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M. SZ.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Handhabung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, insbesondere im medizinischen Kontext. Sie decken Themen wie CMR-Stoffe, GHS-Piktogramme, Vorsichtsmaßnahmen und die Bedeutung von Schutzausrüstung ab. Die Karteikarten sind ideal für Mittelschüler, die sich auf Prüfungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit vorbereiten, und bieten praktische Einblicke in die korrekte Lagerung, Entsorgung und Handhabung von Chemikalien sowie die Prävention von Infektionen durch Blut und andere Körperflüssigkeiten.
Flashcards
64
Students
1
Language
German
Category
Medical
Created / Updated
02.11.2023 / 12.11.2023

Flashcards

Maskentyp: Hygienemaske

Kennzeichnung, Verwendungszweck, Schutzwirkung

Kennzeichnung: CE-Markierung und EN-Nummer auf Verpackung
Verwendungszweck: Fremdschutz
Schutzwirkung: Tröpchenschutz, geringer Schutz Aerosolen

Maskentyp: FFP2

Kennzeichnung, Verwendungszweck, Schutzwirkung

Kennzeichnung: CE-Markierung & EN-Nummer auf Verackung + Maske, Zertifikat, Produkteinformation, Anleitung Landessprache, Angaben zum Hersteller und Importeur

Verwendungszweck: Eigen- und Fremdschutz
Schutzwirkung: Tröpfchenschutz und 94% Aerosole, Schutz luftgetragene biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe 2

Maskentyp: FFP-3

Kennzeichnung, Verwendungszweck, Schutzwirkung

Kennzeichnung: CE-Markierung & EN-Nummer auf Verackung + Maske, Zertifikat, Produkteinformation, Anleitung Landessprache, Angaben zum Hersteller und Importeur

Verwendungszweck: Eigen- und Fremdschutz

Schutzwirkung: Tröpfchenschutz, 99% Aerosole, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe 3

Isolation zum Schutz von Patient*innen mit stark abgeschwächtem Immunsystem

Vor Betreten des Zimmers chirurgische Schutzmaske aufsetzen

Schutz Besuchenden vor hochresistenten bakteriellen Erregern / hochresistente Erreger 

Isolierte Patient*innen besiedelt mit Bakterien (aufgrund Resistenz schwer zu behandeln) Isolation, damit Mikroorganismen nicht weiter verbreitet werden (Übertragung: Tröpfchen, direkter Körperkontakt)

Schutz vor Betreten des Zimmers: Handschuhe, Überschürze, Hygienemaske

Gefahr für Besuchende aufgrund Aerosolen (bspw. Masern) 
Vor Beterten des Zimmers?

Vor Betreten: FFP2 (FFP3) Maske, Überschürze, Handschuhe, je nach Spital Haube

Gefahr für Besuchende aufgrund möglicher Tröpfcheninfektion (Meningokokken)

Vor Betreten?

Handschuhe, Überschürze, Maske, je nach Spital Haube

Vorgehensweise vor Betreten und nach Verlassen eines kontaktisolierten Krankenzimmers, präzis einhalten

Vor Betreten: 1. Durchführung hygienischer Händedesinfektion 2. Erforderliche Schutzvorkehrung treffen

 

Verlassen Zimmer: (in Zimmerschläuse) 1. Schutzausrüstung in spez. Abfall entsorgen 2. Nach Austritt hygienische Händedesinfektion

Arbeiten, die im Sinne des Mutterschutzes gefährlich einzustufen sind, mit Beispielen (10)

