Premium Partner

AA Öffentliches Recht Verwaltungsrecht

Inhalte der Vorlesung

Inhalte der Vorlesung


Kartei Details

Karten 85
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 30.03.2023 / 07.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20230330_aa_oeffentliches_recht_verwaltungsrecht
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20230330_aa_oeffentliches_recht_verwaltungsrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche Gewalt beschäftigt sich mit Verwaltung?

Verwaltung ist der Exekutive als Stammfunktion zugeordnet, aber auch die anderen Funktionen haben Verwaltungsaufgaben.

Was ist Verwaltung im organisatorischen Sinn?

Organisatorische Gewaltenteilung: Die Stammfunktionen werden Staatsorganen übertragen, welche voneinander unabhängig sind.

Verwaltung im organisatorischen Sinn: Verwaltungsbehörde oder VerwaltungsträgerIn // Umfasst die Gesamtheit der Verwaltungsbehörden unter Einschluss jener Privatrechtssubjekte, die mit der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben betraut sind (=staatliche Aufgaben besorgen). (Darum besser TrägerIn als Behörde nennen)

 

Was ist Verwaltung im funktionellen Sinn?

Funktionelle Gewaltenteilung: Jede Staatstätigkeit lässt sich entweder der Rechtssetzung, Staatsleitung/Vollziehung oder Rechtsprechung zuordnen.

Verwaltung im funktionellen Sinn: Verwaltungstätigkeit // Umfasst die Gesamtheit der Verwaltungstätigkeit, genaue Definition andere Karte.

 

Welches sind Beispiele für Verwaltungstragende?

  • Post
  • Swisscom
  • SBB
  • Bundesämter
  • Departemente
  • usw.

Was ist die beste Definition für Verwaltung im funktionellen Sinn?

Öffentliche Verwaltung im funktionellen Sinn ist die Erfüllung gesetzlich umschriebener Staatsaufgaben durch eine staatliche Behörde,

 

  • Staatsaufgaben: Mit Staatsaufgaben sind alle Tätigkeitsfelder gemeint, die kraft Verfassung und Gesetz dem Staat zugewiesen sind. Dass eine Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt, reicht nicht aus, um Staatsaufgabe zu sein.
  • Gesetzlich übertragen: Die zu besorgenden Staatsaufgaben müssen durch Verfassung und Gesetz als solche bestimmt sein (gesetzlich umschrieben, Grundlage im Gesetz nötig).
  • Besorgung/Erfüllung durch Gemeinwesen/staatliche Behörde:
    • Aufgaben sind im Sinne des Auftrags zu verwirklichen, Verwaltung ist also fremdbestimmtes Handeln. Die Vorkehrungen der Verwaltungsträger erscheinen nicht immer in Gestalt formgebundener und rechtsverbindlicher Handlungen, sondern oft als Realakte.
    • Besorgt werden die Aufgaben durch die Verwaltung im organisatorischen Sinn, also VerwaltungsträgerInnen.

 

Wie kann man Verwaltungsaufgaben unterteilen?

Nach typischen Zwecken

  1. Ordnungsaufgaben: Ziel, bestimmte Zustände aufrechtzuerhalten und gegen Störungen abzuschirmen, "bewahren" (vor Problemen), oft polizeiliche Aufgaben wie Polizei, Gewerbeaufsicht usw.
  2. Sozialpolitische Aufgaben: Ziel ist Schutz und Unterstützung benachteiligter Gruppen. Kennzeichnet den Sozialstaat (gesellschaftliche/wirtschaftliche Ungleichgewichte beheben/begrenzen) => "Ausgleichen, korrigieren", bspw. Arbeitnehmendenschutz, MieterInnenschutz, Konsumentenschutz usw.
  3. Lenkungsaufgaben: Ziel, bestimmte anzustrebende Zustände und Befindlichkeiten wie Vollbeschäftigung, Währungsstabilität zu konkretisieren, herbeizuführen, zu wahren und sinnvoll weiterzuentwickeln, bspw. Raumplanung, Energiepolitik, Verkehrspolitik
  4. Infrastrukturaufgaben: Bereitstellung/Erbringung von öffentlichen Diensten im Sinne von unentbehrlichen Leistungen für die Allgemeinheit => Versorgung und Entsorgung, Forschung, Bildung, Gesundheit => Service public.

Was sind Zentralverwaltungen?

Alle mit Verwaltungstätigkeiten befassten Stellen zu einem in sich geschlossenen Gefüge von Verwaltungseinheiten zusammengefasst.

Es gibt sie auf Bundes, Kantons und Gemeindeebene. Typischerweise sind sie im Hauptort lokalisiert.

Welche Organisationsformen für die staatliche Aufgabenerfüllung gibt es?

Zentralverwaltung:

  • Departemente, Direktionen, Ämter etc.
  • unmittelbare Staatsverwaltung
  • Es gibt eine Verwaltungshierarchie

Dezentrale Verwaltung

  • Öffentlich-rechtliche Anstalten (Universität), öffentlichrechtliche Körperschaften (Kirchgemeinde), öffentlichrechtliche Stiftungen (Pro Helvetia), öffentliche Unternehmen (SBB, Post, Swisscom) => Öffentliche AG = Mehrheit der Aktien sind beim Staat, ist in den Organen vertreten.
  • mittelbare Staatsverwaltung
  • Auslagerung/Ausgliederung