Ausbildereignungsprüfung
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Kartei Details
Karten | 43 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Deutsch |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 27.11.2023 / 30.11.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Nutzen der Ausbildung
Auszubildender:
- Eigenes Einkommen
- Sicherheit über mehrere Jahre
- Grundstein für den beruflichen Werdegang
- Selbstverwirklichung (Interesse)
- Aufbau von Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, Verantwortung übernehmen,
Pünktlichkeit…)
- Kombination aus Theorie und Praxis (Duales System)
- Nach der Ausbildung mehr Gehalt als ein Hilfsarbeiter
Unternehmen:
- Nachwuchsführungskraft / Personalbereichsdeckung
- Günstige Arbeitskraft
- Verbesserung der Altersstruktur
- Auswahl der Besten (unter den Azubis)
- Besseres Image der Firma
Gesellschaft:
- Sinkende Jugendarbeitslosigkeit
- Gutes Image für Deutschland „Made in Germany“
- Erhöhung der sozialen Stabilität (höhere Gehälter besseres Staatseinkommen)
Was sind die Merkmale des dualen Systems?
Besteht aus 2 Lernorten:
- Berufsschule
Vermittlung von allgemeinen, betriebsunabhängigen Fertigkeiten & Kenntnisse
Schulgesetze
Rahmenlehrplan
- Betrieb
- Praxis
Vermittlung von betriebsspezifischen Fertigkeiten & Kenntnisse
BBiG
Ausbildungsordnung
Inhalte der Ausbildungsordnung
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes
- Die Ausbildungsdauer (soll nicht mehr als 3 Jahre und nicht weniger als 2 Jahre betragen)
- Die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild)
- Den Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung – was/wann-Katalog)
- Die Prüfungsanforderungen
Ausbildungsrahmenplan
Was/Wann-Katalog
Sachliche und zeitliche Gliederung der Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufes
Betrieblicher Ausbildungsplan
Was/Wo-Katalog
Welche Inhalte können wir wo vermitteln.
Betrifft u.a. Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte, Lernorte, Zeitfaktor, Ausbildungsrelevanz
Außerbetriebliche Lernorte (Bsp.: Partnerbetrieb)
Überbetriebliche Lernorte (Bsp.: IHK)
Individueller Ausbildungsplan
Was/Wann/Wo/Wer-Katalog
Ausbildungsplan ist individuell auf jeden einzelnen Azubi zugeschnitten
Rechte des Betriebsrates
Mitbestimmungsrecht:
- Keine Entscheidung der Geschäftsleitung (=GL) ohne den Betriebsrat
- Bsp.: Gestaltung der Personalfragebögen, Ausschreibung von Arbeitsplätzen, Einstellung von Azubis
Mitwirkungsrecht:
- GL muss den Betriebsrat anhören, dieser kann Empfehlung aussprechen („Senf dazugeben“).
- GL darf aber eigene Entscheidungen treffen
- Bsp.: Anhörungsrecht bei Kündigungen, Beratungsrecht bei Berufsbildungsplätzen, Informationsrecht
- bei Personalplanung
JAV (Jugend- und Auszubildenden Vertretung)
Wer darf in die JAV gewählt werden?
- Wahlrecht: Alle Azubis und Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Weiteres:
- Ab §60 BetrVG
- JAV = Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Amtszeit: 2 Jahre
- Aufgabe: Vertritt die Belange aller unter 18. – 25.-Jährigen
- Keine Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte, kann nur über den Betriebsrat Einfluss
nehmen
- (Wahlen: Alle zwei Jahre vom 01. Oktober – 30. November)