Berufliche Vorsorge

eidg. Sozialversicherungsfachfrau

eidg. Sozialversicherungsfachfrau


N. S.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen und Details zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz, von Finanzierung und Einkaufsmöglichkeiten über Leistungsansprüche bis zu Vollzug und steuerlichen Aspekten. Sie richten sich an Lernende der Mittelschule, die sich mit sozialversicherungsrechtlichen Themen vertraut machen möchten, und bieten praxisnahe Einblicke in die komplexen Regelungen der zweiten Säule.
Karten
133
Lernende
8
Sprache
Deutsch
Kategorie
Soziales
Stufe
Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert
07.04.2023 / 10.09.2026

Lernkarten

Überobligatorische Vorsorge

Was muss man bei 1e- Pläne beachten?

Versichern keine Altersrenten nur Kapital!

(im Normalfall)

Säule 3a

in wie vielen Bereiche unterteilt sich die 3. Säule?

 

1. die gebundene Selbstvorsorge ist jene Vorsorgeform der 3. Säule, die im Sinn und Geist der verfassungsmässigen Dreisäulenkonzeption durch die Fiskal- und Eigentumspolitik gefördert werden soll.

(max. 5j. vor oder max. 5j. nach der (bei arbeitenden) Pension)

2. Die freie Selbstvorsorge besteh aus dem persönlichen Sparen, z.B. Bargeld (Sparstrumpf), Sparheft, Lebensversicherungen, Anlagen, usw. Über die Sparguthaben kann jederzeit frei verfügt werden. Es besteht keine steuerliche Privilegierung.

Säule 3a

Eckwerte

Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig bis zu einer Höhe von max. CHF 6 883 (Stand 2022) für AN mit VE-Anschluss

Der Anleger ist frei in seiner Wahl hinsichtlich des Anlageproduktes (von 100% Aktienanteil bis zu festverzinslich)

Der Anleger ist frei in seiner wahl hinsichtlich des Vertragpartners (Bank oder Versicherung)

Versicherungen bieten häufig Kombi Produkte zusammen mit Lebens oderanderen Versicherungen an

Ein Vergleich ist sinnvoll!

 

Organisation & Verwaltung von VE

Organisation von VE

Der AG ist für die Durchführung der beruflichen Vorsorge seiner AN verantwortlich 

Er muss dafür eine rechtlich selbstständige Institution schaffen, die durch einen allfälligen Konkurs des Arbeitgebers nicht belangt werden kann

Gleiches gilt nicht nur für Privatunternehmen, sondern auch für Bund, Kt. und Gemeinden

Art. 48 Satz 2 schreibt zwingend die Einrichtung einer Stiftung oder einer Einrichtung des öff. Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit vor

In der Praxis sind über 95% der VE-Stiftungen (keine Steuerpflicht!)

Jede Stiftung benötigt eine Stiftungsurkunde, die die Organe der Stiftung, die Art der Verwaltung und die finz. Einmaleinlage der Stifterin bescheibt

Alles Weitere wird über die Reglemente geregelt

Art. 48 bis 53 f BVG

Art. 33 bis 41 a BVV 2

Organisation & Verwaltung von VE

Typen von VE

 

Frimeneigene Vorsorgeeinrichtungen eines Arbeitsgebers

Sammeleirnchtungen / Sammelstiftungen: (Branchenübergreifend)

Einrichtungen von Versicherungen, Banken oder anderen Stiftern; Anschlussmöglichkeit für AG; sinnvoll für kleinere Unternehmungen; mit kollektiver oder individueller Vermögensanlage möglich; eigenständige Pläne

Gemeinschaftseinrichtungen: (nur für eigene Branchen)

Einrichtungen für mehrere AG, die demselben Verband oder Verein angehlren, resp. in der selben Branche tätig sind; normalerweise einheiltiche Vorsorge für alle

Organisation & Verwaltung von VE

Arten der Risikodeckung bei VE

Autonome Kasse

Halb - oder Teilautonome Kasse

Vollversicherte Kasse

Organisation & Verwaltung von VE

Autonome Kasse

Deckt Risiken Alter, Tod und Invalidität selbst 

(Spart selbst und trägt Risiko selbst)

Organisation & Verwaltung von VE

Halb- oder Teilautonome Kasse

Deckt einen Teil der Risiken (meist Invalidität und Tod) über einen Versicherungsvertrag

(spart selbst und versichertert Risiko weiter an 3te.

Organisation & Verwaltung von VE

Vollversicherte Kasse

Deckt alle Risiken über einen Kollektivversicherungsvertrag ab

(Spart und deckt Risiko über 3te ab)

Organisation & Verwaltung von VE

Wer entscheidet wie man Ve versichert?

