Berufliche Vorsorge
eidg. Sozialversicherungsfachfrau
eidg. Sozialversicherungsfachfrau
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Cartes-fiches
Überobligatorische Vorsorge
Was muss man bei 1e- Pläne beachten?
Versichern keine Altersrenten nur Kapital!
(im Normalfall)
Säule 3a
in wie vielen Bereiche unterteilt sich die 3. Säule?
1. die gebundene Selbstvorsorge ist jene Vorsorgeform der 3. Säule, die im Sinn und Geist der verfassungsmässigen Dreisäulenkonzeption durch die Fiskal- und Eigentumspolitik gefördert werden soll.
(max. 5j. vor oder max. 5j. nach der (bei arbeitenden) Pension)
2. Die freie Selbstvorsorge besteh aus dem persönlichen Sparen, z.B. Bargeld (Sparstrumpf), Sparheft, Lebensversicherungen, Anlagen, usw. Über die Sparguthaben kann jederzeit frei verfügt werden. Es besteht keine steuerliche Privilegierung.
Säule 3a
Eckwerte
Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig bis zu einer Höhe von max. CHF 6 883 (Stand 2022) für AN mit VE-Anschluss
Der Anleger ist frei in seiner Wahl hinsichtlich des Anlageproduktes (von 100% Aktienanteil bis zu festverzinslich)
Der Anleger ist frei in seiner wahl hinsichtlich des Vertragpartners (Bank oder Versicherung)
Versicherungen bieten häufig Kombi Produkte zusammen mit Lebens oderanderen Versicherungen an
Ein Vergleich ist sinnvoll!
Organisation & Verwaltung von VE
Organisation von VE
Der AG ist für die Durchführung der beruflichen Vorsorge seiner AN verantwortlich
Er muss dafür eine rechtlich selbstständige Institution schaffen, die durch einen allfälligen Konkurs des Arbeitgebers nicht belangt werden kann
Gleiches gilt nicht nur für Privatunternehmen, sondern auch für Bund, Kt. und Gemeinden
Art. 48 Satz 2 schreibt zwingend die Einrichtung einer Stiftung oder einer Einrichtung des öff. Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit vor
In der Praxis sind über 95% der VE-Stiftungen (keine Steuerpflicht!)
Jede Stiftung benötigt eine Stiftungsurkunde, die die Organe der Stiftung, die Art der Verwaltung und die finz. Einmaleinlage der Stifterin bescheibt
Alles Weitere wird über die Reglemente geregelt
Art. 48 bis 53 f BVG
Art. 33 bis 41 a BVV 2
Organisation & Verwaltung von VE
Typen von VE
Frimeneigene Vorsorgeeinrichtungen eines Arbeitsgebers
Sammeleirnchtungen / Sammelstiftungen: (Branchenübergreifend)
Einrichtungen von Versicherungen, Banken oder anderen Stiftern; Anschlussmöglichkeit für AG; sinnvoll für kleinere Unternehmungen; mit kollektiver oder individueller Vermögensanlage möglich; eigenständige Pläne
Gemeinschaftseinrichtungen: (nur für eigene Branchen)
Einrichtungen für mehrere AG, die demselben Verband oder Verein angehlren, resp. in der selben Branche tätig sind; normalerweise einheiltiche Vorsorge für alle
Organisation & Verwaltung von VE
Arten der Risikodeckung bei VE
Autonome Kasse
Halb - oder Teilautonome Kasse
Vollversicherte Kasse
Organisation & Verwaltung von VE
Autonome Kasse
Deckt Risiken Alter, Tod und Invalidität selbst
(Spart selbst und trägt Risiko selbst)
Organisation & Verwaltung von VE
Halb- oder Teilautonome Kasse
Deckt einen Teil der Risiken (meist Invalidität und Tod) über einen Versicherungsvertrag
(spart selbst und versichertert Risiko weiter an 3te.
Organisation & Verwaltung von VE
Vollversicherte Kasse
Deckt alle Risiken über einen Kollektivversicherungsvertrag ab
(Spart und deckt Risiko über 3te ab)
Organisation & Verwaltung von VE
Wer entscheidet wie man Ve versichert?
PVK = Personalvorsorgekomission
Organisation & Verwaltung von VE
Wer beschliesst die Anlagestrategie und wer setzt diese um?
