6. Gesetzeskunde - Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein (2023)
Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein (2023) - "6. Gesetzeskunde"
Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein (2023) - "6. Gesetzeskunde"
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Lernkarten
6.041 Welche Aussage zu gewerblich unterhaltenen geschlossenen Gewässern (Angelteichen) ist zutreffend?
6.042 Was ist Inhalt des Fischereirechts?
6.043 Was ist ein Fischschonbezirk?
6.044 Welches Mindestmaß gilt für den Aal in den Küstengewässern des Landes Schleswig-Holstein?
6.045 Welche Schonzeit gilt für den Ostseeschnäpel in den Küstengewässern des Landes Schleswig-Holstein?
6.046 Darf der Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins für ein Gewässer in diesem Gewässer selbstständig Besatzmaß nahmen vornehmen?
6.047 Was regelt die Binnen- und die Küstenfischereiverordnung vor allem?
6.048 Welche Schonzeit gilt für die Bach- und Meerforelle in den Binnengewässern des Landes Schleswig-Holstein?
6.049 Welche Köderfische dürfen an offenen Binnengewässern verwendet werden?
6.050 Welches Dokument kann zur Ausstellung eines Fischereischeins führen?
6.051 Welche Fanggeräte dürfen Freizeitfischer in den Küstengewässern des Landes Schleswig-Holstein als der Handangel gleichstehend benutzen?
6.052 Für welchen Zeitraum wird der Fischereischein in Schleswig-Holstein erteilt?
6.053 Darf man mit Elektrofischereigeräten Fische fangen?
6.054 Welche Pflicht haben die Fischerei berechtigten gemäß Landesfischereigesetz?
6.055 Welche Einschränkungen bestehen für den freien Fischfang in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins?
6.056 Innerhalb welcher Frist sind neu abgeschlossene oder geänderte Fischereipachtverträge der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung vorzulegen?
6.057 Das Landesfischereigesetz regelt den Zugang zum Gewässer und das Uferbetretungsrecht. Welche Aussage ist zutreffend?
6.058 Wie lange darf sich der Fischerei berechtigte Fische aneignen, die nach Rückgang einer Überflutung in Vertiefungen ohne Verbindung zum Fischwasser zurückgeblieben sind?
6.059 Fische werden widerrechtlich in einem ablassbaren Fischteich (einem geschlossenen Privatgewässer) gefangen. Welche Aussage trifft zu?
6.060 Wo werden in Schleswig-Holstein Fischereischeine ausgestellt?
6.061 Welche Maßnahme ist gemäß Landesfischereigesetz aus Tierschutzgründen verboten?
6.062 Welchen Personen kann in Schleswig-Holstein ein Fischereischein erteilt werden?
6.063 Darf auf überfluteten Grundstücken der Fischfang ausgeübt werden?
6.064 Welches Mindestmaß gilt für den Lachs in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins?
6.065 Zu welchem Zweck dürfen Setzkescher verwendet werden?
6.066 Wer darf für den Eigenbedarf Wattwürmer graben oder mit der Hand spülen?
6.067 Welches Mindestmaß hat die Finte in Binnengewässern des Landes Schleswig-Holstein?
6.068 Welche Schonzeit gilt für das Bachneunauge in Binnengewässern des Landes Schleswig-Holstein?
6.069 Ist die Eisfischerei auf Binnengewässern des Landes Schleswig-Holstein erlaubt?
6.070 Was ist eine Artenschonzeit?
6.071 Welche Wassertiere sind neben den zoologisch zu den Fischen zählenden Tieren ebenfalls Gegenstände des schleswig-holsteinischen Fischereirechts?
6.072 Darf man in Schleswig-Holstein mit lebendem Köderfisch angeln?
6.073 Müssen ausgelegte Handangeln vom Fischereiausübenden ständig beaufsichtigt werden?
6.074 Wie ist ein untermaßiger Fisch zu behandeln?
6.075 Kann in Schleswig-Holstein ein Fischereischein auch vor Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden?
6.076 Dürfen genetisch veränderte Fische in der freien Natur als Besatzmaterial verwendet werden?
6.077 Was hat nach dem Anlanden eines mäßigen zur Verwertung bestimmten Fisches zu geschehen?
6.078 Wie muss ein Setzkescher beschaffen sein?
6.079 Welches Mindestmaß gilt für den Hecht in Binnengewässern des Landes Schleswig-Holstein?
6.080 Welche Schonzeit gilt für die Quappe in Binnengewässern des Landes Schleswig-Holstein?