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Opferhilfe Eidgenössiche Sozialversicherungen

Opferhilfe

Opferhilfe


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Cartes-fiches 21
Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 09.06.2023 / 09.09.2023
Attribution de licence Non précisé
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Gesetzliche Grundlagen

Europäische übereinkommen: über Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24.11.1983

Bundesverfassung: Art. 124 Opferhilfe

Bundesgesetz:

  • über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) vom 23.03.2023 in Kraft 01.01.2009
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) vom 05.10.2007 in Kraft seit 01.01.2009

Verordnung: über die Hilfe an Opfer von Straftatn (OHV) vom 27.02.2009 in Kraft 01.01.2009

Zielsetzung

Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körpelichen, der psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opfehilfe beanspruchen.

Die Opferhilfe umsfasst Beratung, sofort Hilfe und Längerfristige Hilfe (z.B. medizinische,psychologische oder juristische Hillfe, finanzielle Leistungen

Nach einer Straftat, die im Ausland begangen wurde, bestehen beschränkte Ansprüche

Bei was hilft die Opferhilfe?

  • Drohung
  • Gewalt in der Familie
  • Häusliche Gewalt
  • Körperverletzung
  • Menschenhandel
  • Raubüberfall
  • Sexueller Missbrauch
  • Sexueller Übergriff
  • Stalking
  • Tötung
  • Vergewaltigung
  • Verkehrsunfall
  • Zwangsheirat
  • Drohung
  • Erpressung

Was kann die Opferhilfe für Sie tun?

Die Fachperson der Opferhilfe können zum Beispiel für Sie tun:

  • Sie hören Ihnen zu, damit Sie erzählen können, was Sie erlebt haben
  • Sie unterstützen Sie dabei, Ihre Gewalterfahrung zu verarbeiten
  • Sie informieren Sie über Ihre Rechte
  • Sie unterstützen Sie bei versicherungsrechtlichen Fragen oder im Strafverfahren
  • Sie vermitteln Ihnen weitere Hilfe, zum Beispiel eine Anwältin oder einen Anwalt oder Psychologische Unterstützung

Gewaltdelikt Beispiele

  • Zusammengeschlagen
  • ausgeraubt
  • Angehörige wurde getötet
  • Opfer eines Unfalles z.B Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall

Welche Aufgaben haben die Beratungsstellen?

Diese informieren Sie über Ihre Rechte, unterstützen Sie bei der Verarbeitung des Geschehens und vermitteln Ihnen weitere Hilfe

Wo finde ich HIlfe?

In der Beratungsstelle der Opferhilfe

Straftaten im Ausland

Im Ausland leitet grundsätzlich derjenigen Staat Opferhilfe, in dem die Straftat passiert ist. In Bestimmten Fällen sind jedoch eine Beratung sowie gewisse finanzielle Leistungen durch die Schweizer Opferhilfe möglich. 

Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat Wohnistz in der Schweiz hatte.Entschädigung und Genugtuung sind bei Straftaten im Ausland ausgeschlossen