H&S
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Lernkarten
Maskentyp: Hygienemaske
Kennzeichnung, Verwendungszweck, Schutzwirkung
Kennzeichnung: CE-Markierung und EN-Nummer auf Verpackung
Verwendungszweck: Fremdschutz
Schutzwirkung: Tröpchenschutz, geringer Schutz Aerosolen
Maskentyp: FFP2
Kennzeichnung, Verwendungszweck, Schutzwirkung
Kennzeichnung: CE-Markierung & EN-Nummer auf Verackung + Maske, Zertifikat, Produkteinformation, Anleitung Landessprache, Angaben zum Hersteller und Importeur
Verwendungszweck: Eigen- und Fremdschutz
Schutzwirkung: Tröpfchenschutz und 94% Aerosole, Schutz luftgetragene biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe 2
Maskentyp: FFP-3
Kennzeichnung, Verwendungszweck, Schutzwirkung
Kennzeichnung: CE-Markierung & EN-Nummer auf Verackung + Maske, Zertifikat, Produkteinformation, Anleitung Landessprache, Angaben zum Hersteller und Importeur
Verwendungszweck: Eigen- und Fremdschutz
Schutzwirkung: Tröpfchenschutz, 99% Aerosole, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe 3
Isolation zum Schutz von Patient*innen mit stark abgeschwächtem Immunsystem
Vor Betreten des Zimmers chirurgische Schutzmaske aufsetzen
Schutz Besuchenden vor hochresistenten bakteriellen Erregern / hochresistente Erreger
Isolierte Patient*innen besiedelt mit Bakterien (aufgrund Resistenz schwer zu behandeln) Isolation, damit Mikroorganismen nicht weiter verbreitet werden (Übertragung: Tröpfchen, direkter Körperkontakt)
Schutz vor Betreten des Zimmers: Handschuhe, Überschürze, Hygienemaske
Gefahr für Besuchende aufgrund Aerosolen (bspw. Masern)
Vor Beterten des Zimmers?
Vor Betreten: FFP2 (FFP3) Maske, Überschürze, Handschuhe, je nach Spital Haube
Gefahr für Besuchende aufgrund möglicher Tröpfcheninfektion (Meningokokken)
Vor Betreten?
Handschuhe, Überschürze, Maske, je nach Spital Haube
Vorgehensweise vor Betreten und nach Verlassen eines kontaktisolierten Krankenzimmers, präzis einhalten
Vor Betreten: 1. Durchführung hygienischer Händedesinfektion 2. Erforderliche Schutzvorkehrung treffen
Verlassen Zimmer: (in Zimmerschläuse) 1. Schutzausrüstung in spez. Abfall entsorgen 2. Nach Austritt hygienische Händedesinfektion
Arbeiten, die im Sinne des Mutterschutzes gefährlich einzustufen sind, mit Beispielen (10)
- Bewegen von schweren Lasten - Regelmässiges Heben von Lasten mehr als 5kg
- Bewegung und Körperhaltung, die zu vorzeitiger Ermüdung führen - erhebliches Stecken, oder Beugen
- Belastende Arbeitssysteme - Nicht mehr als 9 Arbeitsstunden pro Tag arbeiten
- Chemische Risiken - CMR-Stoffe meiden, vor allem Quecksilber, Blei
- Biologische Risiken - Da körpereigene Immunabwehr geschwächt, besondere Gefährdung von Infektionen
- Ionisierende Strahlung - keine Räume betreten, bei denen ionisierende Strahlung erzeugt wird
- Arbeiten bei Überdruck oder Unterdruck - Über- oder Unterdruck ab 1. Schwangerschaftstag vermeiden
- Einwirkung von Lärm - Arbeiten über 85 Dezibel vermeiden
- Äussere Krafteinwirkung (Stösse, Vibrationen, Erschütterung) - Schläge gegen den Bauch
- Arbeiten bei enormer Kälte, Hitze oder Nässe - Arbeiten in Innenräumen bei Temperaturen von -5C oder über 28C vermeiden
Konzept Kleidung, was darf man nicht?
- keine Schuhe mit Absatz tragen
- lange Haare zusammenbinden
- kein Nagellack
- kein Schmuck (ausser Ehering)
- kein Schal, oder Hut
- Gegenstände (Stift) nicht in den Mund nehmen
Im medi geltende technische und personelle Umseztungen der Zutrittsregelung der Schullabors.
