Berufliche Vorsorge

eidg. Sozialversicherungsfachfrau

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N. S.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen und Details zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz, von Finanzierung und Einkaufsmöglichkeiten über Leistungsansprüche bis zu Vollzug und steuerlichen Aspekten. Sie richten sich an Lernende der Mittelschule, die sich mit sozialversicherungsrechtlichen Themen vertraut machen möchten, und bieten praxisnahe Einblicke in die komplexen Regelungen der zweiten Säule.
Cartes-fiches
133
Utilisateurs
8
Langue
Allemand
Catégorie
Affaires sociales
Niveau
Collège
Créé / Mis à jour
07.04.2023 / 10.09.2026

Cartes-fiches

Bezieht sich die Austrittsleistung auf Sparbeiträge und Risikobeiträge?

Nein, nur Sparbeiträge!

Zählen Sie 4 Gründe einer Freizügigkeitsleistung auf

- Stellenwechsel und Übertragung an eine andere VE

- Arbeitslosigkeit und Übertragung auf eine Freizügigkeitspolice oder ein Freizügigkeitskonto

- Hauptberufliche Selbsttändigkeit und Auszahlung der Austrittleistung

- Endgültiges Verlassen der CH und Barauszahlung der Austrittsleistung

Wieso muss eine Freizügikeitsleistung gemacht werden?

Das Ziel der Freizügigkeit besteht darin, dass die ausscheidende Person von der bisherigen VE denjenigen Betrag gutgeschrieben erhält, den sie mit Eintritt in die gleiche VE einbringen müsste, um das bisherige Vorsorgeniveau zu erreichen.

Was muss man bei der Freizügigkeitsleistung beachtet werden?

Als Minimum muss das BVG-Altersguthaben mitgegeben werden 

Art. 15 BVG

Es gibt Beitrags- und Leistungsprimat, aus diesem Grund gibt es separate Berechnungsvorschriften

Muss der Versicherte über die Ergebnisse der 3 Rechnungen informiert werden?

Ja!

Definition Wohneigentumsförderung

Das BVG ermöglicht Versicherten, den Erwerb ihres Wohneigentums mit ihrem Vorsorgeguthaben zu finanzieren. Folgend werden die Möglichkeiten und die gesetzlichen Bedingungen zusammengefasst.

Die versicherte Person hat zwei Möglichkeiten: den Vorbezug und die Verpfändung.

Wohneigentumsförderung (WEF) Vorbezug

Gilt nicht für Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder objekte zur Kapitalanlage!

Gelder können bis max. 3. Jahre vor Pensionierung entnommen werden

Der Ehepartner / eingetragene Partner muss der Entnahme zustimmen. Leistungskürzungen für Versicherten beachten

Mind. CHF 20 000.-; bis Alter 50 max. Höhe der FZL; ab Alter 50 max. FZL zum Stand Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen FZL; Auszahlung erfolgt direkt an Gläuber mit Grundbucheintrag; Achtung: Sofortige Steuerpflicht im Bezug!!

VE kann WEF ablehnen im Falle einer Unterdeckung!

Wohneigentumsförderung (WEF) Verpfändung

Gilt nicht für Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder objekte zur Kapitalanlage!

Gelder können bis max. 3. Jahre vor Pensionierung entnommen werden

Der Ehepartner / eingetragene Partner muss der Entnahme zustimmen

kein Mindestbetrag; Höchstbetrag analog Vorbezug; Verpfändung kann bei VE-Wechsel mitgenommen werden (Info-Pflicht gegenüber Gläubiger)

VE kann WEF ablehnen im Falle einer Unterdeckung!

Art. 30a-g BVG und WEFV

Was passiert bei einem Erwerbsunterbruch?

Austrittleistung wird auf ein Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice übertragen

VN muss seiner früheren VE melden, auf welche/s Konto o. police die Gelder übertragen werden sollen

FGZ / FGL

Unterschied zwischen Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitspolice

Freizügigkeitspolice deckt im Gegensatz zum Freizügigkeitskonto Risiken wie Invalidität oder Tod ab.

FGZ / FGL

Was passiert, wenn man den Erwerbsunterbruch nicht bei der VE meldet?

Bei nicht melden, hat VE das Recht, nach frühestens 6 Monaten und spätestens 2 Jahren die Gelder an die Stifftung Auffangeinrichtung zu übertragen

FGZ / FGL

Können Gelder aus dem Freizügigkeitskonto o. Freizügigkeitspolice bezogen werden?

Ja, aber frühestens 5 Jahre vor oder nach dem ord. AHV-Rentenalter bezogen werden

Achtung: Es wird fast ausnahmslos nur Kapital ausbez. Von Freizügigkeitskonti erhält man nie, von Freizügigkeitspolicen nur in hohen Kosten eine Rente!!

