NIN 2025 Kapitel 4 - 4.6

NIN 2025 Kapitel 4

NIN 2025 Kapitel 4


D. M.
Diese Lernkarten behandeln Schutzmassnahmen und Anforderungen in der Elektrotechnik, insbesondere für Fachkräfte. Sie decken Themen wie Basisschutz, Fehlerschutz, Isolierung, Schutz durch Kleinspannung und spezifische Schutzmassnahmen für verschiedene Stromkreise ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Elektrotechniker und Fachkräfte, die sich mit der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel befassen, um die Einhaltung von Normen und Vorschriften zu gewährleisten.
Flashcards
41
Students
9
Language
German
Level
Other
Created / Updated
30.11.2024 / 27.01.2026

Flashcards

4.1 Schutz gegen elektrischen Schlag

.2 Aus welchen Bestandteilen muss eine Schutzmaßnahme bestehen?

  • einer geeigneten Kombination von zwei unabhängigen Schutzvorkehrungen, nämlich einer Basisschutzvorkehrung (Schutz gegen direktes Berühren) und einer Fehlerschutzvorkehrung (Schutz bei indirektem Berühren), oder
  • einer verstärkten Schutzvorkehrung, die den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) bewirkt (verstärkte oder doppelte Isolierung).

4.1.0.3 Allgemeine Anforderungen

.2

Welche 4 geeigneten Kombinationen von Basis- und Fehlerschutzvorkehrungen führen zu allgemein anwendbaren und gleichwertigen Schutzmaßnahmen für den Personenschutz?

Automatische Abschaltung der Stromversorgung (4.1.1)
Diese Schutzmaßnahme umfasst als Basisschutz die Basisisolierung sowie Abdeckungen oder Umhüllungen. Fehlerschutz wird durch Schutzeinrichtungen gewährleistet, die die Stromversorgung innerhalb vorgegebener Zeiten abschalten. Die Schutzeinrichtungen müssen mit dem Erdungssystem (TN, TT, IT) abgestimmt sein. Zudem sind Schutzleitererdung und ein Schutzpotenzialausgleich (SPA) gemäß 4.1.1.3.2 erforderlich. Für Funktionskleinspannung FELV gilt diese Maßnahme, wenn Spannungen ≤ 50 V AC oder ≤ 120 V DC bleiben und die Abschaltung im Fehlerfall sichergestellt ist.

Doppelte oder verstärkte Isolierung (4.1.2)
Diese Maßnahme kombiniert Basisschutz durch Isolierung aktiver Teile mit einer zusätzlichen Isolierung als Fehlerschutz. Alternativ kann verstärkte Isolierung verwendet werden, die beide Funktionen erfüllt. Diese Schutzmaßnahme ist nur für Anlagenteile oder Stromkreise unter kontinuierlicher Überwachung geeignet.

Schutztrennung (4.1.3)
Die Schutzmaßnahme nutzt als Basisschutz Basisisolierung sowie Abdeckungen oder Umhüllungen, wie bei der automatischen Abschaltung. Fehlerschutz erfolgt durch Stromquellen mit einfacher elektrischer Trennung und erdfreien Stromkreisen. Diese Maßnahme ist allgemein nur für einzelne Verbrauchsmittel zulässig. Für mehrere Verbrauchsmittel müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Kleinspannung SELV oder PELV (4.1.4)
Diese Schutzmaßnahme erfordert keine separaten Anforderungen für Basis- und Fehlerschutz. Sie ist anwendbar bei Bemessungsspannungen ≤ 50 V AC oder ≤ 120 V DC. Der Stromkreis muss von einer SELV- oder PELV-Stromquelle versorgt werden, wobei besondere Anforderungen an diese Stromkreise erfüllt sein müssen.

4.1.1.1 Schutzmassnahme: Automatische Abschaltung der Stromversorgung

Was versteht man unter dem Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung, und welche Anforderungen sind damit verbunden?

  • der Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) vorgesehen ist durch eine Basisisolierung der aktiven Teile oder durch Abdeckung oder Umhüllungen gemäss   4.1.A  und
  • der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) vorgesehen ist durch Schutz-Potenzialausgleich über die Haupterdungsschiene und automatische Abschaltung im Fehlerfall, gemäss   4.1.1.3 bis   4.1.1.6 .

