Steuerrecht Sanierungen

Steuerrecht Sanierungen

Steuerrecht Sanierungen


H. G.
Diese Lernkarten behandeln steuerliche Aspekte von Unternehmenssanierungen, insbesondere Fusionen und Forderungsverzichte, sowie deren Auswirkungen auf Reserven, Anteilsinhaber und Steuerarten wie Verrechnungs- oder Gewinnsteuer. Sie erklären Voraussetzungen für Sanierungsfusionen, Steuerfolgen bei Tochter- oder Schwestergesellschaften und die Rolle von Kapitalerhöhungen oder Zuschüssen. Steuerpflichtige, Berater und Studierende profitieren von diesem Überblick, um Sanierungsmaßnahmen steuerlich korrekt zu planen und umzusetzen.
Flashcards
92
Students
1
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
29.05.2025 / 09.05.2026

Lernkarten

Steuerfolgen kapitalherabsetzung/Kapitalerhöhug beim Anteilsinhaber

PV: grundsätzlich keine

GV: Buchwert kan auf den tierferen Verkehrswert WB werden und als Geschäftsaufwand verbucht werden.

EA: Freibetrag EA evtl Erlass

Verr. St: keine

Steuerfolgen Umwandlung Fremd in AK bei der Gesellschaft

Gewinnsteuer: Gillt als Einlage, steuerlich erfolgsneutraler Vorgang

Emissionsabgabe: Ja, 1%, Freibetrag 1 Mio.

Verr. St.: Nein

Steuerfolgen Umwandlung FK in AK bei Anteilsinhaber

PV: keine

GV: Kapitaleinlage ist zu ativieren. Gestehungskosten werden erhöht, allenfalls anschliessend WB

EA: keine

Verr. St. keine

Wann dürfen Liegenschaften und Beteiligungen über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus bewertet werden?

Bei einem Bilanzverlustes, wenn die Hälfte des AK und Ges. Res. nicht mehr gedeckt ist. 

Höchstens zum Verkehrswert

Wie ist eine Aufwertung zu verbuchen?

Erfolg Aufwertung / Aufwertungsreserve

Lieg/Bet / Aufwand Aufwertung

Erfolgsneutrale Aufwertung darf nur über nicht wieder eingebrachte Abschreibungen erfolgen!

Steuerfolgen Aufwertung St. Res. der sanierten Gesellschaft

Gewinnsteuer: Obwohl handelsrechtlich Steuerneutral, steuerrechtlich steuerbaren Ertrag, zudem Erhöhung der Gestehungskosten der Beteiligung ?? Bei Kantonen mit monistischem System keine Einkommens oder Gewinnsteuer. Beim mon. Kanton ist im EK eine Minusreserve zu bilden und abzuziehen.

EA Keine

Verr. St. Keine

 

Steuerfolgen Aufwertung beim Anteilsinhaber

PV: wie vorher

GV: wie vorher

 

Wa ist zu beachten bei einer Wiederabschreibung von aufgewerteten Aktiven?

Die Aufwertungsreserve kann gemäss OR Art. 725c Abs. 3 nur durch Umwandlung in AK, Wiederabschreibung oder Veräusserung aufgelöst werden. Missbräuchliche Nutzung von zeitlich beschränkten Verlustverrechnung ist zu beachten.

Steuerfolgen Verwendung Aufwertungsreserve zur Kapitalerhöhung des herabgesetzten Kapitals

Gewinnsteuer. Keine, da die Bildung der Sanierungsreserve bereits als steuerbarer Ertrag erfasst wurde

EA: Sofern zu Lasten Aufwertungsreserven keine. Sofern Kap Erhöhung und Herabsetzung nicht identisch über Mehrbetrag Emissionsbetrag geschuldet

Verr. St. : Sofern zu lasten Aufwertungsreserven keine, Falls nicht gleichem Umfang wie oben, unterliegt der Mehrbetrag der VST Meldeverfahren möglich

 

Steuerfolgen Verwendung Aufwertungsreserve zur Kapitalerhöhung Anteilsinhaber

PV: Da Liberierung mittels Gratisaktien unterliegt der neu geschaffene Mehrwert der Einkommenssteuer, jedoch wenn Kap. erhöhung zu Lasten Aufwertungsreserven kein Vermögensertrag. wenn nicht im gleichen Umfang Mehrwert Einkommenssteuerpflichtig.