Teilliquidation

Typische Gründe einer Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung 

eine erhebliche Verminderung der Belegschaft

Restrukturierung der Unternehmung, zu der die VE gehört

der Anschlussvertrag aufgelöst wird

Teilliquidation

Muss jede VE ein Teilliquiditationsreglement besitzen?

 

Ja! Das TLR muss von der jeweiligen Ausfsicht genehmigt werden

Die Verteilung allfälliger Freier Mittel muss nach einem Verteilplan (von Aufsicht zu genehmigen!) erfolgen, der die Gleichbehandlung aller Versicherten aufzeigt.

Im TLR muss mind. enthalten sein: Zeitpunkt / freie Mittel und zu verteilender Anteil / Fehlbetrag und dessen Zuweisung / Verteilungsplan

Was passiert bei Fehlbeträgen?

diese können von der VE bei den Versichertenkonti anteilsmässig abgezogen werden, jedoch nicht vom im BVG-Obligatorium!

Austrittsleistung bei einer Scheidung

 

Die während der Ehezeit entstandene Austrittsleistung muss zum Zeitpunkt der Einreichung einer Scheidung bei Gericht geteilt und übertragen werden

 

 

Austrittsleistung bei einer Scheidung

Welche Ansprüche liegen dem Vorsorgeausgleich?

Sämtliche Ansprüche aus der FZG obl. und überobl.

WEF-Vorbezug = FZL, jedoch ohne Verzinsung

Barauszahlung während der Ehe/Partnerschaft ist keine zu teilende Austrittsleistung. Die so entstehenden Lücken können durch Einkauf wieder geschlossen werden

Grundsätze der beruflichen Vorsorge

Kollektivität

Planmässigkeit

Angemessenheit

Gleichbehandlung

Versicherungsprinzip

Art. 1 - 1h BVV2

Leistungen mit Eintritt des Versicherungsfalles

 

Art. 15, 24 BVG und Art. 14 BVV2

Leistungskoordination bei IV

Welche Vorschriften hat der Bundesrat erlassen zur Verhinderung ungerechtfertigter Vorteile des Versicherten oder seiner Hinterlassenen beim Zusammentreffen mehrerer Leistungen?

Die VE kann die Hinterlassenen- und Invalidenleistungen kürzen, wenn sie zusammen mit anderen anrechnenbaren Einkünften 90% des mutmasslichen entgangenen Verdienstes überschreiten (Art. 34a BVG)

Die VE kann den Leistungsbeginn aufschieben, wenn eine Kranken-Taggeldversicherungbesteht (Art. 26 BVV 2)

Leistungskoordination bei IV

Intersystemische Vorleistungspflicht 

Ist es umstritten, ob die MV oder die UV leisten muss, ist aufgrund des IV-Entscheides die Vorsorgeeinrichtung leistungspflichtig. Sie kann ihre Leistung nicht aufschieben, bis der Entscheid über mögliche Leistungspflicht der MV oder der UV vorliegt, obwohl sie gemäss Priotitätenordnung zuerst kürzen darf.

Muss jünger als 65j. sein, sonst gibts nur Altersrente

Leistungskoordination bei IV

Welches sind die anrechnenbare Einkünfte

Renten oder Kapitalleistungen mit sachlicher Kongruenz (= Bezug zu Unfall oder Krankheit, die IV ausgelöst hat)

Sozialversicherungen: keine Anrechnung privat finanzierter Leistungen

Vorsorgeeirichtungen: auch solche Leistungen anrechenbar, die ausüberobl. Vorsorge stammen

zumutbarer Weise noch erzielbares Erwerbs-oder Ersatzeinkommen (wobei es gesetzlich nicht klar definiert ist, was unter 'zumutbar' verstanden werden soll)

(90% vom letzten Lohn)

Kapital und Rente

In welcher Form efolgt die "normale" Auzahlung der Alters-, Hinterlassenen und Invalidenrenten?

BVG?

Erfolgt in Form einer Rente 

 

Art. 37 BVG

Kapital und Rente

Wie viel Prozent kann der Versicherte vom BVG-Altersguthaben als Kapital ausbezahlt erhalten ?

25% auf Antrag

Kapital und Rente

In welchem Fall kann die VE auch das gesamte Altersguthaben als Kapital auszahlen?

Bei sehr geringer Renten (Art. 37 Abs. 3 BVG) kann man sich die Rente als Kapital auszahlen lassen.

Kapital und Rente

Die VE kann dem Versicherten eine höhere Kapitalauszahlung auf Antrag anbieten;

dies ist dann in den jeweiligen Reglementen geregelt.

Muss der (Ehe)Partner bei den Kapitalauszahlungen zustimmen?

Ja!