PVK = Personalvorsorgekomission

Organisation & Verwaltung von VE

Wer beschliesst die Anlagestrategie und wer setzt diese um?

Wird vom Stiftungsrat beschlossen

Wir von der Geschäftsführung umgesetzt

Organisation & Verwaltung von VE

 

Organisation & Verwaltung von VE

Der Stiftungsrat (SR)

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ einer VE

er setzt sich paritätisch (gleichgestellt) aus Vertretern und AG- und der AN - Seite zusammen; bei Salestiftungen/Gemeinschaftseinrichtungen werden Mitarbeitende und Mitglieder der GL der angeschlossenen Unternehmen in den SR berufen. Die Wahl der Mitglieder ist in einem Wahlreglement niedergelegt.

Die Mitglieder des SR haften für alle Schäden, die sie absichtlich oder fahrlässig der VE einbringen gegenüber der Stiftung mit ihrem Privatvermögen ( Art. 52 BVG) und bei Insolvenz gegenüber dem Sicherheitsfonds (Art. 56a BVG) 

Teilweise kann diese Haftung durch eine Organhaftpflicht oder eine Pension-Trustee-Liability- Verischerung auf ein Versicherungsunternehmen überwälzt werden

Der SR muss aus mindst. 4 MItglieder bestehen ( Art. 33 BVV2)

Der SR nimmt die Gesamtleitung der VE wahr und hat eine Reihe von unübertragbaren Aufgaben zu erfüllen ( Art. 51 a-c BVG)

 

Organisation & Verwaltung von VE

Die Revisionsstelle 

Die Revisiionsstelle muss von der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsexperte/-in nach dem Revisionsaufsichtsgesetz zugelassen sein

Der Hauptauftrag der Revisionsstelle ist es Jahresrechnung, Alterkonti, Geschäftsführung und Vermögensanlage J der VE auf Rechtmässigkeit zu prüfen

Die Rechtmässigkeit kann sich entweder aus dem Gesetz oder aus den Reglementen der VE ergeben

Die Revisionsstelle prüft zusätzlich die Einhaltung der Loyalitätspflichten, sowie Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen oder institutionen

Im Falle einer Unterdeckung prüft die Revisionsstelle, ob die von der VE eingeleiteten Massnahmen zur Wiedererlangung der vollen Deckung eingeleitet wurden und ob eine Meldung an die Aufsicht erfolgt ist

Die Revisionsstelle hat jährlich einen Bericht zu verfassen, der die Einhaltung der Vorschriften bestätigt

Art. 52b-c BVG und Art. 34-36 BVV 2

Organisation & Verwaltung von VE

Die Expertin/ der Experte für die berufl. Vorsorge

Experten prüfen periodisch (mind. 1x im Jahr), ob die VE ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann (z. B. durch Berechnung / Kontrolle des Deckungsgrades) und ob die reglementarischen Bestimmungenüber die Leistungen und die Finanzierung des gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Er unterbreitet dem SR Empfehlungen hinsichtlich der Höhe des technischen Zinssatzes und weiterer technischer Grundlagen, wie z.B. eines allfälligen Sanierungskonzeptes im Falle einer unterdeckung

Er muss den SR bei der Aufsicht melden, wenn dieser die Empfehlungen nicht befolgt

Er erstellt jährlich das technische Gutachten für die VE

Er muss eine abgeschlossene Püfung zum eidg. dipl. Pensionsversicherungs-experte nachweisen und von der Oberaufsichtskommission zugelassen werden

 

Aufsicht über ide BV/VE

Aufgaben der kant. Aufsichtsbehörden (Direktaufsicht)

Prüfung der Reglemente der VE auf Gesetzeskonformität

Überwachung VE: Kontrolle Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsbericht, tech. Gutachten des Experten

Verfügung und Durchsetzung von Massnahmen zur Behebung von Mängeln

Beratung und Information der Organe und der Versicherten

Art. 61-62a BVG, Art. 2-4 BVV 1

Aufsicht über ide BV/VE

Aufgaebn der Oberaufsichtskommission (OAK)

Aufsicht über die kant. Aufsichtsbehörden; Erlass von Standards, Aufsicht über Sicherheitsfonds und Auffangeinrichtungen

 

Art. 64 BVG, Reglement OAK

Aufsicht über ide BV/VE

Kosten für die Aufsicht 

Die VE zahlen jährlcih Gebühren an die Direktaufsicht

Die Oberaufsichtskommission wird finanziert über eine jährliche Aufsichtsabgabe und Gebühren, bezahlt von den Direktaufsichtsbehörden, dem Sicherungsfonds, der Auffangeinrichtung und den Anlagestiftungen 

