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Recht

Modulprüfung, Fragen von den Folien

Modulprüfung, Fragen von den Folien


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 09.07.2023 / 13.07.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist eine Obligation?

EineObligation ist eine bestimmte Rechtsbeziehung bzw. ein bestimmtes Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen oder Personengruppen. Die Personen oder Personengruppen werden als Gläubiger und Schuldner bezeichnet. Die Rechtsbeziehung besteht darin, dass einem Gläubiger ggü. einem Schuldner eine Forderung zusteht.

Nenne die Entstehungsgründe für eine Obligation

Nenne die Voraussetzungen der Vertragsenstehung

1.Einigung über den Vertragsinhalt (=Konsens)

2.VertragsfähigkeitderVertragspartner

3.Richtige Form des Vertrags

4.Zulässiger Inhalt des Vertrags

 

Falls alle VSS erfüllt = Vertrag ist gültig zustande gekommen

Einigung über den Vertragsinhalt (Konsens) 

Konsens = Antrag/Offerte und Annahme stimmen überein (in wesentlichen Punkten)

Linda nimmt in einem Laden ein Schoggistängelivom Regal, das mit «Fr. 1.20» beschriftet ist, geht zur Kasse, legt die Ware auf das Förderband und streckt der Kassiererin einen Einfränklerund ein Zwanzigrappenstück hin. Diese schiebt das Schoggistängeliüber den Scanner, worauf die Kasse surrt und sich die Geldkassette öffnet. Die Kassiererin legt das Geld in die Kassette, bedankt sich bei Linda und wünscht ihr einen schönen Tag. Wann ist der Vertrag zustande gekommen? 

Beim/ nach dem bezahlen des Schoggistängeli. 

Die Gebrüder Dreyfuss wollen Schwegler 2000kg Hanf aus Manila zu Fr. 9.-/kg verkaufen. Man einigt sich mündlich, worauf D bestätigt: «Gemäss unserer heutigen Absprache habe ich Ihnen zu liefern: 2000kg Hanf in Strangen, zum Preise von Fr.  9.-netto 30 Tage, Originalgewicht. S reklamiert sofort und verlangt Lieferung von 2000kg, Effektivgewicht (d.h. Gewicht der Ware nach Transport, während dessen sie erheblich an Gewicht einbüsste). 

Die wesentlichen Vertragsvoraussetzungen stimmen nicht. 

Was muss man tun, damit die Formvorschrift erfüllt ist? 

Grundsatz = Formfreiheit (OR 1)

Ausnahme: Gesetz verlangt eine bestimmte Form

beiVerstossgegen Formvorschrift = (Teil-)Nichtigkeit

Der Schuldnerverzug

1.Verzug herbeiführen (OR 102)

beim Mahngeschäft (kein Liefertermin vereinbart): muss man zuerst mahnen

Verfalltagsgeschäft (bestimmter Liefertermin vereinbart): keine Mahnungnotwendig

2.Nachfrist ansetzen (OR 107 Abs. 1)

-sowohl beim Mahngeschäft als auch beim Verfalltagsgeschäft

-Ausnahme: Fixgeschäft (G will Erfüllung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt); im kaufm. Verkehr (Kauf zwecks Weiterverkauf) wird Fixgeschäft gesetzlich vermutet (OR 190 Abs. 1)

3.Wahlrechte ausüben:

am Vertrag festhalten oder vom Vertrag zurücktreten?

-Wahlrecht 1: Festhalten am Vertrag + Festhalten an nachträglicher Erfüllung + SE für Verspätung

-Wahlrecht2: FesthaltenamVertrag+VerzichtaufnachträglicheErfüllung +SE wegenNichterfüllung-

Wahlrecht 3: Rücktritt vom Vertrag+ SE wegen Dahinfallens