Kapital und Rente

FAUSTREGEL:

Fixkosten als Rente - darüber hinaus Kapital!

Unter-/Überdeckung

Unterdeckung - Aktiva

10% Deckungslücken 

90% Kapitaplanlagen

Unter-/Überdeckung

Unterdeckung - Passiva

100% Altersguthaben, Deckungskapitalien, technische Rückstellung

Unter-/Überdeckung

Überdeckung - Aktiva

+x% Freie Mittel

+/- 15% Wertschwankungsreserve

100% Kapitalanlagen

Unter-/Überdeckung

Unterdeckung - Passiva

100% Altersguthaben, Deckungskapitalien, technische Rückstellung

Unterdeckung

Was tun bei Unterdeckung?

 

Grundsätzlich ist jede VE dazu verpflichtet, eine Unterdeckung aus eigenen Mitteln zu beheben

Der Sicherheitsfond springt nur ein, wenn die VE zahlungsunfähig ist

AG, VN , Rentner und Aufsicht sind über das Ausmass und die Ursachen der Unterdeckung zu informieren

Sanierungsmassnahmen sollten i.d.R.in 5-7 Jahren zu einem DG von 100% führen

 

Unterdeckung

welche möglichen Sarnierungsmassnahmen gibt es?

Sarnierungsbeiträge (AG zahlt minds. 50%)

Kürzung Rentenerhöhung (ACHTUNG: nicht Rentenkürrzung!!)

Reduzierung BVG-Mindestzinssatz um max. 0.5% für max. 5 Jahre

Freiwillige Einlage des Arbeitsgebers

Minder-/Null-/Negativverzinsung des Überobligatoriums

Senkung UWS im Überobligatorium

 

Technischer Zins

Definition:

Der technische Zins ist eine rechnerische Grösse. Es ist derjenige Zins, mit welchem die Vorsorgekapitalien der Rentner aufgrund erwarteter zukünftiger Erträge abgezinst werden müssen.

Zugleich müssen die Vorsorgekapitalien der Rentner jedes Jahr mit dem technischen Zins verzinst werden

Vermögensanlage der VE

Erlaubte Anlagekategorien sind:

Bargeld

Postcheck- und Bankguthaben

Obligatorium 

Immobilien und Bauland

Aktien, Beteiligungen, usw.

Alternative Anlagen (Hedgefunds, Private Equity, Rohstoffe, Insurance Linked Sevurities)

Überobligatorische Vorsorge

Wann die überobligatorische Vorsorge beginnt

die berufliche Vorsorge ist für jeden Arbeitnehmer ab einem Jahreslohn von CHF 21 510.- (=Eintrittsschwelle) Pflicht. AG und AN sind ab dieser Eintrittsschwelle dazu verpflichtet, in die 2.Säule enzuzahlen.

Die Beiträge dienen zum einen dazu, ein Alterskapital aufzubauen, und zum anderen, um iV und Hinterbliebene abzusichern. Allerdings ist der versicherte Lohn im BVG gedeckelt.  Derzeit beträgt der max. versicherte Jahreslohn CHF 86 040.- (Stand 2022)

Wenn eine Pensionskasse Leisutngen über dem Maximalbetrag anbietet, wird dies als überobligatorisches Vorsorge bezeichnet

Die Pensionskasse eines AG kann auch überobligatorische Lohnanteile versichern, muss dies aber nicht!

Im Überobligatorium ist nahezu alles im Reglement der VE geregelt und nicht mehr im Gesetz -> Beim Job-Wechsel: vergleichen lohn sich!

Überobligatorische Vorsorge

Welche Freiheiten die überobligatorische Vorsorge bietet

Keine gesetzlichen Mindestumwandlungssatz

Keine gesetzliche Mindestverzinsung (Zins für das Überobligatorium des vergangenen Jahres legt dStiftungsrat der VE je nach Performance des abgelaufenen / im Ablauf befindlichen Jahres fest)

Weiterhin Auszahlungsmöglichkeit bei Auswanderung in EU-Länder (geht bei Obligatorium nicht mehr)

Nicht vollständing im Sicherheitsfonds rückversichert (ist die VE konkurs, ist im schlimmsten Fall ein Teil des überobl. weg!)

Keine gesetzlichen Anlagelimiten, falls PKs NUR überobl. Vorsorge anbieten

Salärbestandteile über CHF 129 060.- können in einer eigenständigen VE in einem sogenannten 1e-Plan versichert werden

(Es muss eine neue VE sein)

Überobligatorische Vorsorge

Dürfen UWS über dem des Obl. liegen!

Nein! Sie müssen unter dem des Obl. liegen

Überobligatorische Vorsorge

Was muss bei umhüllenden Kassen gemacht werden bei einer neuverrentung?

Schattenrechnung

Étudier