GV: Ausgabe on Gratisaktien können aktiviert werden. Die Gestehungskosten der Beteiligung werden in dem Umfang erhöht.

Verr. St.: NP und JP haben grundsätzlich Anrecht auf Rückerstattung dre VST

 

Steuerfolgen Rangrücktrittserklärungen bei der san. Gesellschaft und Anteilsinhaber

Keine

GV: allenfalls eine Wertberichtigung, mehr nicht

Wer gewährt Zuschüsse à fonds perdu?

  1. Anteilsinhaber
  2. Schwestergesellschaften
  3. ahestehenden Privatpersonen

Steuerfolgen Zuschüsse von Antelsinhaber für die sanierte Gesellschaft?

Gewinnsteuer: Stellen Kapitaleinlagen dar. Gelten deshalb als unchter Sanierungsertrag. 

Emissionsabgabe Freibetrag 10 Mio falls Voraussetzungen Stg Art. 6 abs. 1 erfüllt sind. Erlass möglich

Verr. St. : Keine Folgen

Steuerfolgen Zuschüsse von Anteilsinhaber vei den Anteilsinhaber

PV: nicht abzugsfähige privat Investition

GV: Aktivierungspflichtige Investition, Allenfalls WB was Gewinnminderd wäre. Erhöhung Gestehungskosten Beteiligung

EA : Freibetrag

Verr. St : Keine

 

Steuerfolgen Zuschüsse durch Schwestergesellschaften der sanierten Gesellschaft.

Gewinnsteuer: Bei Beteiligungen im Privatvermögen Anwendung der Dreieckstheorie.

Bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen aufgrund Buchwertprinzip bei der zu sanierende Gesellschaf. als verd. Kapitaleinlage, Unechter Sanierungsertrag. Die zu Lasten des Sanierungsertrags vorgenommenen Verlustverrehcnungen gelten steuerlich als nicht erfolgt. Unter übrige Reserven zu anstatt KER auszuweisen

Emissionsabgabe: eigentlich keine

Verr. ST. Keine. 

Steuerfolgen Zuschüsse von Schwestergesellschaften beim Anteilsinhaber

PV: Grundsätzlich geldwerter Vorteil. 

GV: Buchwert und Gesthungskostenprinzip ist anzuwenden. Allenfalls WB aber keine Gewinnsteuerfolgen.

Steuerfolgen Zuschüsse von Schwestergesellschaft bei der leistenden Schwestergesellschaft

Gewinnsteuer: Gewinnsteuerwirksamen Aufrechnung

Emissionsabgabe: Keine

Verr. St. Ja, da Vorteilszuwendung an Schwestergesellsch. Auf Anteilsinhaber zu überwälzen. Meldeverfahren möglich

Wann kommt die Dreieckstheorie zur Anwendung?

Bei eine GwL zwisschen zwei Tochtergesellschaften, wobei die Beteiligungen im Privatvermögen gehalten werden.

Was sind die Folgen der Dreieckstheorie?

Bei der gebende Tochtergesellschaft:

  • findet eine Ausschüttung in Form einer GwL statt zL. Reserven
  • Gewinnsteuerwirksame Aufrechnung im Umfang der stillen Reserven
  • Erhebung der Verr. St. beim Leistungsbegünstigter

Beim Leistungsbegünstigter (Aktionär):

  • steuerbarer Vermögensertrag
  • Steuerneutrale Vermögensumschichtung

Bei der empfangende Tochtergesellschaft:

  • erfolgsneutraler Vorgang
  • Unechter Sanierungsertrag
  • Sanirungsmassnahmen können steuerwirksam nachgeholt werden
  • keine Verr. ST. 
  • Keine EA

Steuerfolgen  Zuschüsse von nahestehenden Privatpersonen bei der sanierte Gesellschaft

Gewinnsteuer: erfolgsneutraler Vorgang, unechter Sanierungsertrag

EA: Keine, ausser bei Umgehung

Verr. St. : keine

Steuerfolgen Zuschüsse von Nahestehenden beim Anteilsinhaber

PV: Schenkung und anschliessende Kapitaleinlage

Wie werden Forderungsverzichte abgegrenzt?

