NIN Kapitel 7.01
NIN Kapitel 7.01
NIN Kapitel 7.01
Kartei Details
Karten | 13 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 28.08.2024 / 28.08.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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In welche Bereiche werden Badezimmer unterteilt?
Bereich 1
Bereich 1:
Vertikale Begrenzung:
- Oberfläche des Fertigfußbodens bis zu 2,25 m Höhe.
- Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses (je nachdem, was höher ist).
Horizontale Begrenzung:
- Senkrechte Flächen an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne.
- Abstand von 1,2 m vom fest angebrachten Wasserauslass (bei Duschen ohne Wanne, in Sportanlagen, Garderoben etc.).
- In Wohnbauten: 1,2 m Abstand von der senkrechten Flucht des fest angebrachten Wasserauslasses.
In welche Bereiche werden Badezimmer unterteilt?
Bereich 2
Bereich 2:
Vertikale Begrenzung:
- Oberfläche des Fertigfußbodens bis 2,25 m Höhe.
- Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder Wasserauslasses (je nachdem, was höher ist).
Horizontale Begrenzung:
- Senkrechte Flächen an der Grenze von Bereich 1.
- Parallele senkrechte Flächen in 0,6 m Abstand von der Grenze von Bereich 1.
Spezialfall:
- Bei Duschen ohne Wanne in Garderoben von Sportanlagen entfällt Bereich 2.
- Bereich 1 wird horizontal auf 1,2 m erweitert.
Welche Schutzmassnahmen sind nicht zulässig?
7.01.4
Anforderungen für den Basis- und den Fehlerschutz
Folgende Schutzvorkehrungen für den Basisschutz sind nicht zulässig:
Schutz durch Hindernisse und
Anordnung ausserhalb des Handbereichs
Folgende Schutzvorkehrungen für den Fehlerschutz sind nicht zulässig:
Nicht leitende Umgebung und
Schutz durch erdfreien örtlichen Schutz-Potenzialausgleich
Welche Schutzmassnahmen sind zulässig?
Schutzmassnahme: Schutztrennung
Schutzmassnahme: Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV
Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutz-Potenzialausgleich
Schutzmassnahme: Schutztrennung
Der Schutz durch Schutztrennung darf nur angewendet werden für Stromkreise, die
nur ein elektrisches Verbrauchsmittel, oder
nur eine Steckdose
versorgen.
Für elektrische Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme
Schutzmassnahme: Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV
Der Basisschutz ist durch eine der folgenden Massnahmen sicherzustellen:
Abdeckungen oder Umhüllungen mit mindestens der Schutzart IPXXB oder IP2X oder
Isolierung, die einer Prüfwechselspannung von 500 V AC Effektivwert mindestens 1 min standhält.
Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
RCD-Pflicht in Badezimmern:
Pflicht:
- Alle Stromkreise müssen durch RCDs (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) mit 30 mA Bemessungsdifferenzstrom geschützt sein.
Ausnahmen:
- Schutztrennung: Kein RCD erforderlich, wenn jeder Stromkreis nur ein Verbrauchsmittel oder eine Steckdose versorgt.
- Kleinspannung (SELV/PELV): Kein RCD erforderlich bei Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV.