Ausbildereignungsprüfung HF 2
nix
nix
20
0.0 (0)
Kartei Details
Karten | 20 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 14.07.2023 / 31.08.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230714_ausbildereignungspruefung_hf_2
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20230714_ausbildereignungspruefung_hf_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Die drei Ausbildungspläne
- Ausbildungsrahmenplan (Was - Wann Katalog)
- Richtlernziele (RLZ)
- Groblernziele (GLZ)
- Daraus werden die Feinlernziele (FLZ) abgeleitet
- nicht teil des Ausbildungsrahmenplan
- müssen vom Ausbilder generiert werden
- Daraus werden die Feinlernziele (FLZ) abgeleitet
- Betrieblicher Ausbildungsplan (Was - Wo Katalog)
- In welcher Abteilung können welche Feinlernziele unterrichtet werden?
- Individueller Ausbildungsplan (Was - Wann - Wo - Wem - von Wem Katalog)
- Versetzungsplan
- Lernzielkatalog
- Checkliste, was ist noch beizubringen, was ist schon erledigt?
- Sachliche Gliederung
- Zeitliche Gliederung
Feinlernziele
- Beschreiben ein Lernziel einer einzelnen Lerneinheit (z.B. Telefonieren)
- Müssen operationalisiert (konkretisiert) sein
- z.B. Der Auszubildende kann eingehende Telefonate nach Unternehmensvorgaben annehmen und weiterleiten
Sachliche & Zeitliche Gliederung
- Sachliche Gliederung
- Lerinhalte werden zu Ausbildungseinheiten zusammengefasst
- Feststellung der Eignung und Fähigkeiten in der Probezeit
- Auf die Anforderungen in der Prüfung zugeschnitten
- überschaubar und aufgeteilt in sachlich gerechtfertigte Unterabschnitte
- Zeitliche Gliederung
- Berücksichtigung der Prüfungstermine
- Berufsschulzeiten
- Urlaubszeiten
- Abgestimmt auf die Berufsschule
Rechte des Betriebsrates
- Beratungs- und Vorschlagsrecht bei Fragen der Berufsbildung
- Beratungsrecht bei Einrichtung und Ausstattung von Berufsbildungseinrichtungen
- Initiativrecht für die Auswahl von Teilnehmern an Bildungsmaßnahmen
- Informationsrecht (z.B. Personalplanung)
- Vorschlagsrecht (z.B. Planung von Arbeitsplätzen)
- Mitbestimmungsrecht bei Bestellung und Abberufung von Ausbildern
- Inhaltliche Gestaltung von Personalfragebögen
- Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Betrieb
- Fragen der Arbeitszeit
- Betriebsordnung
- Einstellung von Auszubildenden
JAV (Jugen und Auszubildenden Vertretung)
- Vertritt Arbeitnehmer unter 18
- Vertritt Auszubildende bis 25
- Hat keine eigenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, kann aber über den Betriebsrat einfluss nehmen
- Wahlberechtigung
- Alle die von der JAV vertreten werden (siehe oben)
- Wählbarkeit
- Alle die unter 25 sind
- noch nicht Teil des Betriebsrates
- Wahlen, alle 2 Jahre zwischen 1. Oktober und 30. November
- Regelmäßige Amtszeit 2 Jahre, (auch wenn man inzwischen 25 ist)
- JAV-Versammlungen
- Nach der Betriebsratsversammlung
- nach Absprache mit Betriebsrat und Arbeitgeber auch zu jedem anderen Zeitpunkt
- besondere Schutzvorschriften für Mitglieder
- außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrates
- eine ordentliche Kündigung ist in der Regel unzulässig
- Anspruch auf übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung
Einbindung von Kooperationspartner
- Berufsschule
- Partner im dualen System
- Abstimungsbedraf:
- Ausbildungsrahmenplan & schulischer Lehrplan
- Berufsschulzeiten (Teilzeit/Blockunterricht)
- Abstimmungsmöglichkeiten
- Persönlicher Kontak Ausbilder und Lehrer
- Betriebsbesichtigung
- Mitglied im Föderverein der Berufsschule
- zuständige Stelle (IHK)
- Konsultieren be Fragen rund um die Ausbildung
- Als Informationsstelle nutzen
- Eltern
- Beide haben einen Erziehungsauftrag
- Guter Kontakt zu den Eltern um den Erziehungsauftrag zu erleichtern
- Kontaktaufnahme zu den Eltern bei 18+ nur mit Zustimmung des Azubi!
- weitere Institutionen
- Agentur für Arbeit
- allgemeinbildende Schulen
- Gewerkschaften
- Berufsgenossenschaften (Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz)
Ausbildungsmarketing - Auswahlverfahren
- Anforderungsprofil und Auswahlkriterien festlegen
- Schnittmenge von Anforderungsprofil & Bewerberprofil = Eignung
- Wir suchen den für uns am besten geeigneten Bewerber, nicht unbedingt den Besten
- Anforderungen des Unternehmens + Anforderungen des Berufes + Vorgaben des Bewerbermarktes
- unterschiedliche Beschaffungswege nutzen
- zielgerichtetes Auswahlverfahren
- Bewerbungsunterlagen analysieren
- Einstellungstests erstellen
- Gruppenauswahlverfahren
- Vorstellungsgespräche
Ausbildungsmarketing - Anforderungsprofil
- Anforderungen des Unternehmens
- Persönliche Kriterien
- Äußeres Erscheinungsbild
- Eigeninitiative
- Belastbarkeit
- Flexibilität
- Mobilität
- Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Fachliche Kriterien
- Freizeitbeschäftigungen
- Praktika & Nebenbeschäftigungen
- Schulabschluss, Schulnoten
- Persönliche Kriterien
- Anforderungen des Berufes
- Einige Berufe verlangen besondere Anforderungen
- IT - Berufe
- Umgang mit abstrakten und komplexen Zusammenhängen
- Medienberufe
- Begeisterung für kreative und individuelle Arbeitsabläufe
- IT - Berufe
- Einige Berufe verlangen besondere Anforderungen
- Vorgaben des Bewerbermarktes
- Veränderung der Vorbildung der Bewerber
- Mangelnde Flexibilität/Mobilität
- Strukturelle Veränderung zu neuen Berufen
- Modeberufe (IT oder Design)
- Bevorzugung von Berufen mit höheren Qualifikationen
- Verschiebung von Angebot & Nachfrage (Demographischer Wandel)