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NIN Kapitel 7.01

NIN Kapitel 7.01

NIN Kapitel 7.01


Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie Elektrotechnik
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.08.2024 / 28.08.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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In welche Bereiche werden Badezimmer unterteilt?
Bereich 0

Der Bereich 0 ist das Innere der Bade- oder Duschwanne.

In welche Bereiche werden Badezimmer unterteilt?
Bereich 1

Bereich 1:

  • Vertikale Begrenzung:

    • Oberfläche des Fertigfußbodens bis zu 2,25 m Höhe.
    • Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses (je nachdem, was höher ist).
  • Horizontale Begrenzung:

    • Senkrechte Flächen an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne.
    • Abstand von 1,2 m vom fest angebrachten Wasserauslass (bei Duschen ohne Wanne, in Sportanlagen, Garderoben etc.).
    • In Wohnbauten: 1,2 m Abstand von der senkrechten Flucht des fest angebrachten Wasserauslasses.

In welche Bereiche werden Badezimmer unterteilt?
Bereich 2

Bereich 2:

  • Vertikale Begrenzung:

    • Oberfläche des Fertigfußbodens bis 2,25 m Höhe.
    • Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses (je nachdem, was höher ist).
  • Horizontale Begrenzung:

    • Senkrechte Flächen an der Grenze von Bereich 1.
    • Parallele senkrechte Flächen in 0,6 m Abstand von der Grenze von Bereich 1.
  • Spezialfall:

    • Bei Duschen ohne Wanne in Garderoben von Sportanlagen entfällt Bereich 2.
    • Bereich 1 wird horizontal auf 1,2 m erweitert.

Welche Schutzmassnahmen sind nicht zulässig?

7.01.4

Anforderungen für den Basis- und den Fehlerschutz
Folgende Schutzvorkehrungen für den Basisschutz sind nicht zulässig:
Schutz durch Hindernisse und
Anordnung ausserhalb des Handbereichs

Folgende Schutzvorkehrungen für den Fehlerschutz sind nicht zulässig:
Nicht leitende Umgebung und
Schutz durch erdfreien örtlichen Schutz-Potenzialausgleich

Welche Schutzmassnahmen sind zulässig?

Schutzmassnahme: Schutztrennung
Schutzmassnahme: Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV
Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich

Schutzmassnahme: Schutztrennung

Der Schutz durch Schutztrennung darf nur angewendet werden für Stromkreise, die

nur ein elektrisches Verbrauchsmittel, oder

nur eine Steckdose

versorgen.

Für elektrische Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme

 

Schutzmassnahme: Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV

Der Basisschutz ist durch eine der folgenden Massnahmen sicherzustellen:
Abdeckungen oder Umhüllungen mit mindestens der Schutzart IPXXB oder IP2X oder
Isolierung, die einer Prüfwechselspannung von 500 V AC Effektivwert mindestens 1 min standhält.

Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

RCD-Pflicht in Badezimmern:

  • Pflicht:

    • Alle Stromkreise müssen durch RCDs (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) mit 30 mA Bemessungsdifferenzstrom geschützt sein.
  • Ausnahmen:

    • Schutztrennung: Kein RCD erforderlich, wenn jeder Stromkreis nur ein Verbrauchsmittel oder eine Steckdose versorgt.
    • Kleinspannung (SELV/PELV): Kein RCD erforderlich bei Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV.