Vermögen schriftlich


L. M.
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über die Vermögensverwaltung und Finanzberatung, insbesondere für den IAF 2023. Sie decken Themen wie Aktien, Fonds, Optionen, Obligationen und verschiedene Anlagestrategien ab, einschließlich Hedge-Fonds und strukturierter Produkte. Die Karteikarten behandeln auch steuerliche Aspekte wie Vermögenssteuern, Einkommenssteuern und Verrechnungssteuern, sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Marktanalysen. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Finanzberater, Vermögensverwalter und Anleger, die ihr Wissen über Finanzinstrumente, Steuern und Anlagestrategien vertiefen möchten.
Flashcards
214
Students
10
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
05.09.2023 / 15.03.2026

Cartes-fiches

Steuerliche Behandlung von Marchzinsen auf Obligationen

 

Jahreszins gesamthaft versteuern - Oblig. muss also kurz nach Zinstermin gekauft werden! sonst zahlt man unnötige Einkommenssteuern

Verkäufer zahlt dem Käufer Marchzinsen

Steuerliche Behandlung von Agiozahlungen auf Obligationen

falls Rückzahlung Oblig. gem. Emissionsprospekt zu 100% geplant ist, gibt es keine Steuern für die Rückzahlung - bei Emission kann man aber Agio (vorz. Rückzahl.) vereinbaren

Agio - im Einkommen versteuern, bei CH auch noch Verrechnungssteuer

Einkommens- und Vermögenssteuern auf überwiegend
einmalverzinsten Obligationen (Diskontpapiere / Zerobonds)

Diskontertrag ist steuerbar (Diff. Anschaffung/Verkauf)

Anlagefonds Merkmale

- öffentliche Werbung

- gemeinschaftliche Kapitalanlage

- Fremdverwaltung

- Risikoverteilung

- Rückgaberecht

- Sondervermögen

Anteil an Anlagefonds - was ist NIW/NAV? Formel?

Nettoinventarwert - Wert eines einzelnen Titels

-> NIW = portefeuille - Verbindlichkeiten

             __________________________

                    Anzahl Fondsanteile

Geldmarktfonds

Fondsvermögen bis 12 Monate. 

Obligationenfonds

Anlage in Obligatoinen oder Staatsanleihen. 

Nachteil zu direkte Oblig. = keine 100%ige Rückzahlung

Aktienfonds

an Dividende und Kapitalgewinn beteiligt. Jedoch keine Mitgliedschaftsrechte an GV.

Langer Anlagehorizont. 

Aktienfonds - 

Anlagestil passiv/aktiv

passiv = günstige Abbildung Aktienmarktindex (Länder/Branchenindex)

aktiv = bewusst andere Positionierung als Vergleichsindex (Bechmark), Fondsmanager will Benchmark schlagen

Benchmark bei weltweiten Anlagefonds

MSCI - Weltaktienindex

Regionenfonds Aktien Emerging Markets

nicht entwickelte, sondern aufstrebende Regionen - Rendite und Risiko höher

- Asien ohne Japan und Osteuropa 

- Lateinamerika

Branchenfonds Aktien Value oder Growth?

starker Wachstum und Innovation = Growthansatz interessanter

Rezession = defensive Branchen besser

Income

ca. 85% Obligatoinen, hohe Sicherheit, regelmässige Erträge

Yield

max. 30% Aktien, grosser Teil in Obligationen investiert

Balanced

50/50

Growth

70-90% Aktien

Bewertung von Immobilienfonds

Fondsleitung idR 1x jährlich Bewertung neu (bei direktem Grundbesitz)

-> Mieteinnahmen wichtig

-> Ausschüttungsrendite wichtig - Anleger sucht eine, die über Zinsniveau liegt

Grundstückgewinnsteuern bei Immobilienfonds

Direktinvestitionen Immobilienfonds = Grundstückgewinnsteuer

Fonds bilden hierfür Rückstellungen 

indirekte Invest. in Beteiligungsgesellschaften nicht betroffen

Rückgaben von Immobilienfonds

Kündigungsfristen bis zu 2 Jahren vorhanden. Vorher über Börse Verkauf möglich.

