NIN Kapitel 7.01
NIN Kapitel 7.01
NIN Kapitel 7.01
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Flashcards
In welche Bereiche werden Badezimmer unterteilt?
Bereich 1
Bereich 1:
Vertikale Begrenzung:
- Oberfläche des Fertigfußbodens bis zu 2,25 m Höhe.
- Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses (je nachdem, was höher ist).
Horizontale Begrenzung:
- Senkrechte Flächen an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne.
- Abstand von 1,2 m vom fest angebrachten Wasserauslass (bei Duschen ohne Wanne, in Sportanlagen, Garderoben etc.).
- In Wohnbauten: 1,2 m Abstand von der senkrechten Flucht des fest angebrachten Wasserauslasses.
In welche Bereiche werden Badezimmer unterteilt?
Bereich 2
Bereich 2:
Vertikale Begrenzung:
- Oberfläche des Fertigfußbodens bis 2,25 m Höhe.
- Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses (je nachdem, was höher ist).
Horizontale Begrenzung:
- Senkrechte Flächen an der Grenze von Bereich 1.
- Parallele senkrechte Flächen in 0,6 m Abstand von der Grenze von Bereich 1.
Spezialfall:
- Bei Duschen ohne Wanne in Garderoben von Sportanlagen entfällt Bereich 2.
- Bereich 1 wird horizontal auf 1,2 m erweitert.
Welche Schutzmassnahmen sind nicht zulässig?
7.01.4
Anforderungen für den Basis- und den Fehlerschutz
Folgende Schutzvorkehrungen für den Basisschutz sind nicht zulässig:
Schutz durch Hindernisse und
Anordnung ausserhalb des Handbereichs
Folgende Schutzvorkehrungen für den Fehlerschutz sind nicht zulässig:
Nicht leitende Umgebung und
Schutz durch erdfreien örtlichen Schutz-Potenzialausgleich
Welche Schutzmassnahmen sind zulässig?
Schutzmassnahme: Schutztrennung
Schutzmassnahme: Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV
Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich
Schutzmassnahme: Schutztrennung
Der Schutz durch Schutztrennung darf nur angewendet werden für Stromkreise, die
nur ein elektrisches Verbrauchsmittel, oder
nur eine Steckdose
versorgen.
Für elektrische Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme
Schutzmassnahme: Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV
Der Basisschutz ist durch eine der folgenden Massnahmen sicherzustellen:
Abdeckungen oder Umhüllungen mit mindestens der Schutzart IPXXB oder IP2X oder
Isolierung, die einer Prüfwechselspannung von 500 V AC Effektivwert mindestens 1 min standhält.
Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
RCD-Pflicht in Badezimmern:
Pflicht:
- Alle Stromkreise müssen durch RCDs (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) mit 30 mA Bemessungsdifferenzstrom geschützt sein.
Ausnahmen:
- Schutztrennung: Kein RCD erforderlich, wenn jeder Stromkreis nur ein Verbrauchsmittel oder eine Steckdose versorgt.
- Kleinspannung (SELV/PELV): Kein RCD erforderlich bei Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV.
Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich
Schutzpotenzialausgleich in Badezimmern:
Verzicht auf zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich:
- Möglich, wenn ein Gebäude einen wirksamen Schutzpotenzialausgleich über die Haupterdungsschiene besitzt.
Erforderlich bei fehlendem Schutzpotenzialausgleich:
- Einzubeziehende Teile:
- Frischwasser- und Abwassersysteme.
- Heizungssysteme und Klimaanlagen.
- Gasversorgungssysteme.
- Einzubeziehende Teile:
Verbindung zum Schutz-Potenzialausgleich:
- Schutzleiter der elektrischen Betriebsmittel und alle genannten fremden leitfähigen Teile müssen im Raum mit Badewanne/Dusche verbunden werden.
Welche mindest. Schutzart müssen elektrische Betriebsmittel haben?
im Bereich 0: IPX7,
im Bereich 1: IPX4,
im Bereich 2: IPX4.
Elektrische Betriebsmittel, die Strahlwasser ausgesetzt sind, z.B. für Reinigungszwecke in öffentlichen Bädern, müssen in den Bereichen 1 und 2 mindestens der Schutzart IPX5 entsprechen.
Wo dürfen SGK und Installationksgeräte installiert werden?
Errichten von Schalt-, Steuer- und Installationsgeräten in Badezimmern:
Bereich 0:
- Erlaubte Geräte: Keine.
Bereich 1:
- Erlaubte Geräte:
- Abzweig- und Anschlussdosen für Verbrauchsmittel in Bereichen 0 oder 1.
- Schalt-, Steuer- und Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, wenn geschützt durch SELV/PELV (max. 25 V AC oder 60 V DC).
- Stromquelle muss außerhalb von Bereichen 0 und 1 installiert sein.
- Erlaubte Geräte:
Bereich 2:
- Erlaubte Geräte:
- Schalt-, Steuer- und Installationsgeräte (außer Steckdosen).
- Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, wenn geschützt durch SELV/PELV.
- Geräte für Signal- und Kommunikationstechnik, wenn geschützt durch SELV/PELV.
- Stromquelle muss außerhalb von Bereichen 0 und 1 installiert sein.
- Erlaubte Geräte:
Zusätzliche Anforderungen:
- Für Geräte auf der Rückseite von Wänden, die das Badezimmer begrenzen, gelten spezielle Anforderungen an die Restwanddicke gemäß 27.01.5.2 Abs. 2 b).
Wie sind leitungen auszulegen?
Leitungsanlagen in Badezimmern:
Pflicht:
- Leitungen zu elektrischen Betriebsmitteln müssen einen Schutzleiter enthalten.
- Schutzleiter muss leitend mit dem Schutzleiter der elektrischen Anlage verbunden sein.
Ausnahmen:
- Stromkreise mit Schutzmaßnahmen durch:
- SELV (Sicherheitskleinspannung)
- PELV (Schutzkleinspannung)
- Schutztrennung
- Stromkreise mit Schutzmaßnahmen durch:
Dürfen andere Betriebsmittel in den Bereichen montiert werden?
Elektrische Verbrauchsmittel in Badezimmerbereichen:
Bereich 0:
- Geschützt durch Kleinspannung SELV (max. 12 V AC oder 30 V DC).
- Ortsfest angebracht und fest angeschlossen.
- Verbrauchsmittel, die für Bereich 0 geeignet und zugelassen sind.
Bereich 1:
- Zugelassene Verbrauchsmittel:
- Whirlpooleinrichtungen
- Duschpumpen
- Verbrauchsmittel, geschützt durch SELV/PELV (max. 25 V AC oder 60 V DC)
- Lüftungsgeräte
- Handtuchtrockner
- Wassererwärmer
- Leuchten
- Nur ortsfest angebrachte und fest angeschlossene Verbrauchsmittel, die für Bereich 1 geeignet sind.
- Zugelassene Verbrauchsmittel: