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Zivilprozessrecht

Fragen zum ZPO

Fragen zum ZPO


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.03.2024 / 26.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Welche Aufgaben kommt dem Recht in der Gesellschaft zu?

Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden durchzusetzen, um ein geregeltes Gemeinschaftsleben zu ermöglichen.

Weshalb braucht es die Rechtsdurchsetzung?

Damit die vom Staat gesetzten Rechtssätze im konkreten Fall zur Anwendung kommen und ihre Wirkung entfalten.

Was wird unter der sachlichen und der örtlichen Zuständigkeit verstanden?

  1. Die sachliche Zuständigkeit beantwortet die Frage, welches der mehreren verschieden organisierten Gerichte in ein und demselben Gerichtsbezirk in erster Instanz zuständig ist und wie sich der Spruchkörper zusammensetzt.
  2. Die örtliche Zuständigkeit beantwortet die Frage, welches der verschiedenen lokalisierten Gerichte anzurufen ist, falls eine Rechtsstreitigkeit zum Gegenstand eines Prozesses erhoben werden soll.

Wo klagen Sie in den folgenden Fall ein:

Der Arbeitnehmer will ein Arbeitszeugnis einklagen.

Am Sitz des Arbeitgebers oder am gewöhnlichen Arbeitsort gemäss Art. 34 ZPO (alternatives Forum);

Wo klagen Sie in den folgenden Fall ein:

Fritz Fischer hat sich einen Ferrari gekauft, dessen Motor nicht richtig funktioniert.

Gemäss Art. 31 ZPO am Sitz/Wohnsitz des Verkäufers oder am Erfüllungsort zu klagen (alternatives Forum).

Da es sich beim Ferrari um ein Luxusgut handelt, ist das Bestehen eines Konsumentenvertrages zu verneinen;

Wo klagen Sie in den folgenden Fall ein:

Fritz Fischer hat sich bei der WinterDiscount AG einen Fernseher gekauft, der nicht funktioniert.

Es ist vorliegend zu prüfen, ob ein Konsumentenvertrag nach Art. 32 Abs. 2 ZPO vorliegt. Es wird Folgendes vorausgesetzt:

  • Fritz Fischer ist eine natürliche Person
  • WinterDiscount AG geht einer gewerblichen Tätigkeit nach
  • Fernseher ist eine zum Gebrauch dienende vertragliche Leistung
  • Kauf eines Fernsehers kann als üblich qualifiziert werden

Es liegt demnach ein Konsumentenvertrag vor, womit die alternativen Gerichtsstände von Art. 32 Abs. 1 ZPO anwendbar sind.

Art. 32 Abs. 1 ZPO: Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist zuständig:

a. für Klagen der Konsumentin oder des Konsumenten: das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien;

b. für Klagen der Anbieterin oder des Anbieters: das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei.

Wo klagen Sie in den folgenden Fall ein:

Nach zweijährigem Getrenntleben will Marius Müller die Scheidungsklage erheben.

Für eherechtliche Gesuche und Klagen sowie für Gesuche um Anordnung vorsorglicher Massnahmen ist das Gericht am Wohnsitz einer Partei zwingend zuständig (Art. 23 Abs. 1 ZPO). Das besondere, alternative, zwingende Forum für die Scheidungsklage nach Art. 114 ZGB liegt an einem der
Wohnsitze der Ehegatten.

Wo klagen Sie in den folgenden Fall ein:

Fritz Fischer hat als Bauhandwerker den Werklohn nicht erhalten und will vorsorglich ein Bauhandwerkerpfandrecht
auf dem Grundstück des Grundeigentümers eintragen lassen;

Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen zwingend das Gericht am Ort zuständig, an dem die Zuständigkeit für die Hauptsache gegeben ist oder die Massnahme vollstreckt werden soll (Art. 13 ZPO). Der Gerichtsstand der vorsorglichen
Massnahmen kommt stets dann zur Anwendung, wenn eine vorsorgliche Massnahme zur Beurteilung steht. Bei der vorläufigen Eintragung hat das Bundesgericht festgehalten, dass es sich hierbei „geradezu ein Musterbeispiel vorsorglichen Rechtsschutzes“ handelt (BGE 137 III 563).
Somit ist der zwingende alternative Gerichtsstand von Art. 13 ZPO anwendbar.