13 Px Nomen 3 1. Teil
EleGStVNIVPlangenehmigungNormen
EleGStVNIVPlangenehmigungNormen
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NIV 734.27 Art 3
Was gilt als anerkannte Regel der Technik?
IEC und CENELEC
Schweizer Normen
SN 411 000
Bestehen keine spezifischen technischen Normen, so sind sinngemäss anwendbare Normen oder allfällige technische Weisungen zu berücksichtigen
NIV 734.27 Art 3
Muss beim Installieren auf bereits vorhandene Installationen Rücksicht genommen werden?
StV Art. 1 Abs 2 ; NIV Art 3
NIV Art. 4 Ziffer 1
Elektrische Installationen müssen, soweit dies ohne aussergewöhnlichen Aufwand möglich ist, so erstellt, geändert und in Stand gehalten werden, dass sie den bestimmungsgemässen Gebrauch von anderen elektrischen Installationen, elektrischen Erzeugnissen und Schwachstrominstallationen nicht in unzumutbarer Weise stören.
NIV 734.27 Art 4
Was ist bezüglich Installationen und Störungen zu beachten? Wie ist eine störungsgefährdete Installation auszuführen?
NIV Art. 4
- Elektrische Anlagen dürfen keine anderen Anlagen oder Einrichtungen in erheblichem Ausmaß negativ beeinflussen oder stören. Ebenso dürfen sie selbst nicht von anderen gestört werden.
- Zumutbare Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Störeinflüsse so weit wie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar zu vermeiden.
- Störungsgefährdete Installationen sind so auszuführen, dass sie Störeinflüsse durch technische Maßnahmen wie Abschirmung oder Filterung minimieren.
NIV 734.27 Art 5
Welche Pflichten hat ein Eigentümer einer elektrischen Installation?
NIV 734.27 Art 5
Grundlegende Anforderungen einhalten:
- Der Eigentümer muss die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit gemäß Art. 3 und die Anforderungen zur Vermeidung von Störungen gemäß Art. 4 der NIV einhalten.
Dokumentation aufbewahren:
- Der Eigentümer ist verpflichtet, wichtige Unterlagen wie:
- Sicherheitsnachweise (SiNa),
- Mess- und Prüfprotokolle
sorgfältig aufzubewahren.
Regelmäßige Kontrollen:
- Der Eigentümer ist verpflichtet, die Installation regelmäßig entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollintervallen durch eine Fachperson überprüfen zu lassen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sicherzustellen.
Mängelbehebung:
- Festgestellte Mängel an der elektrischen Installation müssen durch den Eigentümer umgehend behoben werden, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.
NIV 734.27 Art 5
Wie lange muss ein Eigentümer die technischen Unterlagen seiner Installation aufbewahren?
Während mindestens einer Kontrollperiode SINA
Technische Unterlagen (Pläne, Schemas…) immer
NIV 734.27 Art 5
Hat der Mieter gegenüber der elektrischen Installation Verpflichtungen?
Wer eine elektrische Installation, die im Eigentum eines Dritten steht, unmittelbar betreibt und nutzt, muss festgestellte Mängel dem Eigentümer melden.
NIV 734.27 Art 6
Wer braucht grundsätzlich eine Installationsbewilligung?
NV Art. 6 Bewilligungspflicht:
- Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand hält und
- wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand hält,
braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI).
NIV 734.27 Art 7
Wann erhält eine natürliche Person eine allgemeine Installationsbewilligung?
NIV Art. 7 Allg. Installationsbewillugung
Natürliche Personen, die in eigener Verantwortung Installationsarbeiten ausführen, erhalten die allgemeine Installationsbewilligung, wenn:
- sie fachkundig sind;
- ihr Ausbildungsstand dem neuesten Stand der Technik entspricht und ihre Weiterbildung gewährleistet ist; und
- sie Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.
NIV 734.27 Art 8
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um Fachkundig zu werden?
- Bestenden Prüfung beim ESTi (Meisterprüfung)
- NIV nach Art 8: EI- EFZ mit 3 Jahren Berufspraxis höhere Fachprüfung und Bestanden Praxisprüfung
NIV 734.27 Art 9
Was muss ein Betrieb erfüllen, um eine allgemeine Installationsbewilligung zu erhalten?
NIV Art 9
- Fachkundiger Leiter (Installationsbewilligung)
- Ständige Weiterbildungen und inst. Nach anerkannten Regeln der Technik
- Einhaltung aktueller Vorschriften und Verordnungen
NIV 734.27 Art 9
Braucht eine Zweigniederlassung eine eigene Installationsbewilligung?