Personelle Umsetzung: Zutritt auf autorisierten Personenkreis beschränkt
Technische Umsetzung: Badge-Berechtigung, selbstschliessende Türmechanismen
Residente Hautflora
-physiologische (natürliche,normalen Lebensvorgängen)
-setzt sich aus Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze) zusammen nicht pathogen
-Stoffwechselprodukte hemmen das Wachstum von krankmachenden Keimen auf residenter Flora
-setzt sich über lange Zeit konstant zusammen, wird durch korrekt durchgeführte hygienische Händedesinfektion nur geringfügig beeinflusst
Transiente Hautflora
-alle Mikroorgansimen, welche nur vorübergehend auf Haut ansiedeln
-Bakterien, Pilze und Viren, durch direkten Kontakt von Haut zu Haut oder die indirekt über Gegenstände auf Hände gelangen
-Keime lassen sich nicht permanent auf Haut nieder, besiedeln einigen Stunden bis zu mehreren Wochen
-Keime mit einer höheren Aggressivität 18 (Virulenz) zu finden. Mit korrekt durchgeführten hygienischen Händedesinfektion wird die transiente Flora eliminiert
Häufigste Gründe für Nicht-Compliance der Händehygiene
- Zeitmangel / Überlastung Personal
- Vergessen
- Mangel an Möglichkeiten
- Vorbildfunktion der leitenden Angestellten fehlt
- Ungenügendes Bewusstsein
- Unverträglichkeiten
Hierarchie Rechtsgrundlage:
Gesetz -> Verordnungen -> Richtlinien -> Verfassung
Ziele Gesetzgebung
UVG, Arbeitsgesetz, Zivilgesetzbuch (ZBG)
UVG: Verordnung über Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
Arbeitsgesetz: Schutz der Gesundheit
Zivilgesetzbuch (ZBG): besteht aus OR, Schutz der Persönlichkeit vom Arbeitnehmenden
Pflicht der Arbeitgebenden
Organisation, Arbeitsplatzgestaltung, Kommunikation & Schulung
Organisation: - Vorschriften & anerkannte Regeln beachten - Sicherheit und Gesundheitsschutz durchsetzen - Zuständigkeiten regeln - Gefahren ermitteln - Spezialisten beiziehen - Notfallkonzept erstellen - Schutz der Jugendlichen
Arbeitsplatzgestaltung: - Sichere Arbeitsmittel - Pers. Schutzausrüstung - Gesundheitsverträgliche Arbeitsumgebung - Sicheres Gebäude - Ergonomie - Besondere Gesundheitsschutz Bestimmung
Kommunikation und Schulung: Informieren & Anleiten von Arbeitnehmenden - klare Anweisungen & Kompetenzen erteilen - Aus- und Weiterbildungen - Mitwirkung gewährleisten
Pflichten Arbeitnehmende (7)
1. Sicherheitsregeln beachten
2. Weisungen Arbeitgeber befolgen
3. Mängel beheben & melden
4. Teilnahme Vorsorgeuntersuchungen
5. sich nicht in gefährlichen Zustand versetzen (Alk.)
6. PSA benützen
7. Sicherheitseinrichtung richtig verwenden
Kontrollorgane - Einhaltung Vorgaben Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bundesrat -> Aufsicht, Anpassung
ASA-Fachstelle -> Beratung Arbeitgeber, Sachanalysen, Schulungen
EKAS -> neue Richtlinien, Koordination, Umsetzung
Fachkommission -> Einarbeitung verbindliche Richtlinien
Durchführungsorgane -> SUVA, SECO
Kantone -> Aufsicht Umsetzung, Beratung, Verhängen von Sanktionen
Sanktionen, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden
Arbeitgebende, Arbeitnehmende
Arbeitgebende: Ermahnung, Verfügung, Zwangsmassnahmen -> Strafanzeige
Arbeitnehmende: Versicherungsleistung kürzen, Verwarnung, Versetzung, Entlassung
Geschichte, Herkunft Hygiene
Geschichte: Griechische Mythologie, zwei lieblings Töchter (Asklepois), Hygieia -> Göttin der Gesundheit und Reinheit
verantwortlich für den Erhalt der Gesundheit und für die Verhütung von Krankheiten
Hygiene = der Gesundheit dienend
Joseph Lister
Vater aseptischer Wunden / Verbände, Chirurgie
Phenolverneblung
Phenolgetränkte Wundverbände
Ignaz Philip Semmelweis
Retter der Mütter (starben weniger Frauen bei Geburt, durch Desinfektion)
Begründer Händehygiene- & Desinfektion
Louis Pasteur
Gründervater Wissenschaft- Mikrobiologie
legte Grundstein für Sterilisationsverfahren
Bundesgesetze / Verordnungen die sicherstellen, dass die Umwelt und Lebewesen nicht vom produzierten medizinischen Abfall beeinträchtigt werden
BAFU - Bundesamt für Umwelt
Verordnung: benötigt spezielle Bewilligung, dass Abfälle nur von gemeldeten Unternehmen entsorgt werden dürfen
Begleitpflicht besteht, auf einem Formular muss abzugebene Person alles genau deklarieren
Verordnung UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Abfallgruppen werden zugeordnet, erhalten LVA-Code, werden als unproblematischer med. Abfall, als med. Sonderabfall, kontrollpflichtiger, nicht med. Abfall klassifiziert.