  1. Bewegen von schweren Lasten - Regelmässiges Heben von Lasten mehr als 5kg
  2. Bewegung und Körperhaltung, die zu vorzeitiger Ermüdung führen - erhebliches Stecken, oder Beugen
  3. Belastende Arbeitssysteme - Nicht mehr als 9 Arbeitsstunden pro Tag arbeiten
  4. Chemische Risiken - CMR-Stoffe meiden, vor allem Quecksilber, Blei
  5. Biologische Risiken - Da körpereigene Immunabwehr geschwächt, besondere Gefährdung von Infektionen
  6. Ionisierende Strahlung - keine Räume betreten, bei denen ionisierende Strahlung erzeugt wird
  7. Arbeiten bei Überdruck oder Unterdruck - Über- oder Unterdruck ab 1. Schwangerschaftstag vermeiden
  8. Einwirkung von Lärm - Arbeiten über 85 Dezibel vermeiden
  9. Äussere Krafteinwirkung (Stösse, Vibrationen, Erschütterung) - Schläge gegen den Bauch
  10. Arbeiten bei enormer Kälte, Hitze oder Nässe - Arbeiten in Innenräumen bei Temperaturen von -5C oder über 28C vermeiden

Konzept Kleidung, was darf man nicht?

- keine Schuhe mit Absatz tragen
- lange Haare zusammenbinden
- kein Nagellack
- kein Schmuck (ausser Ehering)
- kein Schal, oder Hut
- Gegenstände (Stift) nicht in den Mund nehmen

Im medi geltende technische und personelle Umseztungen der Zutrittsregelung der Schullabors.

Personelle Umsetzung: Zutritt auf autorisierten Personenkreis beschränkt
 

Technische Umsetzung: Badge-Berechtigung, selbstschliessende Türmechanismen

Residente Hautflora

-physiologische (natürliche,normalen Lebensvorgängen) 
-setzt sich aus Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze) zusammen nicht pathogen
-Stoffwechselprodukte hemmen das Wachstum von krankmachenden Keimen auf residenter Flora
-setzt sich über lange Zeit konstant zusammen, wird durch korrekt durchgeführte hygienische Händedesinfektion nur geringfügig beeinflusst

Transiente Hautflora

-alle Mikroorgansimen, welche nur vorübergehend auf Haut ansiedeln
-Bakterien, Pilze und Viren, durch direkten Kontakt von Haut zu Haut oder die indirekt über Gegenstände auf Hände       gelangen
-Keime lassen sich nicht permanent auf Haut nieder, besiedeln einigen Stunden bis zu mehreren Wochen
-Keime mit einer höheren Aggressivität 18 (Virulenz) zu finden. Mit korrekt durchgeführten hygienischen Händedesinfektion wird die transiente Flora eliminiert

Häufigste Gründe für Nicht-Compliance der Händehygiene

  • Zeitmangel / Überlastung Personal
  • Vergessen
  • Mangel an Möglichkeiten
  • Vorbildfunktion der leitenden Angestellten fehlt
  • Ungenügendes Bewusstsein
  • Unverträglichkeiten

Hygieneplan

Wahl geeigneter Handschuhe

Verpackung Handschuhe

Schutz vor chemischer Gefährdung, Schutz vor bakteriologischer Kontamination

C€

Informationsbroschüre

Kapelle, Klasse l

-Personen- und Umgebungsschutz (teilweise, nur bei Verwendung von HEPA-Filter)
-Kein Produktschutz
-Luftführung von Innen nach Aussen (100% rein, 100% raus)
-Abzug, um „nur“ kontaminierte Luft mit Lösungsmitteldämpfen        abzuziehen
-Luft wird über Hauslüftung abgesaugt

Sicherheitswerkbank Klasse ll

Lamina-Airflow

-Verringerung des Infektionsrisikos im Umgang mit potenziell gefährlichen Mikroorganismen
-Personen-, Produkt- und Umgebungsschutz wird erreicht durch HEPA-Filter und laminare Luftströmung
Klasse II: offenes System à gut geschulte Mitarbeiter!