4.1.1.3.1.2 Schutz-Potenzialausgleich (Hauptpotenzialausgleich)

Welche metallischen Teile in einem Gebäude müssen durch Schutzleiter mit der Haupterdungsklemme verbunden werden, um gefährliche Potentialdifferenzen zu vermeiden?

  • metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z.B. Gas, Wasser,
  • fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar,
  • metallene Zentralheizungs- und Klimasysteme,
  • metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton (Bewehrungsstähle), soweit dies möglich und sicherheitsrelevant ist.

4.1.1.3.2 Automatische Abschaltung im Fehlerfall

Zwischen welchen Punkten kann ein Fehler vernachlässigbarer Impedanz auftreten, der eine automatische Abschaltung der Stromversorgung gemäß den geforderten Abschaltzeiten erfordert?

  • einem Körper oder
  • einem Schutzleiter des Stromkreises oder
  • einem Schutzleiter eines Betriebsmittels.

4.1.1.3.2 .2

Die in   4.1.1 Tabelle 1 angegebene maximale Abschaltzeiten muss angewendet werden für:

  • 63 A mit einer oder mehreren Steckdosen
  • 32 A, die ausschliesslich fest angeschlossene elektrische Verbrauchsmittel versorgen.

4.1.1.3.2 .3

Welche Abschaltzeit ist im TN-System für Verteilungsstromkreise und Stromkreise, die nicht unter die Festlegungen von 4.1.1.3.2 Abs. 2 fallen, zulässig?

.3
Im System TN ist eine Abschaltzeit ≤ 5 s für Verteilungsstromkreise und für nicht unter die Festlegungen von   4.1.1.3.2 Abs. 2 fallenden Stromkreise erlaubt.

4.1.1.3.2 .4

Welche Abschaltzeit ist im System TT für Verteilungsstromkreise und für Stromkreise, die nicht unter die Festlegungen von Abschnitt 4.1.1.3.2 Abs. 2 fallen, zulässig?

.4
Im System TT ist eine Abschaltzeit ≤ 1 s für Verteilungsstromkreise und für nicht unter die Festlegungen von   4.1.1.3.2 Abs. 2 fallenden Stromkreise erlaubt.

4.1.1.3.3 .1 Zusätzlicher Schutz

Welche Anforderung gilt für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom ≤ 32 A in Wechselspannungssystemen, die zur freizügigen Verwendung bestimmt sind?

Es muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach Abschnitt 4.1.5.1 angewendet werden.

4.1.1.3.3 .1 Zusätzlicher Schutz

Was versteht man unter freizügig verwendbaren Steckvorrichtungen?

Freizügig verwendbare Steckvorrichtungen sind solche, die frei zugänglich sind und deren Steckerbild den Anschluss von Verbrauchsmitteln ermöglicht.

 

  • es wird ein Steckerbild verwendet, welches die freizügige Verwendung ausschliesst oder
  • die Steckdose ist nicht frei zugänglich – der Personenkreis, welcher Zugang hat, ist eingeschränkt und die Personen, welche über den Zugang verfügen, sind entsprechend instruiert.

«Freizügig verwendbar» bezieht sich demzufolge nicht primär auf die Möglichkeit, ob eine Steckdose spontan von irgendeiner Person benutzt werden kann.

4.1.1 Steckdsoen mit hohen Anforderungen

An Steckdosen, welche über USV-Anlagen gespeist werden, stellt der Anlagebesitzer sehr hohe Anforderungen bezüglich Versorgungssicherheit. Über USV-Anlagen gespeiste Steckdosen sind oft farbig (orange) gekennzeichnet oder es wird mit Aufschriften auf die USV-Versorgung hingewiesen.

Welche Anforderungen gelten für Steckdosen, die über eine USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) gespeist werden?

 

Steckdosen, die über eine USV gespeist werden, dürfen nicht über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen automatisch abgeschaltet werden.

4.1.1.3.4 Zusätzliche Anforderungen für Leuchtenstromkreise in TN- und TT-Systemen

Welche Anforderungen gelten für Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Wohnungen und Einfamilienhäusern?

