromversorgungen für Sicherheitszwecke? Wer stellt die Bestimmungen?
Erfordernis und Ausführung von Stromversorgungen für Sicherheitszwecke werden häufig durch Behörden geregelt. Deren Bestimmungen sind zu beachten.
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.1 Allgemeines
Beispiele von Stromversorgungen für Sicherheitszwecke sind welche ?
Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege,
Brandmeldeanlagen,
Anlagen für Löschwasserpumpen,
Feuerwehraufzüge,
Betriebsmittel für Entrauchung und Wärmeabfuhr
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.1 Allgemeines
Welche Stromquellen für Sicherheitsstromversorgungen sind geeignet?
Folgende Stromquellen sind für Sicherheitsstromversorgungen geeignet:
-Akkumulatoren;
- Batterien;
- Generatorsätze unabhängig von der normalen Stromversorgung;
- Eine getrennte Einspeisung aus dem Stromversorgungsnetz, die von der normalen Stromversorgung unabhängig ist.
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.2 Klassifizierung
Wie werden Stromversorgung für Sicherheitszwecke eingeschaltet?
Wie werden sie Klasifiziert/unterschieden?
- eine nicht automatische Stromversorgung, deren Start vom Betriebspersonal ausgelöst wird, oder
- eine automatische Stromversorgung, deren Start unabhängig vom Betriebspersonal erfolgt
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.2 Klassifizierung
Wie ist eine automatische Stromversorgung in Bezug auf die Umschaltzeit klassifiziert? Wie schnell greifen diese?
Eine automatische Stromversorgung ist in Bezug auf die Umschaltzeit wie folgt klassifiziert:
- unterbrechungsfrei:
eine automatische Stromversorgung, die unterfestgelegten Bedingungen eine kontinuierliche Stromversorgung während des Übergangs von normaler Versorgung zur Sicherheitsstromversorgung, z.B. aufgrund von Änderungen der Spannung und Frequenz, sicherstellt;
- sehr kurze Unterbrechungszeit:
eine automatische Stromversorgung, die innerhalb von 0,15 s verfügbar ist;
- kurze Unterbrechungszeit:
eine automatische Stromversorgung, die innerhalb von 0,5 s verfügbar ist;
- mittlere Unterbrechungszeit:
eine automatische Stromversorgung, die innerhalb von 15 s verfügbar ist;
- lange Unterbrechungszeit:
eine automatische Stromversorgung, die erst nach mehr als 15 s verfügbar ist.
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.2 Klassifizierung
Wo gemäss VKF eine Beleuchtung für Sicherheitszwecke, eine Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen oder eine Stromversorgung für Sicherheitszwecke anderer Verbrauchsmittel verlangt wird wird eine einschaltzeit der Stromversorgung definiert!
Wie schnell muss die Stromversorgung für Sicherheitszwecke gem. VKF einschalten?
die Stromquelle selbsttätig anlaufen resp. einschalten. Die Unterbrechung in der Stromversorgung darf nicht länger als 15 s dauern
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.2 Klassifizierung
gemäss VKF muss die Stromquelle selbsttätig anlaufen resp. einschalten. Die Unterbrechung in der Stromversorgung darf nicht länger als 15 s dauern.
In gewissen Fällen sind 15 s zu lange, insbesondere bei der Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen.
Was wird bei kleiner und grösseren Anlagen empfohlen?
In gewissen Fällen sind 15 s zu lange, insbesondere bei der Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen.
Kleinere Anlagen werden daher vorzugsweise mit Akkumulatoren gespeist.
Bei grösseren Anlagen wird empfohlen, die Sicherheitskennzeichnung der Fluchtwege und Ausgänge mit Einzelleuchten mit eingebautem Akkumulator und Ladegleichrichter sicherzustellen.
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.2 Klassifizierung
Wie sind die Beleuchtung für Sicherheitszwecke der Räume und die übrigen Verbrauchsmittel mit Sicherheitsstromversorgung zu speisen?
Die Beleuchtung für Sicherheitszwecke der Räume und die übrigen Verbrauchsmittel mit Sicherheitsstromversorgung sind von einem netzunabhängigen Generator zu speisen ( O VKF Brandschutzrichtlinie 17-15 und SN EN 1838).
3.5 Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
3.5.2 Klassifizierung
Was muss eine Ladeeinrichtung eines Akkumulators gewährleisten?
Akkumulatoren müssen über Ladeeinrichtungen verfügen, welche 90% der für die Bemessungsbetriebsdauer erforderlichen Ladung innerhalb von 20 h zuführt und die Erhaltungsladung gewährleistet
3.6 Verfügbarkeit der Versorgung
Wie muss ein Stromkreis bei Planung und errichtung beurteilt werden?
Wie lauten die Kriterien, die beachtet werden müssen?
Jeder Stromkreis muss dahingehend beurteilt werden, ob die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Betriebes während der vorgesehenen Lebensdauer der elektrischen Anlage als notwendig angesehen wird oder nicht.
Die folgenden Kriterien sollten dabei beachtet werden:
- Auswahl des Systems nach Art der Erdverbindungen;
-Auswahl der Schutzeinrichtungen zur Sicherstellung von Selektivität;
- Zahl der Stromkreise;
- Mehrfacheinspeisungen;
-Verwendung von Überwachungseinrichtungen