Sicherheitswekbank Klasse lll

- Personen-, Produkt- und Umweltschutz vollständig erreicht
- Isolator oder Glove-Box, völlig geschlossene Werkbank, mechanische Trennung, Handschuheingriff, Materialschleuse

Hierarchie Rechtsgrundlage:

Gesetz -> Verordnungen -> Richtlinien -> Verfassung

Ziele Gesetzgebung

UVG, Arbeitsgesetz, Zivilgesetzbuch (ZBG)

UVG: Verordnung über Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
Arbeitsgesetz: Schutz der Gesundheit
Zivilgesetzbuch (ZBG): besteht aus OR, Schutz der Persönlichkeit vom Arbeitnehmenden

Pflicht der Arbeitgebenden

Organisation, Arbeitsplatzgestaltung, Kommunikation & Schulung

Organisation: - Vorschriften & anerkannte Regeln beachten - Sicherheit und Gesundheitsschutz durchsetzen - Zuständigkeiten regeln - Gefahren ermitteln - Spezialisten beiziehen - Notfallkonzept erstellen - Schutz der Jugendlichen

Arbeitsplatzgestaltung: - Sichere Arbeitsmittel - Pers. Schutzausrüstung - Gesundheitsverträgliche Arbeitsumgebung - Sicheres Gebäude - Ergonomie - Besondere Gesundheitsschutz Bestimmung

Kommunikation und Schulung: Informieren & Anleiten von Arbeitnehmenden - klare Anweisungen & Kompetenzen erteilen - Aus- und Weiterbildungen - Mitwirkung gewährleisten
 

Pflichten Arbeitnehmende (7)

1. Sicherheitsregeln beachten
2. Weisungen Arbeitgeber befolgen
3. Mängel beheben & melden
4. Teilnahme Vorsorgeuntersuchungen
5. sich nicht in gefährlichen Zustand versetzen (Alk.)
6. PSA benützen
7. Sicherheitseinrichtung richtig verwenden

Kontrollorgane - Einhaltung Vorgaben Arbeits- und Gesundheitsschutz

Bundesrat -> Aufsicht, Anpassung
ASA-Fachstelle -> Beratung Arbeitgeber, Sachanalysen, Schulungen
EKAS -> neue Richtlinien, Koordination, Umsetzung
Fachkommission -> Einarbeitung verbindliche Richtlinien
Durchführungsorgane -> SUVA, SECO
Kantone -> Aufsicht Umsetzung, Beratung, Verhängen von Sanktionen

Sanktionen, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden
Arbeitgebende, Arbeitnehmende

Arbeitgebende: Ermahnung, Verfügung, Zwangsmassnahmen -> Strafanzeige
Arbeitnehmende: Versicherungsleistung kürzen, Verwarnung, Versetzung, Entlassung

Geschichte, Herkunft Hygiene

Geschichte: Griechische Mythologie, zwei lieblings Töchter (Asklepois), Hygieia -> Göttin der Gesundheit und Reinheit
verantwortlich für den Erhalt der Gesundheit und für die Verhütung von Krankheiten

Hygiene = der Gesundheit dienend

Joseph Lister

Vater aseptischer Wunden / Verbände, Chirurgie
Phenolverneblung
Phenolgetränkte Wundverbände

Ignaz Philip Semmelweis

Retter der Mütter (starben weniger Frauen bei Geburt, durch Desinfektion)
Begründer Händehygiene- & Desinfektion

Louis Pasteur

Gründervater Wissenschaft- Mikrobiologie

legte Grundstein für Sterilisationsverfahren

Bundesgesetze / Verordnungen die sicherstellen, dass die Umwelt und Lebewesen nicht vom produzierten medizinischen Abfall beeinträchtigt werden

BAFU - Bundesamt für Umwelt
Verordnung: benötigt spezielle Bewilligung, dass Abfälle nur von gemeldeten Unternehmen entsorgt werden dürfen
Begleitpflicht besteht, auf einem Formular muss abzugebene Person alles genau deklarieren 

Verordnung UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Abfallgruppen werden zugeordnet, erhalten LVA-Code, werden als unproblematischer med. Abfall, als med. Sonderabfall, kontrollpflichtiger, nicht med. Abfall klassifiziert.

