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Teil 2 Ausschreibung, Abschluss und Pflichten des Werkvertrages

Teil 2 Ausschreibung, Abschluss und Pflichten des Werkvertrages


Kartei Details

Karten 41
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.11.2023 / 23.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
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Frage 51 Start der Kartei
Wie nennt man das Ausschreibungsverfahren auch noch?

Antwort 51
Submission
Eine andere Bezeichnung für ein Ausschreibungsverfahren

Frage 52
Was bildet die Basis für die Ausschreibung bzw. die Submission des Bauherrn?

Antwort 52
Voraussetzung ist ein hinreichend klares Projekt
Der Bauherr muss sich ein umfassendes Bild von den Örtlichkeiten und
Begebenheiten machen
Er muss wissen, was er will und wie die Voraussetzungen dafür sind

Frage 53

Welche Bestandteile umfassen die Ausschreibungsunterlagen?

Antwort 53

1. Text der vorgesehenen Vertragsurkunde

2. Durch das Bauprojekt bedingte, besondere Bestimmungen

3. Leistungsverzeichnis oder Baubeschrieb

4. Pläne

5. Verzeichnis der nicht durch das Bauprojekt bedingten, allgemeinen

Bestimmungen, die für das Angebot und den Werkvertrag gelten sollen:

a. Norm SIA 118

b. Übrige Normen SIA anderer Fachverbände

c. Weiteren Normen anderer Fachverbände (technische Merkblätter)

Frage 54

Welche Regelung zählt für die Kosten der Baustelleneinrichtungen und

Werkzeuge bei Malerarbeiten, wenn das Leistungsverzeichnis keine

entsprechende Position vorsieht?

Antwort 54

Im Ausbau von Gebäuden (Baunebengewerbe, Malerarbeiten) sind die Kosten

für Baustelleneinrichtungen und Werkzeuge in die Preise einzurechnen

Ausser das Leistungsverzeichnis sieht eine besondere Position vor

Frage 55

Wer trägt die Kosten für elektrische Energie beim Ausbau von Gebäuden laut

SIA?

Der Bauherr

Frage 56

Wer bezahlt die Kosten für Strom, Wasser und Gas laut OR? Wie ist die

Definition?

Antwort 56

Das OR subsumiert die Energie (Strom, Gas, Wasser etc.) unter dem Begriff

Hilfsmittel

Diese hat der Unternehmer mit samt Werkzeugen und Gerätschaften auf seine

Kosten zu tragen

In Verabredung können die Kosten dafür dem Bauherrn auferlegt werden

Usanz/Übung: Wasser und Strom bezahlt in der Regel der Kunde

Frage 57

Kann der Bauherr einzelne Leistungen nach Abschluss des Werkvertrages auch

an Dritte vergeben? Wenn ja, unter welcher Voraussetzung?

Antwort 57

Ja, kann er, auch nach Abschluss des Werkvertrages

Er muss es aber vorher, unter Angaben der betroffenen Leistungen, in den

Ausschreibungsunterlagen anzeigen

Frage 58

Für welche Arbeiten ist eine Baubeschreibung gemäss Art. 12 Norm SIA 118

vorzusehen?

Antwort 58

Art. 12 Norm SIA 118

Eine Baubeschreibung ist für Gesamtpreisverträge vorzusehen

Gesamtpreisverträge sind: Global- und Pauschalpreisverträge