Abfall-Gruppierungen
- unproblematischer med Abfall (A)
- Abfälle mit Kontaminationsgefahr (B)
- med. Sonderabfall (B,C)
- andere kostenpflichtige nicht med. Abfälle (D)
A :unproblematischer med. Abfall (Mundschutz, Heftpflaster, nicht kontaminierte Handschuhe)
B1: Abfälle mit Kontaminationsgefahr (Kontaminationsgefahr)
B1.1 med. Sonderabfall (Körperteile, Organe, Gewebe -> Pathologieabfälle)
B1.2 med. Sonderabfall (Blut, Sekrete, Exkrete -> Original-Blutentnahmeröhrchen, Dialysefilter)
B2 med. Sonderabfall (Verletzungsgefahr «Sharps» -> Kanülen, Brechampullen, Objektträger)
B3 med. Sonderabfall (Gefahrengut) -> Altmedikamente
B4 med. Sonderabfall (Gefahrengut) -> Zytostatika-Abfälle
C med. Sonderabfall -> Infektiöse Abfälle
D andere kontrollpflichtige, nicht medizinische Abfälle und Sonderabfälle aus dem Gesundheitswesen
-> Chemikalien
Bennene die vier wichtigsten Ziele des Brandschutzes
1. Leben bewahren
2. Sachwerte erhalten
3. Existenz sichern
4. Umwelt schützen
Bedeutung vom Satz: Löschen heisst die Voraussetzung ändern
Für Entstehung und Aufrechterhaltung eines Feuers braucht es einen Brennstoff, Sauerstoff und Überschreitung der Zündtemoeratur vom Brennstoff.
- Ersticken: Stören des richtigen Mengenverhältnisses zwischen brennbarem Stoff & Sauerstoff
- Abkühlen: Kühlen des brennbaren Stoffes unter spezifischer Zündtemperatur des Brennstoffs.
Standort und Zusammensetzung Löschposten am Bildungsgang am medi
Löschposten:
1. Gang, Nähe der WC's
2. Gang, Nähe der Labors
3. In Labors
Einteilung der brennbaren Stoffe gemäss EU Norm (EN2)
- A: feste nicht schmelzende Stoffe -> Glut und Flammen; Holz, Papier, Textilien, Löschmittel: Wasser, Schaum, Pulver
- B: Flüssigkeiten, schmelzende feste Stoffe -> Flammen; Lösungsmittel, Öle, Wachse, schmelzende Kunststoffe Löschmittel: Schaum (Wasser mit ?), Co2/Kohlendioxid
- C: Gase, Flammen; Propan Löschmittel: ABCDE Pulver, hochkorrosiv, zerstört alles
(D: Metalle Löschmittel Pulver (Industrie))
(E: Elektrische Geräte) Löschmittel: Feuerlöscher
- F: Speisefette und öle in Frittier- und Fettbackgeräten Löschmittel: Feuerlöscher (Fettbrandlöscher)
Wie wird ein Feuerlöscher im Brandfall korrekt eingesetzt?
- Beschriftung am Feuerlöscher beachten
- Lasche rausziehen, Schlauch aus der Halterung nehmen, beim Zusammendrücken spritzt es, Feuerlöscher immer vorgänig testen
- Von unten her schützen, von unten an Brandherd
- Feuer mit dem Wind bekämpfen (giftiger Rauch)
Gefahren für Menschen beschreiben beim Einsatz eine Kohlendioxid-Löschers
1. Person könnte ersticken
2. Trocken Eis (-60°C) des Feuerlöschers kann Verbrennungen auslösen (nicht in Atemwege spritzen)
Wichtiges beim Umgang mit Löschdecken, worauf muss geachtet werden:
- Hände müssen vollständig abgedeckt sein, seitlich und nach oben halten, geduckt an Brandherd heran gehen und die Decke über Kopf halten, von oben den Brand löschen, komplett zudecken (Sauerstoff entziehen), abkühlen lassen
Kontrolle, wenn warm noch warten, wenn nicht mehr warm Hände abdecken und Decke von Brand entfernen