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Ausbildereignungsprüfung

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Kartei Details

Karten 43
Sprache Deutsch
Kategorie Deutsch
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 27.11.2023 / 30.11.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Nutzen der Ausbildung

Auszubildender:
- Eigenes Einkommen
- Sicherheit über mehrere Jahre
- Grundstein für den beruflichen Werdegang
- Selbstverwirklichung (Interesse)
- Aufbau von Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, Verantwortung übernehmen,
Pünktlichkeit…)
- Kombination aus Theorie und Praxis (Duales System)
- Nach der Ausbildung mehr Gehalt als ein Hilfsarbeiter
Unternehmen:
- Nachwuchsführungskraft / Personalbereichsdeckung
- Günstige Arbeitskraft
- Verbesserung der Altersstruktur
- Auswahl der Besten (unter den Azubis)
- Besseres Image der Firma
Gesellschaft:
- Sinkende Jugendarbeitslosigkeit
- Gutes Image für Deutschland „Made in Germany“
- Erhöhung der sozialen Stabilität (höhere Gehälter besseres Staatseinkommen)

Was sind die Merkmale des dualen Systems?

Besteht aus 2 Lernorten:

  • Berufsschule
    • Vermittlung von allgemeinen, betriebsunabhängigen Fertigkeiten & Kenntnisse

    • Schulgesetze

    • Rahmenlehrplan

  • Betrieb
    • Praxis
    • Vermittlung von betriebsspezifischen Fertigkeiten & Kenntnisse

    • BBiG

    • Ausbildungsordnung

Inhalte der Ausbildungsordnung

- Bezeichnung des Ausbildungsberufes

- Die Ausbildungsdauer (soll nicht mehr als 3 Jahre und nicht weniger als 2 Jahre betragen)

- Die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild)

- Den Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung – was/wann-Katalog)

- Die Prüfungsanforderungen

Ausbildungsrahmenplan

Was/Wann-Katalog

Sachliche und zeitliche Gliederung der Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufes

Betrieblicher Ausbildungsplan

Was/Wo-Katalog

Welche Inhalte können wir wo vermitteln.
Betrifft u.a. Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte, Lernorte, Zeitfaktor, Ausbildungsrelevanz
Außerbetriebliche Lernorte (Bsp.: Partnerbetrieb)
Überbetriebliche Lernorte (Bsp.: IHK)

Individueller Ausbildungsplan

Was/Wann/Wo/Wer-Katalog

Ausbildungsplan ist individuell auf jeden einzelnen Azubi zugeschnitten

Rechte des Betriebsrates

Mitbestimmungsrecht:

  • Keine Entscheidung der Geschäftsleitung (=GL) ohne den Betriebsrat
  • Bsp.: Gestaltung der Personalfragebögen, Ausschreibung von Arbeitsplätzen, Einstellung von Azubis

Mitwirkungsrecht:

  • GL muss den Betriebsrat anhören, dieser kann Empfehlung aussprechen („Senf dazugeben“).
  • GL darf aber eigene Entscheidungen treffen
  • Bsp.: Anhörungsrecht bei Kündigungen, Beratungsrecht bei Berufsbildungsplätzen, Informationsrecht
  • bei Personalplanung

JAV (Jugend- und Auszubildenden Vertretung)

Wer darf in die JAV gewählt werden?
- Wahlrecht: Alle Azubis und Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Weiteres:
- Ab §60 BetrVG
- JAV = Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Amtszeit: 2 Jahre
- Aufgabe: Vertritt die Belange aller unter 18. – 25.-Jährigen
- Keine Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte, kann nur über den Betriebsrat Einfluss
nehmen
- (Wahlen: Alle zwei Jahre vom 01. Oktober – 30. November)