Steuerrecht Sanierungen

Steuerrecht Sanierungen

Steuerrecht Sanierungen


H. G.
Diese Lernkarten behandeln steuerliche Aspekte von Unternehmenssanierungen, insbesondere Fusionen und Forderungsverzichte, sowie deren Auswirkungen auf Reserven, Anteilsinhaber und Steuerarten wie Verrechnungs- oder Gewinnsteuer. Sie erklären Voraussetzungen für Sanierungsfusionen, Steuerfolgen bei Tochter- oder Schwestergesellschaften und die Rolle von Kapitalerhöhungen oder Zuschüssen. Steuerpflichtige, Berater und Studierende profitieren von diesem Überblick, um Sanierungsmaßnahmen steuerlich korrekt zu planen und umzusetzen.
Karten
92
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
29.05.2025 / 09.05.2026

Lernkarten

Aus welchen Gründen kann ein Unternehen sanierungsbedürftig werden?

  1. Ungenügende Liquidität
  2. Ungenügende Rentaliblität
  3. Unterbilanz oder Überschuldung

Welche Sanierungsformen gibt es? (3)

Wirtschaftliche Sanierung

Handelsrechtliche Sanierung

Steuerrechtliche Sanierung

Was ist eine wirtschaftliche Sanierun?

Organisatorische und finanzielle Massnahmen zur Gesundung eines Unternehmens.

Was ist eine handelsrechtliche Sanierung?

Massnahmen die zum Ziel haben einen echten Unterbilanz bzw. Kapitalverlust odere Überschuldung zu beseitigen und dier Fortbestand der Gesellschaft sicherstellen.

Was ist eine Unterbilanz ohne Rechtsfolgen (unechte Unterbilanz)

Wenn offene oder stille Reserven vorhanden sind und diese die Verluste ausgleichen.

Was ist eine Unterbilanz mit gesetzlichen Folgen? Echte Unterbilanz

Wenn mindestens die Hälfte des Ak und der geestzlichen Reserven nicht mehr durch Aktiven gedeckt ist.

Welche Sanierungsmassnahmen können ergriffen werden um eine Unterbilanz mit gesetzlichen Folgen zu beseitigen?

  • die allg. Res. zur Verlustdeckung heranziehen
  • Grundstücke und Beteiligungen bis höchstens zum Verkehrswert aufwerten. Der Aufwertungsbetrag ist der ges. Gewinnreserve zu belasten und im Anhang offen zu legen.

Wann liegt eine Überschuldung vor?

Wenn der VV das EK übersteigt oder die Forderungen der Gläubiger nicht mehr durch die vorhandenen Aktiven gedeckt sind.

Welche zwingenden Rechtsfolgen werden bei einer Überschuldung ausgelöst?

  • VR muss unverzüglich einen Zwischenabschluss zu Fortführungswerten
  • Einen Zwischenabschluu zu Veräusserungswerten erstellen, ausser der Zwischenabschluss zu FF Werten zeigt keine Überschuldung
  • Zwischenabschluss muss geprüft werden
  • Falls beide Zwischenabschlüssen überschuldet das Gericht benachrichtigen, diese eröffnet den Konkurs

Was versteht man unter eine steuerrechtliche Sanierung?

Leistungen die zur Beseitigung oder Verminderung einer echten Unterbilanz vorgenommen werden.

Was ist eine Auffanggesellschaft?

Beteiligungsrechten die  Betrieben oder Teilbetrieben inl. Kap. Gesellschaften mit Kap. Verlust übernehmen im Sinne von OR Art. 725a. 

Diese sind bis zu 10 Million von den Emissionsabgaben ausgenommen, ansonsten ein Erlassgesuch.

Welche finanzielle Sanierungsmassnahmen gibt es? (3)

  1. Bilanzbereinigung
  2. Eigenkapitalbildende Massnahmen
  3. Spezialformen

Welche Bilanzbereinigungsmassnahmen gibt es?

  • Verlustverr. mit offenen Reserven
  • Aufl. St. Reserven
  • Kapitalherabsetzung

Welche eigenkapitalbildende Massnahmen gibt es?

  • Umwandlung FK in EK
  • Kapitalerhöhung
  • Aufw. Lieg. und Bet.
  • Zuschüsse à fonds perdu
  • Forderungsverzichte

Welche Spezialformen von finanz. Sanierungsmassnahmen gibt es?