 

Börsenkurs beim Immobilienfonds

• Generelle Preisänderungen an den Immobilienmärkten

• Zinssatzänderungen

Weitere Kollektivanlagen - ETF

rechtlich Anlagefonds - aber an Börse gehandelt
- keine Ausgabe- und Rücknahmepreise, sondern Börsenkurs

- für passive Strategien - Aktien und Subindices nachgebildet

- tiefe Kosten

Kotierte Investment- oder
Beteiligungsgesellschaft

- keine behördliche Aufsicht

- Aktiengesellschaft mit Aktienkapital

- Stimmrecht, Börsenhandel

- Steuersubjekt: Gesellschaft. Gewinn und Kapitalsteuer 

- keine Bewilligung erforderlich

Anlagefond

- Aufsicht

- Rechtskleid

- Vertrieb - Bewilligung

- Aufsicht: FINMA

- Rechtskleid: Sondervermögen gem. KAG

- Vertrieb - Bewilligung: Fondsvertriebsbewilligung nötig

Investmentklubs

Vermögen, welche durch mehrere Personen zwecks gemeinschaftlicher Anlage zusammengetragen werden. Nicht gesellschaftsrechtliche Strukturen.
- unterstehen nicht dem KAG, sofern:

- keine öffentliche Werbung, nicht mehr als 20 Mitglieder, keine Ausdrücke wie Fonds

- eigene Verwaltung, einfache Gesellschaft

Bankeigene Sondervermögen (Inhousefunds)

- gezielte Anlagestrategien für indiv. Anlegerkreis

- Auflagen bei Lancierung Publikumsfonds ersparen

- nicht dem KAG unterstellt, aber strenge Richtlinien

Anlagestiftungen

 

- eigentliche Anlagefonds

- Rechtsform jedoch Stiftung

- gemeinschaftliche Anlage, Ziel Diversifikation

- Zielgruppe Pensionskassen, oder Private bei Freizügigkeitsguthaben

Managementtechniken bei Anlagefonds

passiv/aktiv verwaltet

traditionelle (oblig., aktienfonds) / nicht-traditionelle (Hedge Funds)

Anlagefonds meistens nicht an der Börse. Ausnahme:

Immobilienfonds. Preis: Angebot/Nachfrage.

Fondsformen nach KAG

• Offene kollektive Kapitalanlagen (open end funds)
o Vertraglicher Anlagefonds (entspricht dem früheren Anlagefonds gemäss Anlagefondsgesetz
AFG)
o Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) / neu seit KAG
• Geschlossene kollektive Kapitalanlagen (closed end funds)
o Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen / neu seit KAG
o Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) / neu seit KAG

offene Anlageformen Gliederung

• Effektenfonds (z.B. Obligationenfonds, Aktienfonds)
• Immobilienfonds
• Übrige Fonds für traditionelle Anlagen
• Übrige Fonds für alternative Anlagen

geschlossene Fondsformen stehen nur wem zur Verfügung?

nur qualifizierten Anlegern zur Verfügung (Banken,
Institutionelle sowie vermögende Privatkunden)! 

Erlaubte Anlagen für Effektenfonds - verboten:

• Warentermingeschäfte, Rohstoffe und andere Waren
• Immobilien
• Edelmetalle, Edelmetallkonten und –zertifikate
• Leerverkäufe sind verboten (Shortgeschäfte)

Übrige Fonds für traditionelle Anlagen dürfen:

• Kredite aufnehmen, bis 25% des Nettofondsvermögens
• Bis 60% des Fondsvermögens verpfänden
• Ein Gesamtengagement von maximal 225% des Fondsvermögens eingehen (Hebeleffekt)
• Leerverkäufe tätigen.

Übrige Fonds für alternative Anlagen (Hedge Funds) dürfen:

• Kredite aufnehmen, bis 50% des Nettovermögens
• Bis 100% des Fondsvermögens verpfänden
• Ein Gesamtengagement von maximal 600% des Fondsvermögens eingehen (Hebeleffekt)
• Leerverkäufe tätigen

Umbrellafonds

ein Anlagefonds aus mehreren Subfonds

Fund of Funds

- Investition in bereits bestehende Fonds

- die besten bestehenden Anlagefonds finden und einkaufen

- Erwartung überdurchschnittliche Rendite

- teuer als Direktanlagefonds

UCITS

Richtlinie in der EU für FOndsmarkt

Risiken bei Fonds - für Anleger: Marktrisiken

- allgemeines Marktrisiko BETA

- titelspezifisches Marktrisiko ALPA

allgemeines Marktrisiko

- negative Entwicklung ganzer Märkte oder Einbruch 

- allgemeiner Zinsanstieg = Auswirkung Anlagefonds (Zinsanstieg = Oblig.kurs fällt)

titelspezifische Risiken

- Anleger optimal geschützt:

- Kursrückgänge einzelner Aktien/Oblig.

- Schurz vor Einbruch einzelner Titel (da Fonds breit gestreut)

Étudier