 

In Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA für Endstromkreise für Wechselstrom (AC), die Leuchten enthalten, vorgesehen werden.

4.1.1

Was wird in der Tabelle 2 der Norm 4.1.1 bezüglich der Auswahl der Schutzeinrichtungen bei der Anwendung der Schutzmaßnahme "Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung" in Systemen TN und TT bei 230/400 V AC behandelt?

Legende

1) : Die Werte für ta beziehen sich auf die Festlegungen in den relevanten Produktnormen

RA  : Summe der Widerstände in W des Erders und des Schutzleiters der Körper

IΔn : Der Bemessungsdifferenzstrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

4.1.1.4

.5
Welche Schutzeinrichtungen dürfen im System TN für den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) verwendet werden?

  • Überstrom-Schutzeinrichtungen;
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).

4.1.1.5

Was ist bei bestehenden Systemen TN-C zu beachten, wenn Steckdosen mit eingebauten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) eingesetzt werden?

In bestehenden Systemen TN-C dürfen Steckdosen mit eingebauten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach SN EN 61008 zur Verbesserung des Sicherheitsgrades eingesetzt werden. Die Aufteilung des PEN-Leiters in Schutzleiter und Neutralleiter erfolgt auf der Versorgungsseite der eingebauten Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD). An der Steckdose selbst besteht ein System TN-C-S.

4.1.1.7 FELV

.1 Allgemeines

Was ist FELV und wann muss es angewendet werden?

FELV (Funktionale Extra-Niederspannung) muss angewendet werden, wenn aus Funktionsgründen eine Bemessungsspannung ≤ 50 V AC oder ≤ 120 V DC verwendet wird, aber nicht alle Bestimmungen von Abschnitt 4.1.4 bezüglich SELV oder PELV erfüllt sind und SELV oder PELV nicht notwendig ist. In diesem Fall müssen die ergänzenden Vorkehrungen aus Abschnitt 4.1.1.7 Abs. 2 und Abs. 3 angewendet werden, um den Basisschutz und Fehlerschutz sicherzustellen.

4.1.1.7 FELV

.2 Anforderungen an den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)

Wann muss ein Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) vorgesehen werden?

  • entweder durch Basisisolierung gemäss   4.1.A.1 und entsprechend der Bemessungsspannung des Primärstromkreises der Stromquelle
  • oder durch Abdeckungen oder Umhüllungen gemäss   4.1.A.2 .

4.1.1.7 FELV

.3 Anforderungen an den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)

Welche Anforderungen gelten an den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) im FELV-Stromkreis?

Die Körper der Betriebsmittel des FELV-Stromkreises müssen mit dem Schutzleiter des Primärstromkreises der Stromquelle verbunden werden, vorausgesetzt, der Primärstromkreis ist durch die Schutzmaßnahmen aus Abschnitt 4.1.1.3 und eine der in den Abschnitten 4.1.1.4 bis 4.1.1.6 beschriebenen Schutzmaßnahmen zur automatischen Abschaltung der Stromversorgung geschützt.

4.1.2 Schutzmassnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung (Sonderisolierung)

4.1.2.1 .1 Allgemeines

In welchem Schutzkonzept ist die doppelte oder verstärkte Isolierung eine Schutzmaßnahme?

  • der Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) durch Basisisolierung vorgesehen ist und der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) durch eine zusätzliche Isolierung vorgesehen ist oder
  • der Basisschutz und Fehlerschutz durch verstärkte Isolierung zwischen aktiven Teilen und berührbaren Teilen vorgesehen ist.

4.1.3 Schutzmassnahme: Schutztrennung

4.1.3.1 .1 Allgemeines

Was ist eine Schutztrennung und wie funktioniert sie als Schutzmaßnahme?

  • der Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) vorgesehen ist durch Basisisolierung der aktiven Teile oder durch Abdeckungen oder Umhüllungen gemäss   4.1.A und
  • der Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) vorgesehen ist durch einfache Trennung des Stromkreises mit Schutztrennung von anderen Stromkreisen und von Erde.

4.1.4 Schutzmassnahme: Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV

4.1.4.1 .1 Allgemeines

Aus welchen zwei unterschiedlichen Kleinspannungssystemen besteht der Schutz durch Kleinspannung als Schutzmaßnahme?