Umwandlung Kurfr. FK in Lfr. FK

Rangrücktrittserklärungen

Sanierungsfusion

Sanierungen im Steuerrecht sind

  • Kapitalherabsetzung mit anschliessender Erhöhung des EK
  • à fonds perdu Zuschüsse
  • Forderungsverzichte

Wie werden Sanierungsmassnahmen buchhalterisch erfasst?

Über ein Sanierungskonto

Was ist ein Sanierungsertrag und welche Unterscheidung gibt es?

 

Buchgewinn der durch die Sanierungsmassnahmen entsteht:

  • echte Sanierungserträge (erfolgswirksam)
  • unechte Sanierungserträge (erfolgsunwirksam)

Wann gelten Sanierungserträge aus Verlustausbuchungen, Abschreibungen und Rückstellungen zu Lasten des Forderungsverzichts der Anteilsinhaber als unecht?

  • Wenn und soweit Gesellschafterdarlehen vor der Sanierung steuerlich als verd. EK behandelt wurden
  • Wenn Gesellschafterdarlehen die erstals oder zus. gewährt wurden wegen schlechten Geschäftsganges und von unabh. Dritten unter gleichen Umständen nciht gewährt worden wären.

Was sind Kapitaleinlagen die direkt in das EK der Gesellschaft eingelegt werden?

KER

Was giltet nich als KER in Bezug auf Sanierungen?

Forderungsverzichte und direkte Kapitaleinlagen der Anteilsinhaber die während der Sanierung handelsrechtlich erfolgswirksam über die ER oder das Sanierungskonto gebucht wurden.

Was ist bei einer Vorteilszuwendung zwischen Schwestergesellschaften?

Die Anteilsinhaber erhalten wirtschaftlich betrachtet einen geldwerten Vorteil vond er leistenden Gesellschaft die in der empfangende Gesellschaft eingebracht wird. Diee qualifizieren jeoch nicht als KER, da diese nicht direkt vom Anteilsinhaber geleistet wurden. Der überragende Mehrwert kann bei der übernehmende Gesellschaft nur als Aufwertung ausgewiesen werden.

Was versteht man unter echten Sanierungserträgen?

Sind steuerlich erfolgswirksam. Alle zu Lasten echten Sanierungsertrags vorgenommenen Verlustausbuchung Abschreiungen etc. gelten als steuerlich vorgenomen. 

Was gillt betzüglich Verlustverrechnung bei Sanierlungsleistungen?

Sanierungsleistungen können unbeschränkt mir Verlusten verrechnet werden. Aufwertungsgewinne hingegen gelten die zeitlich beschränkte Verlustverr.

Was sind SanierungsRS und Sanierungsreserven?

SanierungsRS werden mit der Sanierung gebildet. Werden aus echtem Sanierungsertrag gebildet und gelten als FK . Auflösung ist steuerlich erfolgswirksam.

Sanierungsreserve werden mit der Sanierung gebildet zu Lasten unechten Sanierungsertrags eine RS gebildet. Auflösung ist steuerlich erfolgsneutral da EK.

Was sagt Art. 28 DBG Abs. 3 bezüglich bezüglich abgeschriebene Aktiven die zum Ausgleich von Verlusten aufgewertet wurden?

Verlustverrechnung darf nur vorgenommen werden, wenn die Aufwertungen handelsrechtlich zulässig waren und die Verluste im Zeitpunkt der Abschr. nach Art. 31 DBG Art. 1 verrechenbar gewesen wären.

Wann sieht das DBG gemäss Art. 31 Abs. 2 eine zeitliche unbeschränkte Verlustverrechnung vor?

Wenn Leistungen Dritter, zum Ausgleich einer Unterbilanzmit Verlusten verrechnet werden können, die in früheren Geschäftsjahren entstanden sind und nicht verrechnet werden konnte. 

Wann sind die Begründung / Erhöhung von Beteiligungsrechten bei Auffanggesellschaften von der Emissionsabgabe befreit?