  1. durch Anteilsinhaber
  2. durch unabhängige Dritte
  3. gegen Ausgabe von Besserungsscheinen
  4. gegen Ausgabe von Genussscheinen
  5. durh Schwestergesellschaften

Steuerfolgen def. Forderungsverzicht von Anteilsinhaber bei der sanierte Gesellschaft

Gewinnsteuer: erfolgswirksame echte Sanierungsertrag, zeitlich unbeschränkte verrechenbare Sanierungsleistung

ausser wenn das Gesellschafterdarlehen steuerlich als Verd. EK behandelt wurde oder das DL erstmals oder zusätzlich aufgrund schlechten Geschäftsganges gewährt wurde und von Dritten unter den gleichen Umständen nicht gewährt worden wäre. Dann gillt es als unechte Sanierungsertrag

Verlustvortrag ist beschränkt

EA: Geschuldet, Freibetrag oder Erlass

Verr. ST. keine 

Was versteht man unter Besserungs- und Sanierungsgenussscheinen

Besserungsgenusscheinen:

  • Definitiver Forderungsverzicht
  • Wiederaufleben der Forderung im Fall einer Verbesserung der Vermögenslage
  • Vertraglich festgelegt
  • Gläubiger an an der sanierende Gesellschaft nicht beteiligt sein
Sanierungsgenusscheinen:
  • Definitiver Forderungsverzicht
  • Versprechen, im Falle einer Verbesserung der Vermögenslage einen Teil der Gewinne auszuschütten
  • Statutarische Grundlage OR Art. 65

Welche Steuerfolgen haben Forderungsverzichte von Antailsinhabern auf den Anteilsinhaber?

PV: 

  • Echte Sanierungsertrag nicht abzugsfähige private Infestition, 
  • unechte Sanierungsertrag sind steuerneutrale Kapitaleinlagen

GV: 

  • Echter Sanierungsertrag: Forderung kann Erfolgs und Steuerwirksam Wertberichtigung werden. Gestehungskosten JP werden dadurch nicht erhöht
  • Unechter San. Ertrag: aktivierungspflichtige Investition, allfällige WB, Gestehungskosten (JP) der Beteiligung sind zu erhöhen

Was muss beachtet werden wenn mehrere Anteilsinhaber an einer sanierungsbedürftigen Gesellschaft beteiligt sind

Alls sollten sich entsprechend der Beteiligungsquote an der Sanierung beteiligen. Falls nicht muss geprüft werden ob nicht ind. Zuwendungen vorliegen

Forderungsverzicht durch Drite

 

  1. Nahestehende Privatpersonen
  2. Nicht nahestehende Privatpersonen
  3. JP oder Pers. Unternehmungen die der sanierende Gesellschaft nicht nahestehe

  • Steuerfolgen Forderungsverzicht auf Stufe der sanierten Gesellschaft

Gewinnsteuer: 

  • Forderungsverzicht Nahestehenden, erfolgsneutral, unechter Sanierung 
  • Forderungsverzicht nicht nahestehenden Personen: erfolgswirksam, echter Sanierungsertrag, VV erstreckt
EA: 
  • Nahestehende Privatpersonen: Abgabeumgehung
  • Ansonsten nicht geschuldet
VST
  • Keine

Steuerfolgen Forderungsverzicht gegen Ausgabe von Besserungsscheine oder Genussscheine bei der sanierten Gesellschaft

Gewinnsteuer: echte Sanuierungserträge

Bei Wiederaufleben

  • Besserungsscheine: gesch. mässig begründeter Aufwand
  • Sanierungsgenusscheinen: kein gesch. mässig begründeter Aufwand

EA:

  • Besserungsscheine: keine
  • Sanierungsgenusscheinen: EA fällig, ausser als unentgeltlich qualifiziert

VST:

  • Besserungssscheine: als echte Sanierungserträge gelten, keinen steuerbaren Ertrag
  • Sanierunggenusscheine: Verr. St. 

 

Steuerfolgen auf Stufe Gläubiger für die Ausgabe von Besserrungsscheinen oder Genussscheinen

PV: 

  • Forderungsverzicht gegen Besserungs- oder Genussscheine nicht abzugsfähiger privater Kapitalverlust
  • Besserungsscheine: Rückzahlung ist steuerfrei, sofern der Forderungsverzicht als echter Sanierungsertrag behandelt
  • Sanierungsgenussscheine: steuerbaren Vermögensertrag 

GV

  • Forderungsverzicht kann erfolgswirksam WB werden
  • Besserungsscheine: Rückzlg. steuerbaren Kapitalgewinn, allerdings privilegierte Besteuerung
  • Sanierungsgutscheine: steuerbaren Bet. Ertrag, allenfalls Teilbesteuerung möglich (NP), Bet. Abzug möglich (JP)

Verr. St. 