Wird vom Stiftungsrat beschlossen
Wir von der Geschäftsführung umgesetzt
Organisation & Verwaltung von VE
Der Stiftungsrat (SR)
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ einer VE
er setzt sich paritätisch (gleichgestellt) aus Vertretern und AG- und der AN - Seite zusammen; bei Salestiftungen/Gemeinschaftseinrichtungen werden Mitarbeitende und Mitglieder der GL der angeschlossenen Unternehmen in den SR berufen. Die Wahl der Mitglieder ist in einem Wahlreglement niedergelegt.
Die Mitglieder des SR haften für alle Schäden, die sie absichtlich oder fahrlässig der VE einbringen gegenüber der Stiftung mit ihrem Privatvermögen ( Art. 52 BVG) und bei Insolvenz gegenüber dem Sicherheitsfonds (Art. 56a BVG)
Teilweise kann diese Haftung durch eine Organhaftpflicht oder eine Pension-Trustee-Liability- Verischerung auf ein Versicherungsunternehmen überwälzt werden
Der SR muss aus mindst. 4 MItglieder bestehen ( Art. 33 BVV2)
Der SR nimmt die Gesamtleitung der VE wahr und hat eine Reihe von unübertragbaren Aufgaben zu erfüllen ( Art. 51 a-c BVG)
Organisation & Verwaltung von VE
Die Revisionsstelle
Die Revisiionsstelle muss von der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsexperte/-in nach dem Revisionsaufsichtsgesetz zugelassen sein
Der Hauptauftrag der Revisionsstelle ist es Jahresrechnung, Alterkonti, Geschäftsführung und Vermögensanlage J der VE auf Rechtmässigkeit zu prüfen
Die Rechtmässigkeit kann sich entweder aus dem Gesetz oder aus den Reglementen der VE ergeben
Die Revisionsstelle prüft zusätzlich die Einhaltung der Loyalitätspflichten, sowie Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen oder institutionen
Im Falle einer Unterdeckung prüft die Revisionsstelle, ob die von der VE eingeleiteten Massnahmen zur Wiedererlangung der vollen Deckung eingeleitet wurden und ob eine Meldung an die Aufsicht erfolgt ist
Die Revisionsstelle hat jährlich einen Bericht zu verfassen, der die Einhaltung der Vorschriften bestätigt
Art. 52b-c BVG und Art. 34-36 BVV 2
Organisation & Verwaltung von VE
Die Expertin/ der Experte für die berufl. Vorsorge
Experten prüfen periodisch (mind. 1x im Jahr), ob die VE ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann (z. B. durch Berechnung / Kontrolle des Deckungsgrades) und ob die reglementarischen Bestimmungenüber die Leistungen und die Finanzierung des gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Er unterbreitet dem SR Empfehlungen hinsichtlich der Höhe des technischen Zinssatzes und weiterer technischer Grundlagen, wie z.B. eines allfälligen Sanierungskonzeptes im Falle einer unterdeckung
Er muss den SR bei der Aufsicht melden, wenn dieser die Empfehlungen nicht befolgt
Er erstellt jährlich das technische Gutachten für die VE
Er muss eine abgeschlossene Püfung zum eidg. dipl. Pensionsversicherungs-experte nachweisen und von der Oberaufsichtskommission zugelassen werden
Aufsicht über ide BV/VE
Aufgaben der kant. Aufsichtsbehörden (Direktaufsicht)
Prüfung der Reglemente der VE auf Gesetzeskonformität
Überwachung VE: Kontrolle Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsbericht, tech. Gutachten des Experten
Verfügung und Durchsetzung von Massnahmen zur Behebung von Mängeln
Beratung und Information der Organe und der Versicherten
Art. 61-62a BVG, Art. 2-4 BVV 1
Aufsicht über ide BV/VE
Aufgaebn der Oberaufsichtskommission (OAK)
Aufsicht über die kant. Aufsichtsbehörden; Erlass von Standards, Aufsicht über Sicherheitsfonds und Auffangeinrichtungen
Art. 64 BVG, Reglement OAK
Aufsicht über ide BV/VE
Kosten für die Aufsicht
Die VE zahlen jährlcih Gebühren an die Direktaufsicht
Die Oberaufsichtskommission wird finanziert über eine jährliche Aufsichtsabgabe und Gebühren, bezahlt von den Direktaufsichtsbehörden, dem Sicherungsfonds, der Auffangeinrichtung und den Anlagestiftungen
Art. 7 - 11 BVV1
Aufsicht über ide BV/VE
Anlagestiftungen
Zur gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern können Alnagestiftungen gegründet werden (Bsp. Swisscanto)
Das oberste Organ ist die Anlageversammlung; der SR ist ausführendes Organ
Seit der Strukturreform gibt es eine explizite Rechtsgrundlage für Anlagestiftungen: Verordnung für Anlagestiftungen ASV
Die Auffangseinrichtung
Finanzierung
Die Stiftung Auffangseinrichtung ist eine Pensionskasse und finz. sich wie jede VE aus sich selbst (Durch Beiträge -> Analge - Erträge)
Art. 72 BVG
Die Auffangseinrichtung
Welches sind die Aufgaben der Stiftung Auffangseinrichtung?
