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Sicherheit

get it right

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Kartei Details

Karten 165
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.12.2023 / 02.01.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20231227_betriebsaufsichtnormen
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VHF

Verband Hallen- und Freibäder

Ziel - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern  

Branchenempfehlung 

Pflicht, Besucher vor vermeidbaren Gefahren / Schaden zu schützen und bei Unfällen eine schnelle Rettung sicherzustellen, gesetzlichen oder vertraglichen Schutzpflichten des Betreibers oder Eigentümers.

Anwendungsbereich - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern

Öffentliche Bäder.

Verantwortung für die Einhaltung der Norm beim Inhaber des Betriebs.

Selbstverantwortung - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern

Nicht jeder Gefahr lässt sich vorbeugen. Sicherheitsstandards, der jeden Unfall ausschliesst, nicht möglich.

Die Überwachung der Benützer muss sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten, konzentrieren.

Das mit der üblichen oder scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt der Schwimmer oder die für ihn zuständige Obhutsperson selbst.

Jeder Badegast ist daher gehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist. Er hat die Badeanlagen so zu nutzen, dass er sich und andere nicht in Gefahr bringt.  

Aufsicht über Kinder - Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern

Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen der dauernden Überwachung Erwachsener.

-> Erwachsene Begleitperson verantwortlich für die Aufsicht über ihre Kinder.  

 Arten der Aufsicht

 Anlagen des Bads (Betriebsaufsicht) / Überwachung des Badebetriebs (Wasseraufsicht).

Betriebsaufsicht - Inhalt und Zweck

Die Betriebsaufsicht umfasst die Aufsicht über die Bauten sowie über die technischen Anlagen und Einrichtungen des Bads.

Sie soll die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen gewährleisten und Ordnung und Hygiene im Bad sicherstellen.

Grundsätze der Betriebsaufsicht

Aufsichtspersonal kontrolliert periodisch die baulichen und technischen Anlagen des Bads auf ihre Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit

-gesetzlichen Vorschriften eingehalten
- Anlagen keine Mängel
-hygienischen Standards gewährleistet