  • Sanierungsgutscheine: Rückerstattung VST NP und JP möglich, falls Bedingungen eingehalten, ausl. Pers. nur bei DBA

Steuerfolgen bei Schwestergesellschaften auf Stufe sanierte Gesellschaft

Gewinnsteuer: 

Hält Drittvergleich stand/geschäftsmässig begründetJa/Nein?

  • Ja: echte Sanierungserträge, zeitlich unbeschränkte VV
  • Nein: unechte Sanierungsertrag: nicht steuerwirksam

Beteiligung im PV: Dreieckstheorie

Beteiligung im GV:

  • bei sanierende Gesellschaft als verd. EK  nicht erfolgswirksam (unecht),
  • VV gelten steuerlich als nicht erfolgt,
  • Einlagen in die übr. Res.

EA: keine

VST: Keine

 

Steuerfolgen einer Forderungsverzicht Schwestergesellschaft auf Stufe Anteilsinhaber

PV:

  • Echte Sanierung: keine steuerfolgen
  • Unechte Sanierung: GwL, wenn und soweit übr, Res. vernichtet wurden.(Dreieckstheorie)

GV:

  • echte Sanierung: hält Drittvergleich stand -> keine Steuerfolgen, event. WB Bet. leistende Tochter und erhöhung Gestehungskosten san. Gesellsch.
  • unechte Sanierung: verd. Gewinnausschüttung, verd. Kapitaleinlage an die zu sanierende Tochter, somit keinen steuerbaren Bet. Ertrag

EA: nicht betroffen

VST. nicht betroffen

 

Steuerfolgen Forderungsverzicht Schwestergesellschaft bei der leistende Schwestergesellschaft

Gewinnsteuer:

  • Hält Drittvergleich stand (echte): geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Hält Drittvergleich nicht stand: nicht geschäftsmässig begründet, erhöhung Gewinn -> GwL

EA: nicht betroffen

Vst: 

  • Drittvergleich hält stand: keine
  • Drittergleich nicht stand: GwL Verrst. wird auf Mutter überwälzt, Meldeverfahren möglich

Was versteht man unter eine Sanierungsfusion?

Wenn eine gesunde Gesellschaft eine sanierungsbedürftige Gesellschaft mittels Fusion übernimmt. 

Zulässig wenn Hälfte des Kapitals und ges. nicht mehr gedeckt oder Überschuldung

Was ist die Bedingung das eine sanierungsgesellschaft mit einer anderen Gesellschaft fusionieren kann?

Diese muss über genügend frei verwendbares EK im Umfang der Unterdeckung/Überschuldung verfügen. Oder GläubigerInnen im Rang hinter alle anderen GläubigerInnen zurücktreten.

Wann ist grundsätzlilch eine Sanierungsfusion Gewinnsteuerneutral möglich?

Gewinnsteuer:

  1. Steuerpflcht muss in der CH fortbestehen
  2. Gewinnsteuerwerte werden übernommen

 

Ist bei einer Tochterabsorption (Up-Stream-Merger) eine Verlustverdopplung hinzunehemn?

Ja,

  • auch wenn die Beteiligung vorgängig WB werden musste oder ein echter Fusionsverlust anfällt.
  • bei einer anschliessenden Absorption sind alle Abschr. , auch den aktivierten Sanierungszuschüssen geschäftl. begründet (keine Steuerumgehung) -> entsteht keine Fusionsverlust mehr
  • wird bei der Muttergesellschaft nicht abgeschrieben: echte Fusionsverlust

Was ist der Fusionsverlust

Die Differenz zwischen dem Aktivenüberschuss zu Buchwerten der übernommenden Gesellschaft und dem höheren Buchwert der untergegangenen Beteiligungsrechte bei der Muttergesellschaft, diese Differenz ist weder durch st. Res oder Goodwill gedeckt.

Wann kann der Übernahme von VV der sanierten Gesellschaft bei der übernehmende Gesellschaft verweigert werden?

  1. die absorbierte Gesellschaft befindet sich in einem liq. reifen Zustand
  2. keine betr. wirtsch. Gründen für eine Fusion vorliegen

Was passiert bei einer Sanierungsfusion unter Schwestergeesllschaften?

Die Reserven der gesunden Gesellschaft werden mit den Reserven der sanierungsbedürftigen Gesellschaft verrechnet. 

Étudier