 

SELV oder PELV

4.1.4.1 .1 Allgemeines

Schutz durch Kleinspannung ist eine Schutzmassnahme, die aus einer von zwei unterschiedlichen Kleinspannungssystemen besteht:

Was ist bei der Schutzmaßnahme "Schutz durch Kleinspannung" gefordert?

  • Begrenzung der Spannung in dem SELV- oder PELV-System bis zur oberen Grenze des Spannungsbereichs für ELV (50 V AC oder 120 V DC), und
  • sichere Trennung des SELV- oder PELV-Systems von allen anderen Stromkreisen, die nicht SELV- oder PELV-Stromkreise sind, und Basisisolierung zwischen dem SELV- oder PELV-System und anderen SELV oder PELV-Systemen, und
  • nur für SELV-Systeme, Basisisolierung zwischen dem SELV-System und Erde.

4.1.4.4 Anforderungen an SELV- und PELV-Stromkreise

.5 Wann muss ein Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) für SELV- und PELV-Stromkreise vorgesehen werden?

  • eine Isolierung gemäss   4.1.A.1 oder
  • Abdeckungen oder Umhüllungen gemäss   4.1.A.2 .

4.1.4.4 Anforderungen an SELV- und PELV-Stromkreise

.5 Wann ist ein Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) im Allgemeinen nicht notwendig?

 

  • SELV-Stromkreise mit einer Bemessungsspannung ≤ 25 V AC oder ≤ 60 V DC
  • PELV-Stromkreise mit einer Bemessungsspannung ≤ 25 V AC oder ≤ 60 V DC und deren Körper und/oder aktiven Teile durch einen Schutzleiter mit der Haupterdungsschiene verbunden sind.

In allen anderen Fällen bei einer Bemessungsspannung des SELV- oder PELV-Systems ≤ 12 V AC oder ≤ 30 V DC ist ein Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) nicht gefordert.

4.1.5.2 Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich

.1 
Die Anwendung von Steckdosen mit integrierter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) als dezentraler zusätzlicher Schutz erhöht die Verfügbarkeit der gesamten elektrischen Anlage bei Betrieb von fehlerbehafteten Verbrauchsgeräten an Steckdosen erheblich. Diese Art der Installation ist deshalb in Anlagen mit geforderter hoher Verfügbarkeit besonders zu empfehlen z.B.:

  • in Bettenräumen von Krankenhäusern
  • öffentlich zugänglichen Garderoben- oder WC-Anlagen
  • in Banken
  • in Bürogebäuden
  • in industriellen und gewerblich genutzten Anlagen.

4.1.5.2 Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich

.1 Was muss der zusätzliche Schutz-Potenzialausgleich umfassen und wie muss er mit den Betriebsmitteln verbunden werden?

Der zusätzliche Schutz-Potenzialausgleich muss alle gleichzeitig berührbaren Körper fest angebrachter Betriebsmittel und fremde leitfähige Teile, einschließlich der metallenen Hauptbewehrung von Stahlbeton, umfassen. Die Schutz-Potenzialausgleichsanlage muss mit den Schutzleitern aller Betriebsmittel, einschließlich der Schutzleiter der Steckdosen, verbunden werden.

4.1.5 Figur 1:
Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich zwischen zwei Körpern

4.1.5 Figur 2:
Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich zwischen einem Körper und einem fremden leitfähigen Teil

4.1.5 Figur 3

Was ist in Bezug auf die Abstände zwischen Körpern und fremden leitfähigen Teilen zu beachten?

>_ 2.50m Breite&Höhe

4.1.A.1 Basisisolierung aktiver Teile

Welche Anforderungen gelten an die Isolierung aktiver Teile und für Betriebsmittel?

Aktive Teile müssen vollständig mit einer Isolierung abgedeckt sein, die nur durch Zerstörung entfernt werden kann.

Für Betriebsmittel muss die Isolierung mit der entsprechenden Norm für das Betriebsmittel übereinstimmen.

4.1.A.2 Abdeckungen oder Umhüllungen


.5
Wenn hinter einer Abdeckung oder in einer Umhüllung Betriebsmittel errichtet sind, die nach ihrem Abschalten gefährliche elektrische Ladungen behalten (Kapazitäten usw.), ist was umzusetzten?