Nein. Keine neue allgemeine Installationsbewilligung.
Jedoch benötigen sie einen Fachkundigen Leiter
- 40%
- In Betrieb eingegliedert
- Nur 2 Betriebe
NIV 734.27 Art 9
Kann man einen fachkundigen Leiter im Teilzeitverhältnis beschäftigen, um so die allgemeine Installationsbewilligung zu erhalten?
- Ja. Mindestens 40%
- In die Betriebsstruktur eingebettet
- Maximal bei 2 betrieben tätig
NIV 734.27 Art 10
Wie viele Mitarbeiter darf ein fachkundiger Leiter beaufsichtigen?
- 20 Mitarbeiter:
- Projektleieter +10
- Max 3 Projektleiter
NIV 734.27 Art 10
An wen dürfen Ausführung von Installationsarbeiten beauftragt werden?
Betriebe dürfen die Ausführung von Installationsarbeiten nur Betriebsangehörigen übertragen:
- «Elektroinstallateur EFZ»
- «Montage-Elektriker EFZ» (mit Messkurs in Ausbildung)
NIV 734.27 Art 10
Wer darf elektrische Installationen erstmalig in Betrieb nehmen?
EFZ ME und EI
Die Schlusskontrolle muss mit einer Fachperson mit mindestes eine Kontrollgenehmigung haben.
NIV 734.27 Art 10
Wie viele Lehrlinge oder Hilfsarbeiter darf ein Elektromonteur beaufsichtigen?
5 Lehrlinge oder Hilfsarbeiter. Unter Anleitung von Fachkundigen Personen
NIV 734.27 Art 10
Muss der fachkundige Leiter die Installationsarbeiten kontrollieren?
NIV Art 10
Die fachkundigen Personen und die kontrollberechtigten Personen nach Artikel 10 Absatz 2 sorgen dafür, dass die Installationsarbeiten gemäss Artikel 24 kontrolliert werden.
NIV: 24
Baubegleitende Erstprüfung
Schlusskontrolle durchführen
SiNa festhalten
NIV 734.27 Art 11
Wann wird vorübergehend eine Ersatzbewilligung erteilt?
Fällt der Fachkundige Leiter einer Firma aus. Kann man eine Ersatzbewilligung beim ESTI beantragen.
6 Mt Max 12mt
Voraussetzung:
Projektleiter mit Kontrollbewilligung:
Inhaber trägt die Kosten
NIV 734.27 Art 11
Wie lange ist eine Ersatzbewilligung gültig?
- NIV Art 11: Ersatzbewilligung
- 6 Monate; 1x verlängerbar auf 12 Monate
NIV Art 12: klärt die möglichen eingeschränkten Bewilligungen
- NIV Art 13: Arbeiten an Betriebseigenen Installationen:
- NIV Art 14: Installationsarbeiten an besondere Anlagen (PV, Lift)
- NIV Art 15: Anschlussbewilligung ( z. B Küchenbauer für den Anschluss seiner Küchengeräte)
NIV 734.27 Art 13 Betriebselektriker
Wer erfüllt die Voraussetzung als Betriebselektriker?
- 3 Jahre Berufserfahrung als EI oder Verwandt (5J)
- Bestandene Prüfung
Unterhaltsarbeiten bei Störungen
Arbeiten hinter einem Bezügerüberströmunterbrecher
Arbeiten hinter einem Verbraucherüberstromunterbrecher
Arbeiten ab dem Anschlussüberstromunterbrecher bei:
- NIN: 7.4 Baustellen
- NIN: 7.40 Jahrmärkten
NIV 734.27 Art 13 Betriebselektriker
Für was muss der Inhaber der Bewilligung sorgen?
a: die Ausbildung der in der Bewilligung aufgeführten Betriebsangehörigen dem neuesten Stand der Technik entspricht;
b: die Personen nach Buchstabe a die erforderliche Weiterbildung absolvieren; und
c: die berufsbegleitende fachliche Betreuung der Personen nach Buchstabe a durch eine akkreditierte Inspektionsstelle ununterbrochen gewährleistet ist.
NIV 734.27 Art 14 Besondere Arbeiten
Zu welchen Installationsarbeiten berechtigt die Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen?
Zu Installationen zu welchen es spezifische Anlagekenntnisse erfordert. Z.B Lift Anlagen, PV, Alarmanlagen, Leuchtschriften, Schiffe.)
NIV 734.27 Art 16 ohne Installationsbewilligung
Wer darf ohne Installationsbewilligung installieren?