Art. 7 - 11 BVV1

Aufsicht über ide BV/VE

Anlagestiftungen

Zur gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern können Alnagestiftungen gegründet werden (Bsp. Swisscanto)

Das oberste Organ ist die Anlageversammlung; der SR ist ausführendes Organ

Seit der Strukturreform gibt es eine explizite Rechtsgrundlage für Anlagestiftungen: Verordnung für Anlagestiftungen ASV

Die Auffangseinrichtung

Finanzierung

Die Stiftung Auffangseinrichtung ist eine Pensionskasse und finz. sich wie jede VE aus sich selbst (Durch Beiträge -> Analge - Erträge)

Art. 72 BVG

 

Die Auffangseinrichtung

Welches sind die Aufgaben der Stiftung Auffangseinrichtung?

Verwaltung unzustellbarer Freizügigkeitsleistungen

Durchführung der obl. beruflichen Vorsorge für Arbeitslose

Durchführung der BVG-Vorsorge:

-Freiwilliiger Anschluss von Betrieben

-Zwangsanschluss von Betrieben

-Freiwillige Vers. von Selbstständigerwerbenden ohne Mitarbeitende

-Freiwillige Vers. von Pers., die nicht der obl. Vers. unterliegen

Art. 60 BVG

Der Sicherheitsfonds

Welches sind die Aufgabengebiete des Sicherheitsfonds?

Ausrichten von Zuschüssen an VE mit ungünstiger Altersstruktur (Altersgutschriften > 14% der koordinierten Löhne)

Sicherstellung der gesetzl. Leistungen für zahlungsunfähige VE (Achtung: Garantie nur für 1.5x Obligatorium)

Meldestelle für vergessene PK-Guthaben

Führen der schweizerischen Verbindungsstelle für die berufliche Vorsorge EU - CH und EFTA - CH)

Art. 56 - 59 BVG

Der Sicherheitsfonds

Finanzierung

Durch Beiträge der VE: 0.12% (Stand 2023) der koordinierten Löhne für den Bereich der Zuschüsse, 0.002% für den Bereich der Insolvenzabsicherung

Der Sicherheitsfonds

Berechnungsbeispiel

Der Sicherheitsfonds

Finanzierung

Finzanzierungsverfahren der VE

Das Beitragsrprimat:

Die Leistungen werden im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Für die Rentenberechnung wird das tatsächlich angesparte Pensionskassenkapital mit einem im Reglement definierten Umwandlungssatz multipliziert.

Das Leistungsprimat:

Beim Modell des Leistungsprimats geschieht die Berechnung der Altersleistung aufgrund des versicherten Lohnes. Das heisst, die Leistungshöhe wird im Voraus fix definiert und zwar in Abhängigkeit des letzten versicherten Lohnes. Entscheidend ist hier nicht, wie viel Alterskapital der Versicherte angespart hat, sondern wie hoch sein letzter versicherter Lohn vor der Pensionierung ist.

Eine Lohnerhöhung hat in diesem Modell zur Folge, dass die damit verbundenen höheren Leistungen vom AN und AG mit einer Einmaleinlage eingekauft werden müssen (Nachzahlungen). Ein Verzicht auf Nachzahlung hat zur Folge, dass das im Voraus festgelegte Leistungsziel im Alter nicht erreicht werden kann.

Finanzierung

Beiträge

Altersgutschriften

Die Altersgutschriften sind die von AN und AG zu erbringenden Beiträge, die der Ansparung des Altersguthabens dienen. Der Sparprozess für die Altersleistungen beginnt gemäss BVG am 1.1 nach Vollendung des 24. Altersjahre. Die Altersgutschriften werden n Prozewnten des versicherten Lohnes (= koordinierter Lohn) berechnet und sind nach Alter (Kalenderjahr abzüglich Geburtsjahr) gestaffelt.

AG muss kollektiv mindestens so viel bezahlen wie AN!

Art. 16 BVG

Finanzierung

Beiträge - Vorteile

System ist transparent und für den Versicherten (eigentlich) nachvollziehbar

Bei Lohnerhöhungen müssen keine Nachzahlungen geleistet werden

Die Beitragssätze sind auch im Überobligatorium klar nachvollziehbar und im Normalfall längerfristig gültig

Finanzierung

Beiträge - Nachteile

Bei Lohnerhöhung sinkt das Vorsorgeziel

Das Risiko der Anlagerentabilität wird via Verzinsung direkt von den Aktiven getragen

Oft ist das Leistungsniveau im beitragsprimat tiefer (-> oft daher bei Primatsumstellung Nachzahlung/Einmaleinlage des Arbeitsgebers zum Erhalt des Leistungsniveaus)

Finanzierung

Leistungsprimat - Vorteile

Leistung ist klar definiert; spätere Rentenhöhe ist bekannt

Vorsorgeeinrichtung trägt Anlagerisiken

Leistungsniveau meist höher als im Beitragsprimat

Finanzierung

Leistungsprimat - Nachteile

Bei Lohnerhöhungen müssen Nachzahlungen getätigt werden

Schwierigkeiten bei der Berechnung der Austrittsleistung wegen oftmals hoher interner Solidaritäten

Hoher administrativer Aufwand

Ungeeignet für flexible Abreitsverhältnisse (Boni, Teilzeit, viele Ein - und Austritte, etc.)

