Sicherheit
get it right
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Kartei Details
Karten | 165 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 27.12.2023 / 02.01.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20231227_betriebsaufsichtnormen
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Ziel - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
Branchenempfehlung
Pflicht, Besucher vor vermeidbaren Gefahren / Schaden zu schützen und bei Unfällen eine schnelle Rettung sicherzustellen, gesetzlichen oder vertraglichen Schutzpflichten des Betreibers oder Eigentümers.
Anwendungsbereich - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
Öffentliche Bäder.
Verantwortung für die Einhaltung der Norm beim Inhaber des Betriebs.
Selbstverantwortung - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
Nicht jeder Gefahr lässt sich vorbeugen. Sicherheitsstandards, der jeden Unfall ausschliesst, nicht möglich.
Die Überwachung der Benützer muss sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten, konzentrieren.
Das mit der üblichen oder scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt der Schwimmer oder die für ihn zuständige Obhutsperson selbst.
Jeder Badegast ist daher gehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist. Er hat die Badeanlagen so zu nutzen, dass er sich und andere nicht in Gefahr bringt.
Aufsicht über Kinder - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen der dauernden Überwachung Erwachsener.
-> Erwachsene Begleitperson verantwortlich für die Aufsicht über ihre Kinder.
Arten der Aufsicht
Anlagen des Bads (Betriebsaufsicht) / Überwachung des Badebetriebs (Wasseraufsicht).
Betriebsaufsicht - Inhalt und Zweck
Die Betriebsaufsicht umfasst die Aufsicht über die Bauten sowie über die technischen Anlagen und Einrichtungen des Bads.
Sie soll die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen gewährleisten und Ordnung und Hygiene im Bad sicherstellen.
Grundsätze der Betriebsaufsicht
Aufsichtspersonal kontrolliert periodisch die baulichen und technischen Anlagen des Bads auf ihre Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit
-gesetzlichen Vorschriften eingehalten
- Anlagen keine Mängel
-hygienischen Standards gewährleistet