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Normen und Recht Projektleiter Farbe

Teil 1 Allgemeines zu Werkvertrag

Teil 1 Allgemeines zu Werkvertrag


Kartei Details

Karten 50
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.12.2023 / 25.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Frage 1

In welchem gesetzlichen Werk ist der Werkvertrag geregelt?

Antwort 1

Bundesgesetz betreffend Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

(Fünfter Teil: Obligationenrecht)

OR, Obligationenrecht

Frage 2

Welche Artikel des in Frage 1 genannten Werkes umfasst der Werkvertrag?

(Bsp.: Art. 24-34 ZGB angeben)

Antwort 2

Der Werkvertrag ist im OR geregelt, ab Elfter Titel

Es umfasst die Artikel 363 bis und mit 379

Gesamthaft 17 Artikel

Frage 3

Welche zwei Hauptpflichten werden im ersten Artikel für den Unternehmer und

für den Besteller aufgeführt?

Antwort 3

Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes

Der Besteller verpflichtet sich zur Leistung einer Vergütung

Art. 363 OR

Frage 4

Worin unterscheidet sich die Leistungspflicht des Unternehmers zu der eines

Arbeitnehmers mit einem Arbeitsvertrag?

Antwort 4

Die Leistungspflicht ist im Gegensatz zum Arbeitsvertrag keine Dauerschuld

Die Leistungspflicht hat keine fortdauernde Erfüllungspflicht, entgegen dem

Arbeitsvertrag

Frage 5

Wie wird die Leistungspflicht des Unternehmers beendet?

Antwort 5

Die Leistungspflicht endet mit ihrer Erfüllung; Herstellung und Ablieferung des

Werkes

Frage 6

In welchen privatrechtlichen Normieren werden Bestimmungen zum

Werkvertrag für den Maler aufgeführt?

Antwort 6

Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten

Norm SIA 118/257, Allgemeine Bedingungen für Maler-, Holzbeiz- und

Tapeziererarbeiten

(Norm SIA 257, Maler-, Holzbeiz- und Tapeziererarbeiten); bedingt

Frage 7

Werden Ausbesserungsarbeiten in der Norm SIA auch als Werk bezeichnet, oder

als Werk ausgeschlossen?

Antwort 7

Art. 1 Abs. 2,

Werk ist auch das Ergebnis einer Ausbesserungs-, Umbau oder Abbrucharbeit

Somit wird die Ausbesserungsarbeit auch als Werkvertrag

Frage 8

Worin unterscheidet sich der Werkvertrag von einem Arbeitsvertrag punkto

Arbeitserfolg?

Antwort 8

Der Arbeitnehmer schuldet laut Arbeitsvertrag seine Arbeit (Arbeitsleistung),

nicht aber deren Erfolg

Der Unternehmer hingegen schuldet nicht nur die geschuldete Arbeitsleistung

(Werkleistung) sondern auch deren Erfolg, also das Gelingen der Arbeit