Finanzierung

Einkauf in die Pensionkasse 

Die VE darf den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen ermöglichen

Einkäufe dürfen in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden (WEF)

Ein bezogener WEF muss vor einem Einkauf zuerst zurückbezahlt werden

Ausgenommen: Wiedereinkäufe nach Ehescheidung

Der Höchstbetrag zum Einkauf wird um Säule 3a- Gelder reduziert (Art. 60a BVV2)

Ein Einkauf kann steuerlich für den Versicherten interessant sein; das Geld ist dann jedoch in der VE gebunden und kann nicht mehr frei verwendet werden

Sonderfälle für Personen, die aus dem Ausland zuziehen: Art. 60b BVV2

Finanzierung

Einkauf - Wann macht ein Einkauf Sinn?

Mit einem Einkauf n die VE kann man seine spätere Rente erhöhen

Der Einkauf in die VE kann in der Steuererklärung vom steuerb. EK abgezogen werden

Dadurch lässt sich die Steuerprogression auf dem Einkommen brechen. Das heisst, ein niedrigerer Steuersatz fällt an.

Staffelt man Pensionskassen-Einkäufe über mehrere Jahre, lässt sich ein solcher Effekt mehrmals erreichen. Zudem lassen sich so Vermögenssteuern sparen, da diese Steuer nicht auf Kapital in der Pensionskasse erhoben wird

Aber:

Einkäufe werden IMMER (Ausnahme: Wiedereinkauf nach Scheidung) dem Überobligatorium zugeschlagen. D.h.:

Im Verrentungsfall: Meist niedrigere Umwandlugssätze

Bei Liquidation der PK: Nur geschützt über SiFo bis 1.5-fachem des oberen Grenzbetrags (2023: CHF 132 300.-)

Finanzierung

Wann besteht die Mögliichkeit zu einem Einkauf?

Um Einkäufe tätigen zu können, müssen Sie über eine Einkaufslücke verfügen. Solche Lücken treten in der 2. Säule typischerweise in den folgenden Situationen auf:

Sie wechseln den Arbeitgeber, welcher einer Pensionskasse angeschlossen ist, die höhere Leistungen bietet oder verdienen mehr. Dann bezahlen Sie auch mehr Beiträge in die zweite Säule. Hätten Sie die höheren Beiträge schon immer bezahlt, dann hätten Sie ein höheres Altersguthaben angespart. Sie verfügen über Einkaufspotenzial und können die Differenz mittels Einkäufen nachzahlen.

Finanzierung

Wann besteht die Möglichkeit zu einem Einkauf?

Sie haben vorübergehend nicht gearbeitet. die Gründe können unterschiedlich sein: Familiengründung, Studium, später Eintritt in Arbeitsleben, Arbeitslosigkeit oder eine Weltreise. Dann haben Sie weniger gespart, als Sie hätten ansparen können. Ihnen fehlen Beitragsmonate und/oder -jahre.

Finanzierung

Berechnung Einkaufpotential

max. reglement. Leistung = Beitragsjahre der VE* Sparbeiträge der PK in % * aktueller vers. Lohn + (Zins und Zinseszins)

Max. regmlent. Leistung - aktuelles Guthaben = Einkaufspotenzial

Rechnungslegungsvorschriften 

Rechnungslegungsvorschriften 

Vermögensanlage

Art. 49 - 57 BVV2

Vollzug

Geltendmachung des Leistungsanspruchs

Vorgehen wird im Reglement der VE geregelt

Praixs: Mitteilung der Personalabteilung des AG an die VE; Formulare im Internet

I.d.R. werden von VE Renten auf Monatsbasis ausbezahlz (Art. 37 BVG)

Der Monat, in dem der Anspruch erlischt, wird noch voll ausbezahlt (Art. 38 BVG)

25% des Altersguthabens dürfen laut Gesetz i.d.R. als Kapital bezogen werden (unabhängig davon, was im Reglement der VE steht; Ausnahmen dürfen nur vorübergehender Natur sein)

Lernen