PJ Mündlich 2024
Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)
Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)
Kartei Details
Karten | 337 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 13.08.2024 / 21.08.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024
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ISA-CH 720
-> Definition & Pflichten
Sonstige Informationen = Finanzielle / Nichtfinanzielle Infos ausserhalb des Abschlusses = verlangt von Gesetzen und in einem Dokument enthalten, das den geprüften Abschluss und Testat des Prüfers enthält. Bsp. ist die JR Bestandteil des GB gemäss OR 958 Abs. 2.
- VR ist für die sonstigen Information verantwortlich.
Beispiele sind: Geschäftsbericht, Lagebericht, Corporate Governance Report, Mgmt Bericht, Risikoperformance Bericht, Ungeprüfter Teil des Vergütungsberichts
ISA-CH 720
-> Pflichten AP
= Keine Gesetzliche Prüfpflicht = AP ist nicht verantwortlich Richtigkeit / Vollständigkeit zu prüfen. Eine Prüfpflicht nur, wenn sonstige Informationen zusammen mit geprüften Informationen herausgegeben werden.
=> sondern Pflicht: Kritisch zu lesen / Intelligentes Lesen und würdigen / hinterfragen / beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur JR oder sonstigen erlangten Kenntnissen.
= Aus diesem Grund hat der Abschlussprüfer gemäss PS 720 gewisse Prüfhandlungen zu unternehmen, nämlich:
1. Lesen der sonstigen Informationen, um ggfs. wesentliche Unstimmigkeiten gegenüber geprüften Abschluss festzustellen
2. Bei wesentlicher Unsicherheit: Festlegung, ob der geprüfte Abschluss oder die sonstigen Informationen zu berichtigen sind. = Eine wesentliche Unstimmigkeit könnte Zweifel an Richtigkeit der Schlussfolgerungen, die der AP aufgrund Prüfungsergebnissen gezogen hat, implizieren.
=> Erhält AP sonstige Information nach Berichtsabgabe: Diese sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu untersuchen.
ISA-CH 720: Geschäftsberichte in Fremdsprachen
- auch hier: Konsistenz prüfen / Kritisch durchlesen => Testat muss alle Sprachen wiedergeben.
=> Der AP wird mit jedem GB in Verbindung gebracht = Daher gilt:
1. Detaillierte PH bzgl. des Abschlusses sind erforderlich.
2. Sämtliche übrigen Dokumente in einer übersetzten Version des GB = sonstige Informationen gemäss ISA-CH 720
ISA-CH 720
-> Planung
1. Besprechen mit Management: Umfang des GB? ; weitere Infos? ; Sprachen? ; Deadlinge/Timing?
= Bestandteile sind zu bestimmen
2. Festlegen von Terminen: Wann wird die finale Version des GB verfügbar sein?
= Kommunikation bzgl den zeitlichen Vorgaben/Restriktionen
3. Wenn bis Berichtsabgabe nicht alle Bestandteile (oder Übersetzungen) vorliegen: In Rep Letter festhalten, dass wir die finalen Versionen rechtszeitig vor deren Veröffentlichung erhalten.