Wenn hinter einer Abdeckung oder in einer Umhüllung Betriebsmittel errichtet sind, die nach ihrem Abschalten gefährliche elektrische Ladungen behalten (Kapazitäten usw.), ist eine Warnaufschrift erforderlich. Kleine Kapazitäten, wie sie zur Lichtbogenlöschung, zur Verlängerung der Ansprechzeit von Relais usw. verwendet werden, dürfen als nicht gefährlich angesehen werden.

4.1.B.1 Anwendung - Hindernisse und Anordnung ausserhalb des Handbereichs

In welchem Kontext und für wen sind die Schutzvorkehrungen "Schutz durch Hindernisse" und "Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs" vorgesehen?

Die Schutzvorkehrungen "Schutz durch Hindernisse" und "Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs" sind ausschließlich für elektrische Betriebsräume mit oder ohne Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) vorgesehen, die nur von Elektrofachkräften (BA5) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) betrieben und überwacht werden. Sie bieten nur Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren).

4.1.B.3 Anordnung ausserhalb des Handbereichs

Wann werden zwei Teile als gleichzeitig berührbar angesehen?

Zwei Teile werden als gleichzeitig berührbar angesehen, wenn sie höchstens 2,5 Meter auseinander angeordnet sind.

4.2.1 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betribsmittel

Nenne die folgenden Punkte, die durch den Brand nicht beschädigt werden dürfen?

  • Personen
  • Nutztiere
  • elektrische Betriebsmitteln und benachbarte Material hervorufen

4.2.1 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betribsmittel

Durch welche Einflüsse kann es zu einer Entzündung kommen?

  • Wärmestau, Wärmestrahlung, heisse Teile
  • Beeinträchtigung der sicheren Funktion elektrischer Betriebsmittel, z.B. Schutzeinrichtungen wie Schutzschalter, Thermostate, Temperaturbegrenzer, Kabelabschottungen und Kabel- und Leitungsanlagen
  • Überstrom
  • Isolationsfehler und/oder Störlichtbögen
  • Oberschwingungsströme
  • Blitzeinschläge
  • Überspannungen
  • Ungeeignete Auswahl oder Errichtung von Betriebsmitteln

4.2.1 Tabelle 1: Nichtbrennbare und wärmeisolierende Stoffe

Nenne drei nicht brennbare Wärmedämmstoffe und ihre Eigenschaften.

(Dicke, Wärmeleitfähigkeit und Handelsübliche Dicke)

4.2.1 Schutz gegen Brände, verursacht durch elektrische Betribsmittel

Welchen Abstand müssen Leuchten von brennbaren Materialien haben?

  • ≤ 100 W: ≥ 0,5 m;
  • > 100 W bis 300 W: =0,8 m;
  • > 300 W bis 500 W: =1,0 m.
  • > 500 W; grössere Abstände können notwendig sein.

4.2.1 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen

Welche Gründsätze schreibt die VKF vor bezüglich der Flugwege?

Als Fluchtweg gilt (gemäss der VKF Brandschutznorm) der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen an einen sicheren Ort ins Freie oder an einen sicheren Ort im Gebäude zu gelangen. Die Fluchtwege sind im Brandschutzplan/ -konzept definiert.

4.2.2 Massnahmen bei besonderen Brandrisiken

Welche Anwendungsbereich sind für besondere Brandrisiken zubeachten? (gemäss NIN Tabelle 9 - 5.1.2) 

  • Holzbearbeitungsbetriebe
  • Papierfabriken
  • Schreinereien
  • Spinnereien und Webereien
  • Mühlen
  • landwirtschaftliche Betriebsstätten
  • Bühnenhäuser.

4.2.2 Elektrische Anlagen in Fluchtwegen

Welche Bedienungen müssen zwigend die Kabelführungen einhalten und was wird empfolen an Kabeltypen?

Kabel- und Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen müssen auf kürzestem Weg verlegt und dürfen nicht flammverbreitend sein.

Es wird empfohlen, unter den Bedingungen BD2 und BD3 Kabel- und Leitungsanlagen einzusetzen, die mindestens die Leistungen Cca -s1,d1 und unter der Bedingung BD4 mindestens B2ca -s1,d1 erfüllen.

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