Verwaltung unzustellbarer Freizügigkeitsleistungen
Durchführung der obl. beruflichen Vorsorge für Arbeitslose
Durchführung der BVG-Vorsorge:
-Freiwilliiger Anschluss von Betrieben
-Zwangsanschluss von Betrieben
-Freiwillige Vers. von Selbstständigerwerbenden ohne Mitarbeitende
-Freiwillige Vers. von Pers., die nicht der obl. Vers. unterliegen
Art. 60 BVG
Der Sicherheitsfonds
Welches sind die Aufgabengebiete des Sicherheitsfonds?
Ausrichten von Zuschüssen an VE mit ungünstiger Altersstruktur (Altersgutschriften > 14% der koordinierten Löhne)
Sicherstellung der gesetzl. Leistungen für zahlungsunfähige VE (Achtung: Garantie nur für 1.5x Obligatorium)
Meldestelle für vergessene PK-Guthaben
Führen der schweizerischen Verbindungsstelle für die berufliche Vorsorge EU - CH und EFTA - CH)
Art. 56 - 59 BVG
Der Sicherheitsfonds
Finanzierung
Durch Beiträge der VE: 0.12% (Stand 2023) der koordinierten Löhne für den Bereich der Zuschüsse, 0.002% für den Bereich der Insolvenzabsicherung
Finanzierung
Finzanzierungsverfahren der VE
Das Beitragsrprimat:
Die Leistungen werden im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Für die Rentenberechnung wird das tatsächlich angesparte Pensionskassenkapital mit einem im Reglement definierten Umwandlungssatz multipliziert.
Das Leistungsprimat:
Beim Modell des Leistungsprimats geschieht die Berechnung der Altersleistung aufgrund des versicherten Lohnes. Das heisst, die Leistungshöhe wird im Voraus fix definiert und zwar in Abhängigkeit des letzten versicherten Lohnes. Entscheidend ist hier nicht, wie viel Alterskapital der Versicherte angespart hat, sondern wie hoch sein letzter versicherter Lohn vor der Pensionierung ist.
Eine Lohnerhöhung hat in diesem Modell zur Folge, dass die damit verbundenen höheren Leistungen vom AN und AG mit einer Einmaleinlage eingekauft werden müssen (Nachzahlungen). Ein Verzicht auf Nachzahlung hat zur Folge, dass das im Voraus festgelegte Leistungsziel im Alter nicht erreicht werden kann.
Finanzierung
Beiträge
Altersgutschriften
Die Altersgutschriften sind die von AN und AG zu erbringenden Beiträge, die der Ansparung des Altersguthabens dienen. Der Sparprozess für die Altersleistungen beginnt gemäss BVG am 1.1 nach Vollendung des 24. Altersjahre. Die Altersgutschriften werden n Prozewnten des versicherten Lohnes (= koordinierter Lohn) berechnet und sind nach Alter (Kalenderjahr abzüglich Geburtsjahr) gestaffelt.
AG muss kollektiv mindestens so viel bezahlen wie AN!
Art. 16 BVG
Finanzierung
Beiträge - Vorteile
System ist transparent und für den Versicherten (eigentlich) nachvollziehbar
Bei Lohnerhöhungen müssen keine Nachzahlungen geleistet werden
Die Beitragssätze sind auch im Überobligatorium klar nachvollziehbar und im Normalfall längerfristig gültig
Finanzierung
Beiträge - Nachteile
Bei Lohnerhöhung sinkt das Vorsorgeziel
Das Risiko der Anlagerentabilität wird via Verzinsung direkt von den Aktiven getragen
Oft ist das Leistungsniveau im beitragsprimat tiefer (-> oft daher bei Primatsumstellung Nachzahlung/Einmaleinlage des Arbeitsgebers zum Erhalt des Leistungsniveaus)
Finanzierung
Leistungsprimat - Vorteile
Leistung ist klar definiert; spätere Rentenhöhe ist bekannt
Vorsorgeeinrichtung trägt Anlagerisiken
Leistungsniveau meist höher als im Beitragsprimat
Finanzierung
Leistungsprimat - Nachteile
Bei Lohnerhöhungen müssen Nachzahlungen getätigt werden
Schwierigkeiten bei der Berechnung der Austrittsleistung wegen oftmals hoher interner Solidaritäten
Hoher administrativer Aufwand
Ungeeignet für flexible Abreitsverhältnisse (Boni, Teilzeit, viele Ein - und Austritte, etc.)
