Lagerung von gefährlichen Stoffen (Modul C)

Explosion Protection Manager CFPA-E - Modul C

Explosion Protection Manager CFPA-E - Modul C


Y. F.
Diese Lernkarten behandeln die Lagerung gefährlicher Stoffe und deren regulatorische Anforderungen. Sie decken Themen wie Mengengrenzen für Löschwasser-Rückhaltung, Gewässerschutzgesetze, und spezifische Lagerklassen ab, einschließlich der Lagerung von ätzenden, giftigen und brennbaren Stoffen. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Fachleute in der Chemie und im Gefahrgutmanagement, da sie detaillierte Informationen über die sichere Lagerung und Handhabung gefährlicher Stoffe bereitstellen.
Cartes-fiches
46
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2
Langue
Allemand
Catégorie
Chimie
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
20.03.2025 / 13.12.2025

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Welche Massnahmen sind bei bestehenden Bauten im Bereich von Güterumschlagplätzen umzustzen?

  • Der Güterumschlagplatz muss nach Möglichkeit überdacht und abflusslos sein. Der Umschlag kann auch in einer abflusslosen Halle erfolgen.
  • Falls keine Überdachung möglich ist, muss der Güterumschlagplatz möglichst klein sein und die Platzentwässerung muss an die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation angeschlossen werden. Dieser muss von den übrigen Verkehrsflächen getrennt entwässert werden.
  • Der Güterumschlagplatz muss mit einem dichten Belag befestigt sein, so dass auslaufende Flüssigkeiten nicht in den Untergrund gelangen können. 
  • Der Güterumschlagplatz muss über ein Rückhaltevolumen verfügen, in welchem die auslaufende Flüssigkeit aufgefangen wird.
  • Dichtkissen und Kanalabsperrorgane gehören zu den kostengünstigen Absicherungsmassnahmen, sind aber nur in wenigen Fällen geeignet.

Welche organisatorischen Massnahmen müssen auf Güterumschlagsplätzen getroffen werden?

Absicherungsmassnahmen prüfen und unterhalten!

  • genügend einsatzbereites Bindemittel vorhanden
  • Güterumschlagplatz festgelegt und bezeichnet ist
  • Rückhaltevorrichtungen müssen regelmässig geprüft und gewartet werden
  • Abflusslose Schächte und Auffangbehälter sowie Pumpensümpfe müssen regelmässig kontrolliert und nötigenfalls entleert werden
  • Absperrschieber müssen regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft und gewartet werden. 

Personal schulen!

  • Arbeitsvorschriften, Vorsichtsmassnahmen und Verhalten bei Zwischenfällen
  • Der Güterumschlag darf nur unter der Aufsicht von geschultem Betriebspersonal durchgeführt werden

Was ist das Schutzziel der Löschwasser-Rückhaltung?

Es geht darum, dass durch Löschwasser keine Gewässerverschmutzungen verursacht werden!

Was besagt das Gewässerschutzgesetz?

Grundsatz
Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
Bei Lageranlagen und Umschlagplätzen müssen Flüssigkeitsverluste verhindert, sowie auslaufende Flüssigkeiten leicht erkannt und zurückgehalten werden können.

Gilt für ALLE!

Ab welchen allgemeinen Mengengrenzen ist eine Löschwasser-Rückhaltung vorzusehen? (mit WGK)

Stoffe & Zubereitungen mit WGK (Wassergefährdungsklassen)

WGK3 500 kg
WGK2 5'000kg
WGK1 50'000kg

awg (allgemein wassergefährdend): Mengenrenzen mit Behörden klären!
nwg (nicht wassergefährdend): keine Mengengrenzen

stark wassergefährdend: 50kg (z. B. bestimmte Pestizide)

Ab welchen allgemeinen Mengengrenzen ist eine Löschwasser-Rückhaltung vorzusehen? (ohne WGK)

Mengengrenzen für Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände ohne WGK

Holz
inprägniert: 50'000kg
Möbel, Spannplatten: 500'000kg
Naturbelassenes Holz: keine Mengengrenzen

Lebensmittel
Zucker, Sirup, Stärke, Proteine, Öle, Fette: 50’000 kg
Fachmärkte/Einkaufszentren: Bei Verkaufsflächen ≥ 5’000 m2
Flüssige, zuckerhaltige Lebensmittel (z. B. Süssgetränke) und fetthaltige Flüssigkeiten (z. B. Milch): keine Mengengrenzen

Kunststoffe, Pneus und Bitumen
Kunststoffe mit Halogenen, Stickstoff, Schwefel oder aromatischen Verbindungen (PVC, PA, PS, PUR, EPS, Nitril-Kautschuk, Gummi/Latex/Pneu u. a.) sowie Bitumen: 50’000 kg
Aliphatische Kunststoffe, ausschliesslich aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff bestehend (PC, PE, PP u. a.) sowie PET: 500’000 kg

Abfälle
Altholz/Altpneu/Bausperrgut: 50’000 kg
Hauskehricht/Altpapier: 500’000 kg
Bauschutt: keine Mengengrenzen
Sonderabfälle: Mengengrenze entsprechend der WGK ihrer Inhalts- oder Ausgangsstoffe