Elektrotechnik STFW
Block 1
Block 1
Kartei Details
Karten | 27 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Technik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 08.03.2023 / 16.05.2023 |
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https://card2brain.ch/box/20230308_elektrotechnik_stfw
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Was sind die Gefahren im Umgang mit Elektrizität?
Jedes Jahr sterben Menschen an den Folgen eines Stromschlags.
Im Umgang mit Strom entstehen viele Brände. Ein gross Teil davon entsteht durch nicht fachgerechte Installationen.
Wer darf elektrische Hausinstallationen vornehmen?
Nur Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung, nach Artikel 9 der Niederspannungsverordnung (NIV) des Bundes.
Diese Bewilligung wird durch das Eidg. Starkstrominspektorat ( ESTI) erteilt.
Welches ist das wichtigste Gesetz im Bezug auf Elektrotechnik?
Welches Gesetzt ist für die Hausinstallationen zuständig?
Das Elektrizitätsgesetz (EleG) steht an oberster Stelle.
Die Hausinstallationen regelt die Niederspannungs Installationsverordnung (NIV)
Wer braucht eine Installationsbewilligung des Inspektorat?
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt.
Wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst, unterbricht, ändert brauchz eine Installationsbewilligung.
Bei welchen Arbeiten braucht es keine Installationsbewilligung?
-Installationen in eigenen Wohn- und Nebenräumen,
-hinter Verbraucher-Überstromunterbrechern
-an einphasigen Lampen, Beleuchtungskörpern
-an Steckdosenstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen
Wer überprüft die Installation bevor sie an den Eigentümer übergeben wird?
Eine fachkundige Person oder ein Elektro-Kontrolleur /Chefmonteur des Installateurs erstellt eine Schlusskontrolle und hält das Ergebnis in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest.
Was ist bei bestehenden Installationen bezüglich periodischen Kontrollen zu wissen?
Bestehende Installationen müssen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder einer akkredierten Inspektionsstelle geprüft werden.
Die Aufforderung erfolgt durch den Netzbetreiber mindestens 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.