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Recht WFW

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Kartei Details

Karten 45
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 16.06.2024 / 16.06.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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In was wird das Rechtswesen eingeteilt und was regeln diese?

  • Zivilrecht (=Privatrecht) regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander
  • öffentliches Recht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger gegenüber dem Staat (bspw. Verfassungs-, Steuer-, oder Strafrecht)

Wer oder Was ist eine natürliche Person?

Jeder Mensch ist eine natürliche Person.

Wer oder was ist eine juristische Person?

Vereinigungen von Personen, hier unterscheidet man zwischen jurischtischen Personen des privaten Rechts (bspw. Kapitalgesellschaften, GmbH, stiftung) oder öffentlichen Rechts (bspw. Kommunen, IHK, Bundesagentur für Arbeit)

Was sind Rechtssubjekte?

Natürliche Personen und Juristische Personen

Was sind Personen?

Träger von Rechten unf Pflichten

Was sind Sachen und worin unterscheidet man sie?

Wann spricht man von einem wesentlichen Bestandteil?

Gibt es Ausnahmen?

Sachens ind körperliche Gegenstände, die man anfassen kann. Man unterscheidet zwischen beweglichen (Mobilen) und unbeweglichen (Immobilien) Sachen.

Von wesentlichen Bestandteilen spricht man dann, wenn diese nicht ohne Veränderung oder Zerstörung der Sache getrennt werden können. (Bsp: Fenster eines Hauses, Karosserie eines PKW)

Hinweis: Allgemeingüter wie Luft und wasser sind keine Sachen im Sinne des §90 BGB. Auch Tiere sind keine Sachen, werden ihnen aber in ihrer rechtlichen Behandlung gleichgestellt.

Was sind Rechtsobjekte?

Rechte (z.B. Patente, Lizenzen, Mieten) und Sachen (körperliche Gegenstände)

Was ist die Rechtsfähigkeit?

Wer ist rechtsfähig und wann?

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. 

Rechtsfähig können nur natürliche und juristische Personen sein. Bei juristischen Personen beginn die Rechtsfähigkeit mit der Gründung/Eintragung ins Register und Endet mit der Auflösung/Löscung des Eintrags. Natürliche Personen sind von Geburt bis zum Tod rechtsfähig. Sonderregelungen bestehen nur für ungeborene Kinder (bspw. bugl. Abtreibung).