Premium Partner

Arbeitsrecht (4)

Beendigung des Arbeitsverhältnis / Teil E / Kap. 11, 12.1.1 - 12.1.4, 14

Beendigung des Arbeitsverhältnis / Teil E / Kap. 11, 12.1.1 - 12.1.4, 14


Kartei Details

Karten 34
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 30.11.2022 / 17.07.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20221130_arbeitsrecht_4
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20221130_arbeitsrecht_4/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wann ist eine Kündigung ordentlich und wann ausserordentlich?

ordentlich

  • Normalfall - Eine Person kündigt, Einhaltung der Kündigungsfristen & Termine sowie andere Bestimmungen zu Kündigungsbeschränkungen

ausserordentlich

  • Fristlos - Arbeitsverhältnis endet per sofort ohne Rücksicht auf Kündigungsbeschränkungen -> Nur wenn eine der beiden Parteien ihre Pflichten so krass verletzt, dass Weiterführung der Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist

Was ist eine Kündigung ganz grundsätzlich und welchen Einschränkungen untersteht sie?

  • Einseitige, empfangsbedürftige Willensäusserung
  • Grundsatz der Kündigungsfreiheit
  • Einschränkungen: 
    - Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen / termine
    - Kündigungen aus ungerechtfertigten Gründen sind missbräuchlich aber gültig
    - Kündigungen während Sperrfrist heissen kündigung zu Unzeit und sind nichtig

Welche Form / Inhalt muss eine Kündigung haben? 
Was ist wichtig im Bezug auf Empfang der Kündigung? 

Form

  • muss nicht zwingend schriftlich sein / kann auch per SMS oder E-Mail erfolgen
  • Begründung nur auf Verlangen (Or Art. 335 Abs. 2 bzw. 337 Abs1)

Empfang

  • muss empfangsbedürtig sein - Kündigung muss beim Empfänger eintreffen und er muss diese zu Kentnis nehmen können - sonst nicht wirksam
  • Aus Beweisgründen per Einschreiben oder A-Post Plus (Achtung: frühstens am Tag nach der Abholeinladung)

Kann eine Kündigung widerrufen werden? 

Wenn AN Kündigung zurückziehen will, braucht er Zustimmung von gekündeter Partei (Arbeitgeber)