Finanzierung
Einkauf in die Pensionkasse
Die VE darf den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen ermöglichen
Einkäufe dürfen in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden (WEF)
Ein bezogener WEF muss vor einem Einkauf zuerst zurückbezahlt werden
Ausgenommen: Wiedereinkäufe nach Ehescheidung
Der Höchstbetrag zum Einkauf wird um Säule 3a- Gelder reduziert (Art. 60a BVV2)
Ein Einkauf kann steuerlich für den Versicherten interessant sein; das Geld ist dann jedoch in der VE gebunden und kann nicht mehr frei verwendet werden
Sonderfälle für Personen, die aus dem Ausland zuziehen: Art. 60b BVV2
Finanzierung
Einkauf - Wann macht ein Einkauf Sinn?
Mit einem Einkauf n die VE kann man seine spätere Rente erhöhen
Der Einkauf in die VE kann in der Steuererklärung vom steuerb. EK abgezogen werden
Dadurch lässt sich die Steuerprogression auf dem Einkommen brechen. Das heisst, ein niedrigerer Steuersatz fällt an.
Staffelt man Pensionskassen-Einkäufe über mehrere Jahre, lässt sich ein solcher Effekt mehrmals erreichen. Zudem lassen sich so Vermögenssteuern sparen, da diese Steuer nicht auf Kapital in der Pensionskasse erhoben wird
Aber:
Einkäufe werden IMMER (Ausnahme: Wiedereinkauf nach Scheidung) dem Überobligatorium zugeschlagen. D.h.:
Im Verrentungsfall: Meist niedrigere Umwandlugssätze
Bei Liquidation der PK: Nur geschützt über SiFo bis 1.5-fachem des oberen Grenzbetrags (2023: CHF 132 300.-)
Finanzierung
Wann besteht die Mögliichkeit zu einem Einkauf?
Um Einkäufe tätigen zu können, müssen Sie über eine Einkaufslücke verfügen. Solche Lücken treten in der 2. Säule typischerweise in den folgenden Situationen auf:
Sie wechseln den Arbeitgeber, welcher einer Pensionskasse angeschlossen ist, die höhere Leistungen bietet oder verdienen mehr. Dann bezahlen Sie auch mehr Beiträge in die zweite Säule. Hätten Sie die höheren Beiträge schon immer bezahlt, dann hätten Sie ein höheres Altersguthaben angespart. Sie verfügen über Einkaufspotenzial und können die Differenz mittels Einkäufen nachzahlen.
Finanzierung
Wann besteht die Möglichkeit zu einem Einkauf?
Sie haben vorübergehend nicht gearbeitet. die Gründe können unterschiedlich sein: Familiengründung, Studium, später Eintritt in Arbeitsleben, Arbeitslosigkeit oder eine Weltreise. Dann haben Sie weniger gespart, als Sie hätten ansparen können. Ihnen fehlen Beitragsmonate und/oder -jahre.
Finanzierung
Berechnung Einkaufpotential
max. reglement. Leistung = Beitragsjahre der VE* Sparbeiträge der PK in % * aktueller vers. Lohn + (Zins und Zinseszins)
Max. regmlent. Leistung - aktuelles Guthaben = Einkaufspotenzial
Vermögensanlage
Art. 49 - 57 BVV2
Vollzug
Geltendmachung des Leistungsanspruchs
Vorgehen wird im Reglement der VE geregelt
Praixs: Mitteilung der Personalabteilung des AG an die VE; Formulare im Internet
I.d.R. werden von VE Renten auf Monatsbasis ausbezahlz (Art. 37 BVG)
Der Monat, in dem der Anspruch erlischt, wird noch voll ausbezahlt (Art. 38 BVG)
25% des Altersguthabens dürfen laut Gesetz i.d.R. als Kapital bezogen werden (unabhängig davon, was im Reglement der VE steht; Ausnahmen dürfen nur vorübergehender Natur sein)