 

Abfall-Gruppierungen

- unproblematischer med Abfall (A)
- Abfälle mit Kontaminationsgefahr (B)
- med. Sonderabfall (B,C)
- andere kostenpflichtige nicht med. Abfälle (D)

A :unproblematischer med. Abfall (Mundschutz, Heftpflaster, nicht kontaminierte Handschuhe)       
B1: Abfälle mit Kontaminationsgefahr (Kontaminationsgefahr)
B1.1 med. Sonderabfall (Körperteile, Organe, Gewebe -> Pathologieabfälle)
B1.2 med. Sonderabfall (Blut, Sekrete, Exkrete -> Original-Blutentnahmeröhrchen, Dialysefilter)
B2 med. Sonderabfall (Verletzungsgefahr «Sharps» -> Kanülen, Brechampullen, Objektträger)
B3 med. Sonderabfall (Gefahrengut) -> Altmedikamente
B4 med. Sonderabfall (Gefahrengut) -> Zytostatika-Abfälle
C med. Sonderabfall -> Infektiöse Abfälle
D andere kontrollpflichtige, nicht medizinische Abfälle und Sonderabfälle aus dem Gesundheitswesen
-> Chemikalien

Bennene die vier wichtigsten Ziele des Brandschutzes

1. Leben bewahren
2. Sachwerte erhalten
3. Existenz sichern
4. Umwelt schützen

Bedeutung vom Satz: Löschen heisst die Voraussetzung ändern

Für Entstehung und Aufrechterhaltung eines Feuers braucht es einen Brennstoff, Sauerstoff und Überschreitung der Zündtemoeratur vom Brennstoff. 

- Ersticken: Stören des richtigen Mengenverhältnisses zwischen brennbarem Stoff & Sauerstoff
- Abkühlen: Kühlen des brennbaren Stoffes unter spezifischer Zündtemperatur des Brennstoffs.

Geltende Anweisungen auf Formular "Verhalten im Alarmfall" 
Wichtigste Tätigkeiten (3)

Wichtigste Tätigkeiten: 1. Brand melden (112) 
                                     2. Sich in Sicherheit bringen (zum Sammelplatz Migros)
                                     3. Löschversuch unternehmen (bei kleinem Brand)

Standort und Zusammensetzung Löschposten am Bildungsgang am medi

Löschposten:
1. Gang, Nähe der WC's
2. Gang, Nähe der Labors
3. In Labors

Einteilung der brennbaren Stoffe gemäss EU Norm (EN2) 

- A: feste nicht schmelzende Stoffe -> Glut und Flammen; Holz, Papier, Textilien,          Löschmittel: Wasser, Schaum, Pulver
- B: Flüssigkeiten, schmelzende feste Stoffe -> Flammen; Lösungsmittel, Öle, Wachse, schmelzende Kunststoffe Löschmittel: Schaum (Wasser mit ?), Co2/Kohlendioxid
- C: Gase, Flammen; Propan Löschmittel: ABCDE Pulver, hochkorrosiv, zerstört alles
  (D: Metalle Löschmittel Pulver (Industrie))
  (E: Elektrische Geräte) Löschmittel: Feuerlöscher
- F: Speisefette und öle in Frittier- und Fettbackgeräten Löschmittel: Feuerlöscher (Fettbrandlöscher)

Wie wird ein Feuerlöscher im Brandfall korrekt eingesetzt?

- Beschriftung am Feuerlöscher beachten
- Lasche rausziehen, Schlauch aus der Halterung nehmen, beim Zusammendrücken spritzt es, Feuerlöscher immer vorgänig testen
- Von unten her schützen, von unten an Brandherd
- Feuer mit dem Wind bekämpfen (giftiger Rauch)

Gefahren für Menschen beschreiben beim Einsatz eine Kohlendioxid-Löschers

1. Person könnte ersticken
2. Trocken Eis (-60°C) des Feuerlöschers kann Verbrennungen auslösen (nicht in Atemwege spritzen)

Wichtiges beim Umgang mit Löschdecken, worauf muss geachtet werden:

- Hände müssen vollständig abgedeckt sein, seitlich und nach oben halten, geduckt an Brandherd heran gehen und die Decke über Kopf halten, von oben den Brand löschen, komplett zudecken (Sauerstoff entziehen), abkühlen lassen
Kontrolle, wenn warm noch warten, wenn nicht mehr warm Hände abdecken und Decke von Brand entfernen

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