  1. die übertragende Gesellschaft muss ein Kapitalverlust gemäss OR 725a Abs. 1 Bst. J aufweisen
  2. Es muss ein (Teil)Betrieb vorliegen
  3. Das derjenige Teil des neu geshaffenen Kapitals nicht die kriterien gemäss verd. EK übersteigt.

Wann sind Sanierungen von der Emissionsabgabe befreit?

  1. es muss eine offene oder stille Sanierung vorliegen
  2. die Verluste müssen ganz oder teilweise beseitigt werden. 
  3. 10 Millionen dürfen die Leistungen nicht übersteigen.Allenfalls Gesuch um Erlass, falls höher

Was ist eine offene Sanierung?

Herabsetzungen des Grundkapitals mit anschliessernder Kapitalerhöhung (oder umgekehrt)

Was ist eine stille Sanierung

Zuschüsse im Sind von Art. 5 Abs. 2a StG die zur Deckung von Verlüsten führen.

Welche VStG Bestimmungen sind massgebend für eine Sanierung?

Gemäss VStG Art. 5 Abs. 1a in Verbindung mit Ar.t. 61 DBG sind Gewinne und Reseren die auf eine übernehmede Gesellschaft übergehen von der Verrechnungssteuer asgenommen sind, sofern das Substrat erhalten bleibt. Ansonsten ist auf die untergehenden Reserven Verr. St. abzuliefern. Durch Meldung möglich. 

Welche Sanierungsmassnahmen gibt es bei Kapitalgesellschaften?

  1. Auflösung offener Reserven
  2. Auflösung stiller Reserven
  3. kapitalerhöhung
  4. kapitalherabsetzung mit anschliessender Kap Erh.
  5. Umwandlung FK in EK
  6. Aufwertung von Lieg. und Beteiligungen
  7. Rangrücktrittserklärungen
  8. à fonds perdu Zuschüsse
  9. Forderungsverzichte
  10. Sanierungsfusion

Steuerfolgen Auflösung offener Reserven bei der sanierte Gesellschaft

Gewinnsteuer: keine da erflgsneutral

Emissionsabgabe: Keine

Verrechnungssteuer: Keine

Steuerfolgen Aufl. offener Reserven beim Anteilsinhaber

PV: Keine

GV: Erfolgsneutraler Vorgang keine Steuerfolgen

Keine EA

Keine Verr. St. 

Steuerfolgen Auflösung stille Reserven bei der sanierten Gesellschaft

Gewinnsteuer: steuerlich erfolgswirksamer Vorgang. Kann mit dem Verlustvortrag verrechnet werden. 

Emissionsabgabe: Keine

Verr. St. Keine

Steuerfolgen Aufösung St. Res beim Anteilsinhaber

PV: Keine

GV: Steuerbar, da erfolgwirksamer Vorgang

Keine EA

Keine Verr. St. 

Steuerfolgen Kap. Erhöhung bei der sanierten Gesellschaft

Gewinnsteuer: Bar- Sacheinlage liberiertes Kapital beseitigt Verlust nicht, erfolgsneutraler Vorgang. (Kapitaleinlageprinzip)

Emissionsabgabe: Unterliegen EA 1%, mind. vom Nennwert, Freibetrag 1. Mio. Ebenfalls bei einer Übernahme eines (Teil)Betriebs.

Verrst.: idR keine ausser Lieberierung aus übrigen Reserven (Gratisaktien), KER keine Verr. ST. 

 

 

Steuerfolge  Kapitalerhöhung für den Anteilsinhaber

PV: Keine Einkommenssteuer, ausser bei Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen zu Lasten der übrigen Reserven unterliegen der DBSt, zulasten KER nicht

Keine EA, keine Verrst.

GV: Kapitaleinlage (Nennwertzuwachs) ist zu aktivieren. Allenfalls eine WB vornehemn. Gestehungskosten erhöhen sich.

EA auf kapitaleinlage

Keine Verr. steuerfolgen

Steuerfolgen Kapitalherabsetzung mit anschliessender Kap Erhöhung bei der sanierten GEsellschaft

Gewinnsteuer: einen unechten Sanierungsertrag. Sofern vom Gesellschafter geleistet gillt das Kapitaleinlageprinzip, keine Steuern

Emmisionsabgabe: Wenn stille Sanierung, Verluste beseitigt werden Freibetrag von 10Mio, Erlass möglch

Verr. St. Keine

 

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