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FK3_Recht und Organisation 2023

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Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie Medizin/Pharmazie
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 01.11.2023 / 10.11.2023
Lizenzierung ©    (AZwi)
Weblink
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Nennen Sie die zentralen Teile des Humanitären Völkerrechts und deren geschichtliche Entwicklung.

Humanitäres Völkerrecht wird auch als „Kriegsrecht“ bezeichnet und regelt zu Zeiten von bewaffneten Konflikten den Schutz von Personen die nicht oder nicht mehr am Kriegsgeschehen teilnehmen sowie Kriegsmethoden und -mittel.

= Regeln die aus humanitären Gründen die negativen Folgen bewaffneter Konflikte begrenzen wollen

Besteht aus Verträgen (Genfer Konventionen und den Zusatzprotokollen) und dem Völkergewohnheitsrecht (ungeschrieben; basierend auf gängigen Normen/ Überzeugungen wird davon ausgegangen).

Abkommen muss unterzeichnet und anschließend innerstaatlich umgesetzt werden

Gilt bei:

  • internationalen Konflikten (zwischen 2 Staaten)
  • nicht-internationalen Konflikten (wenn Militär gegen nicht-staatliche Gruppen kämpft)

Geschichte:

  • 1864: 1. Genfer Konvention als Fundament: Los der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde
  • 1907: 2. Genfer Konvention: Erweiterung auf See
  • 1929: 3. Genfer Konvention: Behandlung von Kriegsgefangenen
  • 1949: 4. Genfer Konvention: Schutz von Zivilpersonen
  • 1977: 1. Zusatzprotokoll: Schutz der Opfer internationaler Konflikte
  • 1977: 2. Zusatzprotokoll: Schutz der Opfer nicht-internationaler Konflikte
  • 2005: 3. Zusatzprotokoll: roter Kristall als zusätzliches Schutzzeichen

Welches Recht ist auf kriminelle Handlungen anwendbar? Welches Recht auf einen Bürgerkrieg (= "Nicht internationaler bewaffneter Konflikt")? Welches Recht gilt im internationalen bewaffneten Konflikt?

Kriminelle Handlungen: innerstaatliche Gesetze, insbesondere das Strafrecht und die Menschenrechte

Bürgerkrieg: wenn unterzeichnet, dann Art. 3 der Genfer Abkommen (Mord, Geiselnahme, Hinrichtung, Beeinträchtigung persönlicher Würde; Schutz Verwundeter) sowie das 2. Zusatzprotokoll

Internat. bewaffneter Konflikt: alle 4 Genfer Konventionen + Zusatzprotokolle gelten, eine Kriegserklärung ist nicht notwendig

Welche Pflichten haben Zivildienstleistende?

  • Rechtzeitiger Dienstantritt
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Beziehen einer dienstlichen Unterkunft, wenn die Wegstrecke >2h (in Summe beider Richtungen) beträgt
  • Pflicht zum Tragen des Zivildienstabzeichens
  • Gewissenhafte Verrichtung der aufgetragenen Dienstleistungen
  • Befolgung der dienstlichen Weisungen des Vorgesetzten

Wie ist nach Beschlussfassung einer Satzungsänderung weiter vorzugehen?

  • Anzeige bei der Vereinsbehörde
  • Danach 4-wöchige Einspruchsfrist der Behörde verstreichen lassen (evtl. vorheriges OK)
  • Fortsetzung der Tätigkeiten entsprechend der „neuen“ Statuten
  • bBd Meldung an übergeordnete Stellen im ÖRK

Definieren und erklären Sie die Begriffe: Dokumentations-, Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht in Verbindung mit dem Rettungs- und Krankentransportdienst.

  • Dokumentationspflicht: lückenlose und vollständige Dokumentation aller Wahrnehmungen und Maßnahmen; Dient auch als Beweis des sorgfaltsgemäßen Handelns
  • Auskunftspflicht: Sanitäter müssen Auskunft geben über gesetzte Maßnahmen an Patienten, gesetzl. Vertreter, genannte Personen und übernehmendem Personal im Krankenhaus
  • Verschwiegenheitspflicht: im Dienst anvertraute oder bekannt gewordene Geheimnisse müssen bewahrt werden; auch nach Ausscheiden aus dem ÖRK; Psychohygiene ist in anonymisierter Form erlaubt

Erklären Sie den Begriff: „allgemeine Pflichten“ nachdem Sanitätergesetz. Gehen Sie dabei auf die Formulierung „Wohl des Patienten, fachliche und wissenschaftliche Erkenntnisse“ sowie auf die Formulierung „nötigenfalls Notarzt anfordern“ ein.

Allgemeine Pflichten:

  • Sanitäter haben ihre Tätigkeit ohne Ansehen der Person gewissenhaft auszuüben.
  • Sie haben das Wohl der Patienten und der betreuten Personen nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.
  • Nötigenfalls ist ein Notarzt oder, wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, ein sonstiger zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt anzufordern.
  • Sanitäter haben sich tätigkeitsrelevant fortzubilden

Notarzt anfordern: immer wenn lebensrettende Sofortmaßnahmen angewendet werden, wenn die Behandlung durch einen NA erforderlich ist und wenn die eigenen Kompetenzen eine notwendige Behandlung nicht erlauben.

Erklären Sie die Tätigkeitsbereiche des Rettungssanitäters und zeigen Sie, anhand von Beispielen dessen gesetzliche Grenzen auf. Gehen Sie dabei auch auf die Fortbildungspflicht ein.

Tätigkeitsbereich:

  • -selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen die medizinisch indizierte Betreuung bedürfen; vor- & während des Transports
  • Aufrechterhaltung und Beendigung liegender Infusionen
  • Zuckermessen
  • Übernahme und Übergabe von Patienten bei einem Transport
  • Sauerstoffgabe
  • Hilfestellung bei Akutsituationen
  • Durchführung von Nasenabstrichen, insbesondere im Kontext einer Pandemie
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Durchführung von Sondertransporten

Fortbildungspflicht: ist im SanG geregelt; Maßnahmen müssen anhand der aktuellen Lehrmeinung beherrscht werden; die Verantwortung über die Fortbildungspflicht liegt beim Sanitäter, nicht der Organisation; 16h/ 2 Jahre + Rezertifizierung; Inhaltlich darf es keine reine Wiederholung von bereits Gelerntem sein.

Erläutern Sie die Voraussetzungen und Zweck eines Revers. Wie gehen Sie vor, wenn der Patient den Revers verweigert?

Voraussetzung: Reversfähigkeit (>14 Jahre, ohne Erwachsenenvertreter, örtlich- & zeitliche Orientierung, Erinnerungsfähigkeit an das Geschehen); im Zweifel annehmen, dass eine Person nicht reversfähig ist

Zweck: Der Patient bestätigt, dass eine angeratene Maßnahme oder Hospitalisierung von ihm nicht gewünscht wird. Dies ist mit Unterschrift oder hinzuziehen eines Zeugen (Polizei) zu bestätigen

Gegen den Willen eingewiesen kann man nur werden entsprechend UbG bei psychisch kranken Patienten bei Selbst- oder Fremdgefährdung & mangelnden Alternativbehandlungen

Vorgehen: umfangreiche Aufklärung, ausführliche Dokumentation; wenn bei medizinischer Notwendigkeit kein Einsehen des Pat, dann im Zweifelsfall Notarzt hinzuziehen