Folgende Personen benötigen keine Installationsbewilligung für Installationsarbeiten in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen:
- fachkundige Personen nach Artikel 8;
- kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 Absatz 1;
- Elektroinstallateure EFZ;
- Montage-Elektriker EFZ, die befähigt sind, die Erstprüfung durchzuführen.
Keine Installationsbewilligung benötigen Personen, die:
Hinter einpoligem RCD-30mA. Lampen und Schalter.
NIV 734.27 Art 16 ohne Installationsbewilligung
Müssen Installationen, die ohne Installationsbewilligung installiert wurden, durch eine andere Person kontrolliert werden?
Elektrische Installationen nach Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a müssen vom Inhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert werden. Die kontrollierende Person muss dem Eigentümer den Sicherheitsnachweis übergeben.
NIV 734.27 Art 17 allgemeine Installationsbewilligung
Was legt die allgemeine Installationsbewilligung fest?
Der Betrieb muss gemeldet sein mind. 450.-
den Bewilligungsinhaber;
den fachkundigen Leiter und dessen Beschäftigungsgrad sowie die kontrollberechtigten Personen nach Artikel 10 Absatz 2; und
die weiteren fachkundigen Personen, die der Betrieb zur Unterschrift gegenüber den Netzbetreiberinnen ermächtigt hat
NIV 734.27 Art 17 allgemeine Installationsbewilligung
Wie lange ist eine Installationsbewilligung gültig?
Eine Installationsbewilligung ist unbefristet gültig.
NIV 734.27 Art 18 Gültigkeit
Gilt die Installationsbewilligung in der ganzen Schweiz?
Ja.
NIV 734.27 Art 17 allgemeine Installationsbewilligung
Kann eine Installationsbewilligung widerrufen werden?
Ja. Wenn:
die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt sind;
der Bewilligungsinhaber oder sein Personal trotz Mahnung in schwerwiegender Weise gegen diese Verordnung verstösst.
NIV 734.27 Art.22 Arbeitssicherheit
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit an einer unter Spannung stehender Installation gearbeitet werden darf?
- Immer zu zweit (1. Verantwortlich)
- Nur mit EFZ
- Entsprechende Schulung AUS2
- Entsprechende Arbeitsmethode (Abstand, isoliertes Werkzeug, auf Potential)
- PSA
NIV 734.27 Art.23 Meldepflicht
Wann muss bei allgemeinen Installationsbewilligungen keine Installationsanzeige eingereicht werden?
NIV Art. 23 Meldepflicht
Ziffer 2 Das Inspektorat kann Ausnahmen von der Meldepflicht gewähren oder anordnen. Ausnahmen siehe ESTI-Weisung Nr.221 Ziffer 3
NIV 734.27 Art.23 Meldepflicht
Wer hat eine Installationsanzeige einzureichen?
Die IA wird durch den Fachkundigen Leiter mit der IB beim VNB eingereicht.
Siehe Details ESTI Weisung 221
NIV 734.27 Art.24 Erstprüfung
Wann muss eine Erstprüfung durchgeführt werden? Muss eine Erstprüfung protokolliert werden?
Vor Inbetriebnahme einer Anlage oder Teilen davon ist eine Baubegleitende Erstprüfung durchzuführen und zu dokumentieren. (Mess- und Prüfprotokoll)
NIV 734.27 Art.24 Erstprüfung
Wer darf eine betriebsinterne Schlusskontrolle durchführen?
Personen mit einer I, oder K Nummer.
Gilt nur für Arbeiten an Gebäuden mit 20-jähriger Kontrollperiode- Ak extern
NIV 734.27 Art.24 Erstprüfung
Ein Elektrounternehmen führte eine Schlusskontrolle in einem EFH durch. Was hat dieser nun auszustellen?
Mess- und Prüfprotokoll
SiNa an Eigentümer /(Netzbetreiber)
Fertigstellungsanzeige
NIV 734.27 Art.25 Meldepflicht
Muss ein Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung eine Installationsanzeige einreichen?
Installationsarbeiten im Rahmen von eingeschränkten Installationsbewilligungen müssen vor der Ausführung der Netzbetreiberin, mit deren Niederspannungsverteilnetz die Installation verbunden ist, gemeldet werden
NIV 734.27 Art.25 Meldepflicht
Muss ein Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung eine Schlusskontrolle durchführen?
Die in der eingeschränkten Bewilligung aufgeführten Personen führen eine Erstprüfung oder eine Kontrolle der ausgeführten Arbeiten durch und erstellen davon ein Protokoll. Sie unterzeichnen es und bewahren es zuhanden der Kontrollorgane auf.